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30 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Betriebszeiten der GA Flugplätze in DEU  
24. Juli 2022: Von Alfred Obermaier  Bewertung: +14.00 [14]

Die Betriebszeiten für die GA in Deutschland verhindern Flugbetrieb. Eigentlich nichts Neues.
Deutschland schläft, während andere fliegen, durch den deutschen Luftraum, mit Unterstützung von DFS (Info oder RDR).

Gestern, ein lauschiger Sommerabend, ich saß im Garten und konnte eine DR400 beobachten, die über mein Haus flog. Der flieger war um 2100 lcl in SZB gestartet und landete gegen 2330 lcl in Nancy. Verfolgt man die Historie des Flugweges der letzten Tage, dann wird klar, es war offenbar ein Flugurlaub des Aeroclub Nancy mit einer DR400 (4-sitziger Kolbenstampfer) den das Routing bis nach Varna und von dort wieder zurück nach Nancy führte.

Gratulation an die französchen Aviators zu diesem gelungenen Sommerausflug.
Wir bleiben am Boden.

26. Juli 2022: Von Reinhard Haselwanter an Alfred Obermaier

Wirklich ? Kuala Lumpur ??? Beeindruckend, was so eine DR400 alles kann - und insbesondere die speed :-))) ! Oder kam er doch von der alpenländischen Festspielstadt und brachte einen Karton des berühmten Marzipan-Nougat-Konfekts mit ? Schade ist es jedenfalls , dass gerade in D die Öffnungszeiten so restriktiv sind...

26. Juli 2022: Von Alfred Obermaier an Reinhard Haselwanter Bewertung: +1.00 [1]

Reinhard, irgendwie bin ich da neben der Spur mit Kuala Lumpur.
Mein Punkt bezieht sich dauf das schläfrige Deutschland, das Betriebszeiten überhaupt für Flugplätze kennt, Austria ist da mE auch nicht viel anders.
Was spricht dagegen ganzjährig zu einem beliebten Flugplatz zu fliegen, dort im gut bewerteten Restaurant zu dinieren und dann nachhause zu fliegen. 24/7 in USA völlig normal. Für diesen französichen Piloten vom Aero Club Nancy der Schluß seiner Europa Tour.

Warum dürfen wir das nicht? General Aviation das diskriminierte Verkehrsmittel.

26. Juli 2022: Von Wolfgang Lamminger an Alfred Obermaier Bewertung: +1.67 [2]

Alfred,

bezüglich der "Öffnungszeiten" hast Du absolut Recht!

Erinnert mich an die Aussage eines Amerikaners dazu: "how can an airport be closed? Runway, taxiway everything is still there"

Bezüglich Salzburg folgender Hint:

IATA-Code: SZB
ICAO-Code: WMSA
Sultan Abdul Aziz Shah Airport - Kuala Lumpur

IATA-Code: SZG
ICAO-Code: LOWS
Salzburg Airport W. A. Mozart.

26. Juli 2022: Von Andreas KuNovemberZi an Alfred Obermaier Bewertung: +5.00 [5]

SZB = Kuala Lumpur
SZG = Salzburg
:-)

Ansonsten:
Volle Zustimmung. Ärgert mich maßlos. Öffnungszeiten gehören einfach komplett gestrichen.

26. Juli 2022: Von Malte Höltken an Andreas KuNovemberZi Bewertung: +2.00 [2]

Und LSZB wäre Bern...

26. Juli 2022: Von Reinhard Haselwanter an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]

Mein Post dürfte mittlerweile hinreichend erklärt sein - drum habe ich ihn ja auch mit einem Smiley versehen ! Bei allem anderen: natürlich 100% Zustimmung (guck´mal Deine Bewertungen an *ggg*) !

Die besondere Ironie dabei: DFS führt diese Flüge gewohnt auch im Finsteren professionel durch den deutschen Luftraum, nur am Boden herrscht ewige Ruh´... aber ich hoffe, dass dies nicht womöglich noch an entsprechenden Stellen zum Nachdenken anregt, dass der "unterste Luftraum" - also da wo sich die kleine GA bewegt - womöglich für solche Operations auch noch eingeschränkt wird. In den mainstream würde es leider passen...

