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Sonstiges | Umflaggen von OO nach D ohne gültiges ARC  
5. Juni 2020: Von Stefan H.  Bewertung: +1.00 [1]

Hallo,
das liebe LBA hat das Spielchen "heute fehlt -angeblich- das, morgen jenes Dokument" nun solange gespielt bis nun endgültig das beligsche ARC abgelaufen ist...

Die OO deregistrierung ist abgeschlossen.

Der Antrag [LINK] des LBA sieht prinzipiell nur vor die Eintragung in die Luftfahrzeugrolle mit der Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses zu kombinieren. Dazu ist jedoch ein gültiges ARC notwendig.

Nun hat mir -nachdem ich in Coronazeiten alle Dokumente mühselig zusammengekratzt habe- das LBA den kompletten Antrag wieder zurück geschickt.

Was für Optionen habe ich jetzt? Aus meiner Sicht?

1. Permit to fly
Keinerlei Erfahrung. Geht das für eine "staatenlose" Maschine? Was wir alles benötigt? Was kostet es?


2. Antrag nur auf Eintrag in die Luftfahrzeugrolle, dann ARC erledigen lassen (wie auch immer). Zweiter Antrag auf Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis


Hat jemand diesbezüglich Erfahrung sammeln können / müssen?

Ich glaube es ist einfacher ein kriegsfähiges nuklearbetriebenes U-Boot nach D zu importieren als ein EASA Flieger umzuflaggen. Zudem kommt die steinzeitliche Forderung nach Originaldokumenten (willkommen in 2020!).

5. Juni 2020: Von Kilo Papa an Stefan H.

Ich habe gerade den gleichen Spass mit G- nach D-. Es zieht sich erst seit letztem Jahr September, seither steht die Karre. Einen Überführungsflug konnte ich machen per Genehmigung, Kosten etwa 40€ und der Antrag ging recht zügig, vielleicht eine Woche. Ich warte seit September 2019 auf eine Sondergenehmigung für ein kleines Kennzeichen. Bisher ist der Antrag noch nicht bearbeitet.

5. Juni 2020: Von Stefan H. an Kilo Papa

Dann bin ich ja nicht alleine mit meinen Sorgen...

Hast du die Permit für die Überführung beim LBA beantragt oder in England? 40€ beim LBA, da werde ich skeptisch!

Die Ausnahmegenehmigung bzgl. Kennzeichen ging bei mir jedoch sehr schnell (weniger als zwei Wochen). Am besten mal mit Frau W. telefonieren (sehr nett!). Hast du die Email-Adresse? Sonst schreib mir ne PM.

5. Juni 2020: Von Viktor Molnar an Stefan H. Bewertung: +0.67 [2]

Hallo Stefan,

wenn das ARC erloschen ist, brauchst Du einen LTB mit CAMO, der prüft dann Dein Flugzeug um ein -Permit to fly- über das LBA zu bekommen. Damit kannst Du dann ein Jahr lang alle Flüge absolvieren die für die Zulassung nötig sind und auch der Überführungsflug ist vom LTB beim LBA zu beantragen - ohne Widerrede !

wir haben beim Registrieren unserer Fliege das LBA in seiner ganzen Bandbreite kennen gelernt. Als Fazit und Tip für Dich:

Falls Du noch kein Kennzeichen reserviert oder bekommen hast :

- Zuerst nachsehen für welche Kennzeichenbuchstaben Frau Marion Gaden zuständig ist und dann auf garkeinen Fall eines nehmen das Sie bearbeiten muss ( Zwei Dienstaufsichtsbeschwerden!!)

- Die Frau Wawer ist sehr hilfbereit, sie schaut auch gerne nach ob das Wunschkennzeichen noch frei ist und die Ausnahmegenehmigung

für das kleine Kennzeichen war bei uns auch kein Problem.

Wenn Du noch weiter Erfahrungstips brauchst stehen wir gerne zur Verfügung.

Helga und Vic

5. Juni 2020: Von Kevin Kissling an Stefan H.

1. Permit to fly
Keinerlei Erfahrung. Geht das für eine "staatenlose" Maschine? Was wir alles benötigt? Was kostet es?

Ja, geht. Aber was hilft es dir? Du kannst je nach Laufzeit (1 Monat) in begrenztem Maße fliegen, danach ist auf jeden Fall Punkt 2 fällig, denn Punkt 1 endet nur in einer vorläufigen Verkehrszulassung (VVZ).


