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5. November 2022: Von Christoph Winter an F. S.

Mir fehlen in dem Artikel auch noch weitere Infos. Z. b. ob der "Freelancer" noch andere Tätigkeiten hatte, d.h. nur diesen einen Kunden oder mehrere. Auch, ob es einen festen Schedule gibt, wo der Pilot vom Auftraggeber eingeteilt wird, oder der Freelancer stattdessen auf Verfügbarkeitsanfragen individuell antwortet. Ich mutmaße jetzt aber einfach mal, dass der verurteilte Freelancer eher eine geringe Anzahl an Auftraggebern hatte.

Manche der Freelancer machen es den Prüfern schon auch leicht, wenn sie nur einen Kunden haben und sich von dem durchplanen lassen. In dem Fall ist dann ein sozalversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auch die ehrlichere und sinnvollere Variante. Und für den Freelancer auch die sicherere Beschäftigungsart.

Für die Anderen, die mehrere Kunden haben und sich dort ihre Einsatztage selber einteilen, sehe ich hier keine allzu große Relevanz.

5. November 2022: Von Joachim P. an Christoph Winter
Die anderen Kunden helfen dir nur bzgl "unternehmerischem Handeln". Die Jobs werden zunächst einzeln auf SV Status geprüft und da können dir Arbeitsmittel und Weisungsbefugnis schon in die viel zitierte Suppe spucken.
5. November 2022: Von Flieger Max Loitfelder an Christoph Winter
Gibt es irgendeinen Freelancer der mit eigenen Arbeitsmitteln (aka "Flugzeug") den Zeitpunkt seines Fluges nach eigenem Gutdünken durchführen kann wie es dem Wesen eines freien Mitarbeiters entspricht? Einer genauen Prüfung wird IMHO eine Freelance-Tätigkeit nie standhalten können, was man auch an zahlreichen Gerichtsentscheiden sehen kann. Auch in Ö war Freelance eine Zeit lang en vogue, bis genauer hingesehen und diverse Abgaben nachberechnet wurden.
5. November 2022: Von Ingo Schmittner an Christoph Winter

Bin da auch etwas zwiegespalten: wahrscheinlich ist jetzt jemand beim Finanzamt ganz zufrieden mit sich - aber das große Problem bei z.B. Ryanair mit P2F und Scheinselbstständigkeiten scheint eine viel zu heiße Kartoffel zu sein.

5. November 2022: Von Michael Höck an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +2.00 [2]

"Der Mann habe kein unternehmerisches Risiko getragen, was als typisches Zeichen für eine Selbstständigkeit gelte."

Ach, achwas ? Sollte ich mir ein Typerating leisten und die Checkrides dafür ebenfalls, habe ich alos kein unternehmerisches Risiko ? Nämlich jenes das dieses Rating nicht mehr gefragt sein könnte oder mein evtl. Medical gezwickt wird, nach bspw. nem Verkehrunfall ?

Oder versteh ich das nur mal wieder nicht richtig ?

5. November 2022: Von Joachim P. an Michael Höck
Max redet von Airlines (und somit vermutlich von O'Leary-Modellen o.ä.), Du und ich von der GA, mit mehreren Typen, Kunden, selbstbezahlten TR, OPC/LPC, Ops-Trainings usw. Jeder hat Recht, denn es sind verschiedene Welten.
5. November 2022: Von Joachim P. an Joachim P.
Würde mich interessieren, wie das bei Baggerfahrern ist. Zwei Bekannte von mir fahren nebenberuflich Bagger bei Fuhrunternehmen. Die müssen nicht mal ein TR bezahlen :) und haben auch kein eigenes Arbeitsmittel außer dem Thermosbecher und den Sicherheitsschuhen.
6. November 2022: Von Flieger Max Loitfelder an Joachim P.
Dann baggern sie vermutlich als befristet Angestellte genau dort und zu dem Zeitpunkt den der Auftraggeber bestimmt. Das Freelance-Modell "baggern Sie mir bis Ende November irgendwo ein großes Loch" ist doch ein eher seltenes, ungewisse Geschäftsmodell ;-)
6. November 2022: Von Joachim P. an Flieger Max Loitfelder Bewertung: +1.00 [1]
Gegenbeispiel: Ein angeheuerter Fotograf wird beauftragt, genau Delne Hochzeit zu fotografieren. Nach Deiner Argumentation müsstest Du den Fotografen anstellen, sonst fotografiert er irgendeine Hochzeit statt Deiner. ;)
6. November 2022: Von Flieger Max Loitfelder an Joachim P.
Bei meiner Hochzeit gab es einen Termin und einen Ort. Wie er fotografiert und mit welchen Kameras war ihm überlassen, das ist wohl nicht das beste Beispiel. Außerdem ist Fotografie ein freies Gewerbe und braucht kein AOC.
6. November 2022: Von Udo R. an Joachim P.

Wer zuletzt lacht, lacht bekanntlich am Besten, und das ist seit einigen Jahren unsere Rentenversicherung.

Der Verweis auf § 18 EStG, die "Katalogberufe", wie es hier von Tobias Schnell benannt wurde, ist nicht mehr einschlägig. Es ist nicht mehr alles automatisch von der Versicherungspflicht ausgenommen, was Katalogberuf ist. Das ist Vergangenheit. Es werden derzeit alle ins Visier genommen, Ärzte, Anwälte, Steuerberater, das sind alles Berufe nach § 18 EStG. Verhandlung B 12 R 4/20 R des Bundessozialgerichts gibt da auch einen Einblick, wie man es nicht organisieren darf - aber noch vor wenigen Jahren wäre der Ausgang der Verhandlung undenkbar gewesen. Ich hatte auch mal mit FachAnwälten nach Lösungen gesucht, aber keiner weiß so recht, wo die Reise hingeht.

Dass dann auch Piloten ins Visier genommen werden, verwundert mich überhaupt nicht. Das ausgeloste Ziel ist, dass möglichst alle in die Sozialversicherungen einzahlen.


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