26. Juli 2022: Von Alfred Obermaier an Reinhard Haselwanter

@ alle

sorry es war natürlich "Salzburg" VOR als Abflugort also SBG gemeint, der Flugweg wird auch von SBG aufgezeigt und das ist Salzburg VOR, vermutlich immer noch

27. Juli 2022: Von Holgi _______ an Reinhard Haselwanter
Was ist dass denn für ein Quatsch?
27. Juli 2022: Von Sven Walter an Holgi _______ Bewertung: +1.00 [1]

Findest du unsere Öffnungszeiten oder anderen Einschränkungen etwa vorbildlich?

27. Juli 2022: Von _D_J_PA D. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Es gibt nichts Schöneres als Touchdown um 22 Uhr in der untergehenden Sonne - in Frankreich auf einem Wald und Wiesen Platz :/

27. Juli 2022: Von Michael Söchtig an _D_J_PA D.

Aber bitte nicht danach. Nacht-VFR ist sicherlich schön, aber in dicht besiedelten Gegenden muss das jedenfalls nach 22 Uhr einfach nicht mehr sein. Und kommt jetzt nicht damit dass Motorräder auch nachts fahren dürfen - tun sie in der Regel nicht.

Unabhängig davon sind Betriebszeiten nur bis 20 Uhr oder gar noch kürzer im Sommer tatsächlich ärgerlich.

27. Juli 2022: Von Dominic L_________ an Michael Söchtig

Ich darf nochmal daran erinnern, dass Motorräder nicht lauter sind als Autos. Es ist nur mehr Usus, die Auspuffanlagen zu modifizieren. Wer mal die Polizei fahren sieht auf einem Motorrad, kann einfach hören, wie die Dinger eigentlich klingen könnten und sollten. Für die Leute, die das nicht akzeptieren, sollte es Kopfhörer im Helm geben und/oder Windschutzscheiben.

27. Juli 2022: Von Guido Frey an Michael Söchtig Bewertung: +6.00 [6]
Da möchte ich widersprechen:

Warum soll nach 2200 Uhr kein Flugbetrieb mehr stattfinden?

Ein amerikanischer Fluglehrer brachte es m. E. sehr gut auf den Punkt, als er mich folgendes fragte:

Er habe vor seinem ersten Besuch in Deutschland gar nicht gewusst, dass es Flugplätze gibt, die nachts schließen. Ob wir denn nachts auch unsere Autobahnen sperren würden?

M. E. Ist das Flugzeug auch ein normaler Verkehrsträger, dessen Lärm in Summe wesentlich weniger Menschen betrifft als Bahn und Auto. Wieso soll dann ausgerechnet dieser Verkehrsträger übermäßige Einschränkungen erfahren?

Als Schichtarbeiter würde ich auch weiterhin gerne nach 2200 Uhr noch nach Hause kommen können…
27. Juli 2022: Von Michael Söchtig an Guido Frey

Gibt nicht gerade wenige Autobahnen auf denen nachts Tempo 80 wegen Lärmschutz gilt. Hinzu kommt, dass Flugzeuge kurzzeitig sehr laut sind und daher anders als eine gleichmäßige Geräuschkulise besonders auffallen.

Also kann man machen, aber wenn der Flugplatz in einer dicht besiedelten Innenstadt liegt, muss es ja nicht sein.

27. Juli 2022: Von Mike G. an Michael Söchtig Bewertung: +4.00 [4]

Diese Ansicht kann ich in ihrer Grundsätzlichkeit nicht teilen. Es sollte ein gesetzlicher Rahmen erklagt werden, wonach die allgemeine Luftfahrt als notwendige Infrastruktur keine Nachteile gegenüber anderen Verkehrsträgern erleiden darf, wenngleich zu Randzeiten hinsichtlich Fluglärm eine Regelung zu treffen ist. Zugleich könnte gegen diese unsägliche Flugleiterei und sachkundige Personenpflicht geklagt werden.

Dieser gesetzliche Rahmen muss 24/7 Flugbetrieb an Verkehrslandeplätzen garantieren wobei eine Landung rund um die Uhr möglich sein muss. Starts zwischen 22 Uhr und 6 Uhr könnten einer Startgebühr unterliegen. Desweiteren kann ein elektronisch überwachtes Lärmschutzverfahren Anwendung finden, welches Piste und Wegpunkte festlegt (Start nur nach Westen, Anflug nur aus Osten etc.). Anflüge sollten mit geringer Motorleistung aus größerer Höhe erfolgen. Sofern sich der Pilot hiermit einverstanden erklärt, sollten grobe Verstöße dann auch sanktioniert werden. Aber dies ist leicht vermeidbar.

