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... großzügiger als ich dachte! Jetzt müssen die Landesluftfahrtbehörden das einfach übernehmen, dann ist diese Kuh schon mal vom Eis.
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Wort des Jahres 2020: Allgemeinverfügung
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Wort des Jahres 2020: Allgemeinverfügung
... bei dem Wort kann es einem Angst werden. Aber diese hier (und viele andere, die zur Zeit aus der Exekutive purzeln) ist echt OK.
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Danke!
Gibt's auch schon was offizielles zum Thema Ablauf ARC/"Jahresnachprüfung"?
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Heißt also, wenn mein SEP- sowie IR-Rating eigentlich am 31.7 ablaufen würde, läuft es jetzt erst am 30.11. ab, und das ohne dass ich irgendwas dafür tun muss, nicht mal informieren oder ein Formular ausfüllen. Korrekt?
Mich irritiert die Formulierung "Für Inhaber von Lizenzen, die das Luftfahrt-Bundesamt ausgestellt hat und die die Verlängerungsvoraussetzungen nicht zeitgerecht erfüllen können". Wann "kann" man denn nicht?
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Korrekt?
So steht es geschrieben.
Wann "kann" man denn nicht?
Ich lese nirgendwo, dass man das begründen müsste.
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Angst? Allgemeinverfügung ist ein ganz alltäglicher Begriff aus dem Verwaltungsrecht. Jedes Stopschild ist eine "Allgemeinverfügung". Und diese ist doch sehr kundenfreundlich. So what?
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Bist du dir da sicher dass das CR einfach so länger gilt?
Die unter 1c) genannte Meldepflicht für Prüfer liest sich für mich eher so dass man sich einen Prüfer suchen muss der die 4 Monate in der Lizenz einträgt.
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Die unter 1c) genannte Meldepflicht für Prüfer liest sich für mich eher so dass man sich einen Prüfer suchen muss der die 4 Monate in der Lizenz einträgt
Also ich lese das so, dass nur Prüfer, die über die Gültigkeitsdauer ihrer Prüferberechtigung hinaus tätig werden, dies dem LBA anzeigen müssen. Das würde auch zur genannten Mailadresse passen - die gehört zu L3, nicht zu L4 (was sinniger wäre, würde es um Lizenzen/Klassenberechtigungen gehen).
Auch die Begründung (nämlich dass das LBA eine Prüferliste führt) passt dazu. Meiner Kenntnis nach führt das LBA kein offzielles Verzeichnis der Pilotenlizenzen und darin eingetragener Berechtigungen.
Außerdem heißt es im Schlusssatz, dass man als Pilot die Allgemeinverfügung mitführen soll. Das wäre auch obsolet, wenn ein Lizenzeintrag erfolgen würde.
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Tobias hat Recht, so ist der Wortlaut.
Wobei mal ehrlich - kann man Allgemeinverfügungen nicht allgemeinverständlich schreiben? Ich find's als ungeübter Leser schon arg schwurbelig.
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Angst?
... vielleicht das falsche Wort. Ich habe sehr hohes Vertrauen in unseren Rechtsstaat, gerade jetzt.
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Moin zusammen,
habe gerade nochmal wegen des Medicals Rücksprache mit dem LBA gehalten: Für Medicals mit Einschränkungen (außer dem üblichen Brillenkrempel VDL, VML und VNL) gilt die Allgemeinverfügung ja nicht.
Diese würden dann laut LBA nach Ablauf ungültig werden und müssten dann nach der Krise über eine Erneuerungsuntersuchung wieder erlangt werden. Zumindest ist das der jetzige Stand.
Zumindest für die beruflich fliegenden hier eine Sache, die man evtl. berücksichtigen sollte, falls man z.B. RXO, SIC, OML o.ä. im Medical hat.
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gibt es Erkenntnisse, ob und welche Landes-Luftfahrtbehörden die "Ausnahmeverfügung" des LBA übernommen haben?
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Die AOPA schrieb, dass die Landesbehörden die Regelungen in den nächsten Tagen übernehmen werden.
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Noch einmal die Frage von Sebastian aufgegriffen!
Gibt es schon etwas offizielles zur Verlängerung ARC/JNP?
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Moin Christian,
soeben hier
https://aopa.de/2020/03/24/covid-19-auswirkungen-auch-nichtgewerbliche-pilotenlizenzen-werden-von-den-behoerden-pauschal-verlaengert/
gelesen:
... Auch in Arbeit sind pauschale Verlängerungen der Lufttüchtigkeitszeugnisse der Luftfahrzeuge (Airworthiness Review Certificate = ARC). ...
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Der RP Darmstadt hat heute eine Regelung - auch eine Allgemeinverfügung - zu den Lizenzen veröffentlicht, die der des LBA entspricht.
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Weiss jemand von den Anwesenden zufällig etwas zu Fristen von begonnenen Ausbildungen?
Müsste eigentlich bis Mitte Juni mein Type Rating abgeschlossen haben...
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Weiss jemand von den Anwesenden zufällig etwas zu Fristen von begonnenen Ausbildungen?
Bezüglich Theorieausbildungen vertröstet das LBA auf eine spätere Mitteilung:
Informationen zur Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes sowie zu möglichen Auswirkungen auf Prüfungsfristen in diesem Zusammenhang werden wir so bald wie möglich zur Verfügung stellen.
https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Theoriepruefungen.html?nn=2091096
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Danke! Dass das ganze bisher recht "unbürokratisch" gehandhabt wird lässt ja hoffen...
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Das RP Stuttgart hat jetzt auch veröffentlich: Verlängerung von Fristen und Berechtigungen um 4 Monate:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Verkehr/Luft/Documents/Allgemeinverf%C3%BCgung_Corona.pdf
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und die Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf:
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Etwas gekniffen sind jetzt diejenigen, die mit einer FAA-Lizenz und einem FAA-Medical operieren: Die FAA hat nämlich nicht die Gültigkeit der Medicals verlängert (so wie die deutschen Behörden es auf Basis der EASA-Möglichkeiten getan haben), sondern nur eine "non-enforcement-policy" bis zum 30.06.2020 herausgegeben.
- Diese gilt ausdrücklich nicht für Flüge außerhalb der USA und
- das Medical hat technisch immer noch die ursprüngliche Gültigkeitsdauer. Versicherungen z.B. könnten im Schadensfall da auf dumme Gedanken kommen.
Halblebige Lösung - Vorteil EASA...
https://www.faa.gov/news/media/Enforcement_Policy_signed.pdf
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