2. Antrag nur auf Eintrag in die Luftfahrzeugrolle, dann ARC erledigen lassen (wie auch immer). Zweiter Antrag auf Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis

Meines Erachtens sicherlich der einfachere Weg, der täglich mehrfach gegangen wird.

Das LBA bearbeitet nur beide Anträge zusammen, d.h. beide Kreuzchen auf dem Antrag gesetzt. Also ab zu einer (am besten deutschen) CAMO und eine Prüfung der Lufttüchtigkeit durchführen lassen, damit diese ein ARC (Form 15b/15c je nachdem ob M oder ML LFZ) ausstellt. Dies geht im dem Fall (zur Verkehrszulassung) auch ohne Zulassungspapiere, die CAMO muss dazu alle Dokumente im Nachgang zu ihrem Betriebsprüfer schicken, damit dieser das ARC für die Verkehrszulassung bestätigt. Sofern die CAMO mit dem Verfahren nicht vertraut ist, Betriebsprüfer fragen. Dieser Weg z.B. vorübergehend stillgelegte oder aus nicht-EASA Ländern importierte LFZ zuzulassen ist daily-business.

Der Weg über eine Empfehlung geht seit Einführung ML für ML-Luftfahrzeuge nicht mehr, da die Behörde kein Form 15a dafür mehr ausstellen darf.

5. Juni 2020: Von Bernhard Tenzler an Stefan H.

Am Fehlen welcher Papiere ist es denn eigentlich initial gescheitert, besser wäre es ja eigentlich das Kind gar nicht erst in den Brunnen fallen zu lassen.

6. Juni 2020: Von Chris _____ an Bernhard Tenzler Bewertung: +1.00 [1]

Ich hab fürs Umflaggen von F nach D einen LTB beauftragt und diesem dabei ein wenig zugearbeitet (Kennzeichenreservierung, Antrag Bundesnetzagentur, IHP schreiben).

Dadurch war es sorgenfrei, das LBA hatte extrem wenig zu meckern.

O.g. Sachbearbeiterin war glücklicherweise nicht involviert.

Gesamtlaufzeit inklusive Lackierarbeiten unter 4 Wochen.

Natürlich war's nicht umsonst - aber auch nicht unbezahlbar.

Als ich zwischendurch das Dossier mit allen Dokumenten zur Unterschrift gesehen habe, dachte ich mir schon - im Alleingang hätte ich wohl mehrere Schleifen gedreht, um alles richtig zu machen.

Kann dieses Vorgehen nur empfehlen.

6. Juni 2020: Von Achim H. an Chris _____

Welcher LTB war das? Wäre interessant, denn den allermeisten würde ich diese Aufgabe nicht zutrauen. Scharf darauf ist sowieso keiner und es gibt viele Fallstricke, z.B. mangelnde Fremdsprachenkenntnisse.

6. Juni 2020: Von ch ess an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

4 Wochen ? Das erscheint mir rekordverdächtig. Ich habe mit Genehmigung eines ELA2 IHP (u.a. durch Kommunikation zwischen Abteilungen des LBA, die immer über mich laufen mussten (!)) für einen Halterwechsel in DE bereits 4 Monate gebraucht. Und das, obwohl mein LTB zur entsprechenden Wartungs-betreuenden Abteilung gute Kontakte hatte.

Und ja, auch bei mir war o.g. MA ein Stolperstein (Rücksendung aller Unterlagen, weil eine von drei Unterschriften fehlte - die nicht notwendig gewesen wäre) - das Angebot einmal die ohnehin von mir gescannten Unterlagen durchzuschauen war natürlich abgelehnt worden. Daneben fehlerhafte Auskunft zu den mitzuliefernden Unterlagen.

Möchte allerdings darauf hinweisen, dass es in den Nachbarabteilungen sehr hilfsbereite und pragmatische Kollegen gibt, die mir bei einer Ergänzung bzw Korrektur des IHP schnell und unbürokratisch geholfen haben. Das LBA hat durch wenige, völlig unakzeptabel agierende Mitarbeiter einen schlechten Ruf, aber das gilt beileibe nicht für alle, die dort arbeiten.

6. Juni 2020: Von Chris _____ an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

ACG Allendorf.

6. Juni 2020: Von Kilo Papa an Stefan H.

Ja die Genehmigung habe ich beim LBA beantragt.