27. Juli 2022: Von Viktor Molnar an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Der Vergleich mit USA bezüglich Flugplatznutzung hat seit Jahrzehnten einen Bart, man kann Sowas wegen Besiedlungsdichte nicht vergleichen. Die Lärmempfindlichkeit des Volkes ist über viele Länder sehr unterschiedlich: In Italien usw. setzt man sich am Feierabend an die Hauptstrasse, weil da das Leben pulsiert. Bei uns versucht man, eine Ortsumgehung durchzubringen. .

Wer bis 22 Uhr oder länger den Platz offen haben will, soll mal bei umliegenden Gemeinden Anträge stellen, den Ausgang kenn ich . Selbst wenn man übliche Öffnungszeiten anfragt in der Planung zu einem neuen Platz - vergiss es , bekommst Du nicht durch, außer vielleicht im Osten auf dem platten Land.

Dazu kommt, daß der "Flugleiter" vom Platzbetreiber gewünscht ist und der späte Pilot den wohl nicht bis 22 Uhr zahlen will.

Da braucht niemand auf den Staat oder Behörden schimpfen, das Problem liegt ganz woanders.

Vic

27. Juli 2022: Von Mike G. an Viktor Molnar Bewertung: +2.00 [2]

Deshalb bedarf es einer Klage und bundeseinheitlichen Regelung (besser wäre natürlich europweit). Umliegende Gemeinden dürften hinsichtlich Flugplätzen dann nur beratend aber nicht verhindernd auftreten.

Die Feststellung, dass Flugplatzbetreiber "Flugleiter" wünschen trifft vielfach nicht zu. Vielmehr gibt es zahlreiche Plätze, welche den 90%-Bullshitjob "Flugleiter" in einen serviceorientieren FBO-Betrieb überführen möchten. Genau dies verhindern aber die Behörden und eben nicht die Flugplätze. Und selbstverständlich braucht es keinen bezahlten Flugleiter oder eine sachkundige Person etc. für eine Landung nach 22 Uhr. Auch dies wird von den Behörden verhindert.

27. Juli 2022: Von Sven Walter an Viktor Molnar Bewertung: +4.00 [4]

Mein alter Vereinsplatz hat eine Platzgenehmigung "daytime VFR" mit dem damaligen bürgerlichen Tageslicht. Jetzt rate mal, was die tatsächlich geflogenen Zeiten sind.... Das ist natürlich primär wegen der Flugleiterpflicht.

Gegen ein Platzrundenverbot von 22.00 - 6.00 h an einem stadtnahen VLP hab ich auch nix, aber wenn man mal PCL installiert und es als notwendige Infrastruktur akzeptiert, muss man einfach die Landegebühr außerhalb der Glaseinwurfzeiten verdoppeln. Das wird meist 7.00 - 20.00 h montags bis samstags sein. Dann kostet halt das späte Heimkommen wegen Gewitterzellen halt mal 30 statt 15 €. Aber kaum jemand von uns wird um 2.45 h das halbe Viertel wecken.

Zudem kannst du es auf Ex-Militärplätze abseits des Volkes auf rund um die Uhr ausdehnen ohne Einschränkungen. Auf einmal wird die Pampa für den Airtaxibetrieb dann interessanter.

Ja, das Volk wäre oft dagegen. Aber das liegt halt auch dran, dass wir nicht seit Jahrzehnten liberaler und weniger obrigkeitsstaatlich sind. Die Flugleiterblockwartpflicht stammt immer noch von der Reichsjudenfluchtverordnung von 1935 ab... Wurde halt nicht im richtigen Moment gestrichen, wie so viele vollkommen überflüssige Regelungen.

Mit Daytime VFR und Platzrundenverbot außerhalb der Glaseinwurfzeiten wären wir schon viel weiter als wir es jetzt sind. Alfred hat Recht.

27. Juli 2022: Von Matthias Reinacher an Michael Söchtig Bewertung: +2.00 [2]

Und kommt jetzt nicht damit dass Motorräder auch nachts fahren dürfen - tun sie in der Regel nicht.

Was bringt dich denn zu der Annahme, dass es bei Flugzeugen anders wäre?

