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5. November 2022: Von Tobias Schnell an Wolff E. Bewertung: +4.00 [4]

Wenn das alles nicht zählen sollte, ist jeder Fluglehrer, Pilot usw der für verschiedene Firmen seine Flugdienste anbietet abhängig beschäftigt

Für Fluglehrer trifft das nicht zu, da es sich hier um eine "lehrende Tätigkeit" handelt, die unter die Definition der "Freien Berufe" fällt. Siehe z.B. § 18 EStG.


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