Mit Frau W hatte ich Kontakt, sehr nett. Ich denke sie wird den Antrag dann bearbeiten, wenn die restlichen Papiere auf dem Schreibtisch liegen. Leider ist mein LTB in diesem Fall enorm wenig hilfreich und irgendwie geht nix vorwärts. Die JNP ging schnell, aber dann dauerte es leider immer sehr lange, bis ein nächster Schritt erfolgte. Naja mal sehen, langsam habe ich keine Lust mehr. Wenn nicht bald mal was passiert, dann verkaufe ich das Flugzeug nach England. Das würde mich zwar sehr traurig machen, aber wäre womöglich kaum zu ändern. Ich lebe nicht in Deutschland, bin nur derzeit Corona-bedingt länger hier. Das macht alles nicht einfacher. Wenn ich das nicht geregelt kriege bis ich wieder arbeiten gehe, dann wars das leider mit meiner alten Dame...

6. Juni 2020: Von Bernhard Tenzler an ch ess Bewertung: +1.00 [1]

das ist mit Part ML wesentlich einfacher geworden. Ummeldung mit selbsterklärtem IHP innerhalb einer Woche.

6. Juni 2020: Von Malte Höltken an Stefan H. Bewertung: +5.00 [5]

Hallo,
das liebe LBA hat das Spielchen "heute fehlt -angeblich- das, morgen jenes Dokument" nun solange gespielt bis nun endgültig das beligsche ARC abgelaufen ist...

Ich kenne den Vorgang ja nicht im Detail, aber das LBA hat auf dem Formular (in diesem Falle LBA Formular 5 (https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/T4/Formulare/LBANr05.pdf?__blob=publicationFile&v=4) im Detail aufgeführt, welche Dokumente sie benötigen (ab Seite 4) mit Hinweisen und Checkliste zum Abhaken.

Wir haben eine C172B aus dem N-Register nach D-Reg geholt, und das hat bei Frau Gaden dann zwei Wochen gedauert.

Genereller Tipp von mir bei diesen Dingen ist, sich, bevor man irgendwas abmeldet, alle Formulare anzusehen und alle Dokumente zu besorgen. Dann startet man eine Voranfrage, ob alles komplett ist, wenn man sich nicht sicher ist. Danach erst lässt man das Flugzeug im Ausland löschen und reicht den Antrag ein.

Ein ARC zu verlängern ist ja an sich kein großes Problem. Wenn es mit dem Flugzeug mehr technische Probleme gibt, würde ich die zuallererst beheben und dann umregistrieren.

6. Juni 2020: Von Chris _____ an Bernhard Tenzler

In meinem Fall war Part-ML die auslösende Veränderung für die Ummeldung.

6. Juni 2020: Von T. Magin an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

Auch unsere Ummeldung von G-Reg nach D-Reg war problemlos. Da war ein Bock, den hatte aber das LTB mit einem Zahlendreher verursacht. Der Sachbeabeiter beim LBA hat uns deswegen aber nicht die Unterlagen zurueckgeschickt, sondern die Sache konnte mit einem kurzen Fax-Austausch geklaert werden. Alles easy!

I.d.T. ist es hilfreich die LBA-Checkliste gruendlich zu studieren und sich vorab alles bereit zu legen (und noch nicht abzumelden!). Sich dann einen kleinen Projektplan machen: wer macht was bis wann in welcher Reihenfolge. Hoert sich vielleicht uebertrieben an, ist aber ungemein hilfreich, schont Nerven und man behaelt den Ueberblick. Und dann kann man auch mit drei bis vier Wochen "Grounding" hinkommen. Da kenne ich mehrer Beispiele aus der Praxis. Und wir haetten es auch geschafft, waere der Zahlendreher nicht gewesen. Wichtig ist eben, dass alle Fragen/Unklarheiten vor dem Abmelden erledigt werden; insbesondere mit der CAMO oder dem LTB. Der Rest ist dann eine "Downhill Battle".

6. Juni 2020: Von  an Stefan H.

Zur eigentlichen Frage kann ich sicher nichts erhellendes beitragen, aber "ein kriegsfähiges nuklearbetriebenes U-Boot nach D zu importieren" stellst Du Dir dann doch etwas zu einfach vor. Schon an der Anzahl der verfügbaren U-Boote dieser Art erkennt man recht deutlich, das es wohl doch nicht ganz trivial ist.

Gruß - Wolfgang

3. Juli 2020: Von Stefan H. an Stefan H.

Leider musste die Löschung auf Wunsch des ehemaligen Eigentümers frühzeitig erfolgen. Bei der "Voranfrage" beim LBA wurden die nun angeblich fehlenden Dokumente nicht als "fehlend" aufgelistet.

Wie dem auch sei, nun geht ja eh nichts mehr ohne permit. Kann jemand bestätigen das dieses für eine staatenlose Maschine erteilt werden kann?


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