27. Juli 2022: Von Reinhard Haselwanter an Holgi _______ Bewertung: +3.00 [3]

Ach Holger, genau solche Posts wie Dein letzter veranlassen mich dazu, nur noch sehr gelegentlich zu posten. Alle ausser Dir dürften meinen Post mittlerweile semantisch einwandfrei verstanden haben und ihn auch nicht als "Quatsch" sehen - insbesondere Alfred selbst; und offenbar ist laut der folgenden Post´s aller Teilnehmer die Meinung im Forum keinesfalls homogen zu diesem Thema... Abschließend hierzu: ich bin auch der Meinung, dass man eine "Kernruhezeit" von 06:00 bis 22:00 LCT durchaus beachten sollte; umgekehrt sollte in der restlichen Zeit eine wesentlich progressivere Nutzung von Flugplätzen ermöglicht werden. Was das Thema FOF bedeutet: da bräuchte es einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel mit objektiver Bewertung der möglichen Risiken. Im "gemeinen Volk" herrscht halt doch sehr verbreitet die Meinung, dass der Absturz einer Cessna C152 ein ähnliches Risikopotential hat als der Absturz einer Cessna X+ (sind schließlich beites "Tschessna´s) oder ein Falcon Jet etc. ... aber eine solche Aufklärung ist selbst bei den betreffenden Entscheidungsträgern auf kommunaler Ebene als auch übergeordnet sehr schwieig zu erreichen... immer eine Frage, mit welcher Haltung am meisten Wählerstimmung zu generieren sind. Und das Argument, dass längere Öffnungszeiten auch für die Wirtschaft wichtig wären, ist in einer Zeit, in der Du weder Mitarbeiter im Dinstleistungssektor noch im Handwerk noch in der Industrie (such´ mal einen Werkmeister etc.) und auch auf den höheren Ebenen, nicht besonders zugkräftig. Ich glaube übrigens nicht, dass heute die LH-Flieger wegen Pilotenmangel stehen bleiben... Top-Jobbers gibt´s genug...

27. Juli 2022: Von _D_J_PA D. an Reinhard Haselwanter Bewertung: +3.00 [3]
Das wäre schade; bitte weiterhin deine Meinung posten, auch wenn der eine oder andere hier der Ansicht zu sein scheint, (anderslautende) Meinungen in bester cancel culture Manier runterziehen zu müssen. Derartiges Vorgehen sagt mehr über den Verfasser derartiger Posts, denn über den Empfänger aus.
27. Juli 2022: Von Reinhard Haselwanter an _D_J_PA D.

Lies mal meinen ALLERERSTEN POST, den ich vor über 5 Jahren abgefasst habe - ich glaube, ich kenne den PuF-Tiergarten wirklich ganz gut :-) ! Und wollte ich mich verabschieden, hätte ich das auch schon längst getan; Keine Sorge ! ;-)))

27. Juli 2022: Von Holgi _______ an Reinhard Haselwanter Bewertung: -3.67 [5]

Dein persönliches Befinden ist mit ziemlich egal. Wenn Du hier Quatsch schreibst, dann musst Du es aushalten wenn jemand darauf antwortet.

Die schlechten Öffnungszeiten der Landeplätze haben überhaupt keinen Zusammenhang mit den Dienstleistungszeiten der DFS. Da gibt es keine Grundlage für das Geschwafel in deinem Beitrag.

Die DFS steht 24 Stunden am Tag zur Verfügung und es gibt rechtlich auch keinen Unterschied zwischen einer Cirrus, einem Airbus, oder einer Boeing, was die Behandlúng durch die Flugsicherung angeht.

Auch die meisten Flughäfen sind rund um die Uhr besetzt.

Was eine nächtliche Benutzung manchmal verhindert, sind Lärmschutzgründe. Ich kann Dir aber aus meiner Zeit als Ambulanzpilot sagen, das man mit einer Turboprop als Ambulanzflug, auch Flughäfen nutzen kann, die sonst wegen Lärmschutz nicht nutzbar sind.

Die DFS ist nämlich auch z.b. in Frankfurt rund um die Uhr besetzt und steht für Ambulanz, oder für Überflieger, als Crashbereitschaft zur Verfügung.

Das war mit Quatsch gemeint. Die Vermischung von Öffnungszeiten von Verkehrslandeplätzen mit den Dienstzeiten der DFS.Aus dieser Sicht war Dein Beitrag Quatsch und sinnloses Geblubber.

27. Juli 2022: Von Sven Walter an Holgi _______ Bewertung: +6.00 [6]

Er hat halt mehr Humor als du. Den hat er teilweise mit Alfred geklärt, weil er sprachlich offen formulierte.

Seine sybillinischen Anmerkungen zu den Luftraumenschränkungen waren interpretationsfähig. Deine Humorlosigkeit hingegen ist vollkommen evident.


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