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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Luftrecht und Behörden | LBA verlängert Fristen wegen Corona  
23. März 2020: Von Achim H.  Bewertung: +3.00 [3]
23. März 2020: Von Tobias Schnell an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

... großzügiger als ich dachte! Jetzt müssen die Landesluftfahrtbehörden das einfach übernehmen, dann ist diese Kuh schon mal vom Eis.

23. März 2020: Von Achim H. an Tobias Schnell

Wort des Jahres 2020: Allgemeinverfügung

23. März 2020: Von Tobias Schnell an Achim H.

Wort des Jahres 2020: Allgemeinverfügung

... bei dem Wort kann es einem Angst werden. Aber diese hier (und viele andere, die zur Zeit aus der Exekutive purzeln) ist echt OK.

23. März 2020: Von Sebastian Reis an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Danke!

Gibt's auch schon was offizielles zum Thema Ablauf ARC/"Jahresnachprüfung"?

23. März 2020: Von Chris _____ an Achim H.

Heißt also, wenn mein SEP- sowie IR-Rating eigentlich am 31.7 ablaufen würde, läuft es jetzt erst am 30.11. ab, und das ohne dass ich irgendwas dafür tun muss, nicht mal informieren oder ein Formular ausfüllen. Korrekt?

Mich irritiert die Formulierung "Für Inhaber von Lizenzen, die das Luftfahrt-Bundesamt ausgestellt hat und die die
Verlängerungsvoraussetzungen nicht zeitgerecht erfüllen können". Wann "kann" man denn nicht?

23. März 2020: Von Tobias Schnell an Chris _____

Korrekt?

So steht es geschrieben.

Wann "kann" man denn nicht?

Ich lese nirgendwo, dass man das begründen müsste.

23. März 2020: Von Willi Fundermann an Tobias Schnell

Angst? Allgemeinverfügung ist ein ganz alltäglicher Begriff aus dem Verwaltungsrecht. Jedes Stopschild ist eine "Allgemeinverfügung". Und diese ist doch sehr kundenfreundlich. So what?

23. März 2020: Von Werner Kraus an Tobias Schnell

Bist du dir da sicher dass das CR einfach so länger gilt?

Die unter 1c) genannte Meldepflicht für Prüfer liest sich für mich eher so dass man sich einen Prüfer suchen muss der die 4 Monate in der Lizenz einträgt.

23. März 2020: Von Tobias Schnell an Werner Kraus Bewertung: +1.00 [1]

Die unter 1c) genannte Meldepflicht für Prüfer liest sich für mich eher so dass man sich einen Prüfer suchen muss der die 4 Monate in der Lizenz einträgt

Also ich lese das so, dass nur Prüfer, die über die Gültigkeitsdauer ihrer Prüferberechtigung hinaus tätig werden, dies dem LBA anzeigen müssen. Das würde auch zur genannten Mailadresse passen - die gehört zu L3, nicht zu L4 (was sinniger wäre, würde es um Lizenzen/Klassenberechtigungen gehen).

Auch die Begründung (nämlich dass das LBA eine Prüferliste führt) passt dazu. Meiner Kenntnis nach führt das LBA kein offzielles Verzeichnis der Pilotenlizenzen und darin eingetragener Berechtigungen.

Außerdem heißt es im Schlusssatz, dass man als Pilot die Allgemeinverfügung mitführen soll. Das wäre auch obsolet, wenn ein Lizenzeintrag erfolgen würde.

23. März 2020: Von Chris _____ an Tobias Schnell

Tobias hat Recht, so ist der Wortlaut.

Wobei mal ehrlich - kann man Allgemeinverfügungen nicht allgemeinverständlich schreiben? Ich find's als ungeübter Leser schon arg schwurbelig.

23. März 2020: Von Tobias Schnell an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Angst?

... vielleicht das falsche Wort. Ich habe sehr hohes Vertrauen in unseren Rechtsstaat, gerade jetzt.

23. März 2020: Von Werner Kraus an Tobias Schnell

Klingt schlüssig, danke!

