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6. November 2022: Von Udo R. an Joachim P.

Wer zuletzt lacht, lacht bekanntlich am Besten, und das ist seit einigen Jahren unsere Rentenversicherung.

Der Verweis auf § 18 EStG, die "Katalogberufe", wie es hier von Tobias Schnell benannt wurde, ist nicht mehr einschlägig. Es ist nicht mehr alles automatisch von der Versicherungspflicht ausgenommen, was Katalogberuf ist. Das ist Vergangenheit. Es werden derzeit alle ins Visier genommen, Ärzte, Anwälte, Steuerberater, das sind alles Berufe nach § 18 EStG. Verhandlung B 12 R 4/20 R des Bundessozialgerichts gibt da auch einen Einblick, wie man es nicht organisieren darf - aber noch vor wenigen Jahren wäre der Ausgang der Verhandlung undenkbar gewesen. Ich hatte auch mal mit FachAnwälten nach Lösungen gesucht, aber keiner weiß so recht, wo die Reise hingeht.

Dass dann auch Piloten ins Visier genommen werden, verwundert mich überhaupt nicht. Das ausgeloste Ziel ist, dass möglichst alle in die Sozialversicherungen einzahlen.


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