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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. Juli 2022: Von Michael Söchtig an Guido Frey

Gibt nicht gerade wenige Autobahnen auf denen nachts Tempo 80 wegen Lärmschutz gilt. Hinzu kommt, dass Flugzeuge kurzzeitig sehr laut sind und daher anders als eine gleichmäßige Geräuschkulise besonders auffallen.

Also kann man machen, aber wenn der Flugplatz in einer dicht besiedelten Innenstadt liegt, muss es ja nicht sein.

27. Juli 2022: Von Viktor Molnar an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Der Vergleich mit USA bezüglich Flugplatznutzung hat seit Jahrzehnten einen Bart, man kann Sowas wegen Besiedlungsdichte nicht vergleichen. Die Lärmempfindlichkeit des Volkes ist über viele Länder sehr unterschiedlich: In Italien usw. setzt man sich am Feierabend an die Hauptstrasse, weil da das Leben pulsiert. Bei uns versucht man, eine Ortsumgehung durchzubringen. .

Wer bis 22 Uhr oder länger den Platz offen haben will, soll mal bei umliegenden Gemeinden Anträge stellen, den Ausgang kenn ich . Selbst wenn man übliche Öffnungszeiten anfragt in der Planung zu einem neuen Platz - vergiss es , bekommst Du nicht durch, außer vielleicht im Osten auf dem platten Land.

Dazu kommt, daß der "Flugleiter" vom Platzbetreiber gewünscht ist und der späte Pilot den wohl nicht bis 22 Uhr zahlen will.

Da braucht niemand auf den Staat oder Behörden schimpfen, das Problem liegt ganz woanders.

Vic

27. Juli 2022: Von Mike G. an Viktor Molnar Bewertung: +2.00 [2]

Deshalb bedarf es einer Klage und bundeseinheitlichen Regelung (besser wäre natürlich europweit). Umliegende Gemeinden dürften hinsichtlich Flugplätzen dann nur beratend aber nicht verhindernd auftreten.

Die Feststellung, dass Flugplatzbetreiber "Flugleiter" wünschen trifft vielfach nicht zu. Vielmehr gibt es zahlreiche Plätze, welche den 90%-Bullshitjob "Flugleiter" in einen serviceorientieren FBO-Betrieb überführen möchten. Genau dies verhindern aber die Behörden und eben nicht die Flugplätze. Und selbstverständlich braucht es keinen bezahlten Flugleiter oder eine sachkundige Person etc. für eine Landung nach 22 Uhr. Auch dies wird von den Behörden verhindert.

27. Juli 2022: Von Sven Walter an Viktor Molnar Bewertung: +4.00 [4]

Mein alter Vereinsplatz hat eine Platzgenehmigung "daytime VFR" mit dem damaligen bürgerlichen Tageslicht. Jetzt rate mal, was die tatsächlich geflogenen Zeiten sind.... Das ist natürlich primär wegen der Flugleiterpflicht.

Gegen ein Platzrundenverbot von 22.00 - 6.00 h an einem stadtnahen VLP hab ich auch nix, aber wenn man mal PCL installiert und es als notwendige Infrastruktur akzeptiert, muss man einfach die Landegebühr außerhalb der Glaseinwurfzeiten verdoppeln. Das wird meist 7.00 - 20.00 h montags bis samstags sein. Dann kostet halt das späte Heimkommen wegen Gewitterzellen halt mal 30 statt 15 €. Aber kaum jemand von uns wird um 2.45 h das halbe Viertel wecken.

Zudem kannst du es auf Ex-Militärplätze abseits des Volkes auf rund um die Uhr ausdehnen ohne Einschränkungen. Auf einmal wird die Pampa für den Airtaxibetrieb dann interessanter.

Ja, das Volk wäre oft dagegen. Aber das liegt halt auch dran, dass wir nicht seit Jahrzehnten liberaler und weniger obrigkeitsstaatlich sind. Die Flugleiterblockwartpflicht stammt immer noch von der Reichsjudenfluchtverordnung von 1935 ab... Wurde halt nicht im richtigen Moment gestrichen, wie so viele vollkommen überflüssige Regelungen.

Mit Daytime VFR und Platzrundenverbot außerhalb der Glaseinwurfzeiten wären wir schon viel weiter als wir es jetzt sind. Alfred hat Recht.


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