24. März 2020: Von Jens Schuhmann an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Moin zusammen,

habe gerade nochmal wegen des Medicals Rücksprache mit dem LBA gehalten: Für Medicals mit Einschränkungen (außer dem üblichen Brillenkrempel VDL, VML und VNL) gilt die Allgemeinverfügung ja nicht.

Diese würden dann laut LBA nach Ablauf ungültig werden und müssten dann nach der Krise über eine Erneuerungsuntersuchung wieder erlangt werden. Zumindest ist das der jetzige Stand.

Zumindest für die beruflich fliegenden hier eine Sache, die man evtl. berücksichtigen sollte, falls man z.B. RXO, SIC, OML o.ä. im Medical hat.

25. März 2020: Von Wolfgang Lamminger an Tobias Schnell

gibt es Erkenntnisse, ob und welche Landes-Luftfahrtbehörden die "Ausnahmeverfügung" des LBA übernommen haben?

25. März 2020: Von Achim H. an Wolfgang Lamminger

Die AOPA schrieb, dass die Landesbehörden die Regelungen in den nächsten Tagen übernehmen werden.

25. März 2020: Von Christian Behmer an Achim H.

Noch einmal die Frage von Sebastian aufgegriffen!

Gibt es schon etwas offizielles zur Verlängerung ARC/JNP?

25. März 2020: Von Wolfgang Lamminger an Christian Behmer

Moin Christian,

soeben hier

https://aopa.de/2020/03/24/covid-19-auswirkungen-auch-nichtgewerbliche-pilotenlizenzen-werden-von-den-behoerden-pauschal-verlaengert/

gelesen:

... Auch in Arbeit sind pauschale Verlängerungen der Lufttüchtigkeitszeugnisse der Luftfahrzeuge (Airworthiness Review Certificate = ARC). ...

26. März 2020: Von Willi Fundermann an Willi Fundermann

Der RP Darmstadt hat heute eine Regelung - auch eine Allgemeinverfügung - zu den Lizenzen veröffentlicht, die der des LBA entspricht.

26. März 2020: Von Matthias Reinacher an Willi Fundermann

Weiss jemand von den Anwesenden zufällig etwas zu Fristen von begonnenen Ausbildungen?

Müsste eigentlich bis Mitte Juni mein Type Rating abgeschlossen haben...

26. März 2020: Von Tobias Schnell an Matthias Reinacher Bewertung: +1.00 [1]

Weiss jemand von den Anwesenden zufällig etwas zu Fristen von begonnenen Ausbildungen?

Bezüglich Theorieausbildungen vertröstet das LBA auf eine spätere Mitteilung:

Informationen zur Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes sowie zu möglichen Auswirkungen auf Prüfungsfristen in diesem Zusammenhang werden wir so bald wie möglich zur Verfügung stellen.

https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Theoriepruefungen.html?nn=2091096

26. März 2020: Von Matthias Reinacher an Tobias Schnell

Danke! Dass das ganze bisher recht "unbürokratisch" gehandhabt wird lässt ja hoffen...

27. März 2020: Von TH0MAS N02N an Matthias Reinacher

Das RP Stuttgart hat jetzt auch veröffentlich: Verlängerung von Fristen und Berechtigungen um 4 Monate:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Verkehr/Luft/Documents/Allgemeinverf%C3%BCgung_Corona.pdf

27. März 2020: Von Wolfgang Lamminger an TH0MAS N02N

und die Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf:

28. März 2020: Von Tobias Schnell an Wolfgang Lamminger

Etwas gekniffen sind jetzt diejenigen, die mit einer FAA-Lizenz und einem FAA-Medical operieren: Die FAA hat nämlich nicht die Gültigkeit der Medicals verlängert (so wie die deutschen Behörden es auf Basis der EASA-Möglichkeiten getan haben), sondern nur eine "non-enforcement-policy" bis zum 30.06.2020 herausgegeben.

  • Diese gilt ausdrücklich nicht für Flüge außerhalb der USA und
  • das Medical hat technisch immer noch die ursprüngliche Gültigkeitsdauer. Versicherungen z.B. könnten im Schadensfall da auf dumme Gedanken kommen.

Halblebige Lösung - Vorteil EASA...

https://www.faa.gov/news/media/Enforcement_Policy_signed.pdf


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