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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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26. März 2020: Von Tobias Schnell an Matthias Reinacher Bewertung: +1.00 [1]

Weiss jemand von den Anwesenden zufällig etwas zu Fristen von begonnenen Ausbildungen?

Bezüglich Theorieausbildungen vertröstet das LBA auf eine spätere Mitteilung:

Informationen zur Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes sowie zu möglichen Auswirkungen auf Prüfungsfristen in diesem Zusammenhang werden wir so bald wie möglich zur Verfügung stellen.

https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Theoriepruefungen.html?nn=2091096

26. März 2020: Von Matthias Reinacher an Tobias Schnell

Danke! Dass das ganze bisher recht "unbürokratisch" gehandhabt wird lässt ja hoffen...

27. März 2020: Von TH0MAS N02N an Matthias Reinacher

Das RP Stuttgart hat jetzt auch veröffentlich: Verlängerung von Fristen und Berechtigungen um 4 Monate:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Verkehr/Luft/Documents/Allgemeinverf%C3%BCgung_Corona.pdf

27. März 2020: Von Wolfgang Lamminger an TH0MAS N02N

und die Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf:

28. März 2020: Von Tobias Schnell an Wolfgang Lamminger

Etwas gekniffen sind jetzt diejenigen, die mit einer FAA-Lizenz und einem FAA-Medical operieren: Die FAA hat nämlich nicht die Gültigkeit der Medicals verlängert (so wie die deutschen Behörden es auf Basis der EASA-Möglichkeiten getan haben), sondern nur eine "non-enforcement-policy" bis zum 30.06.2020 herausgegeben.

  • Diese gilt ausdrücklich nicht für Flüge außerhalb der USA und
  • das Medical hat technisch immer noch die ursprüngliche Gültigkeitsdauer. Versicherungen z.B. könnten im Schadensfall da auf dumme Gedanken kommen.

Halblebige Lösung - Vorteil EASA...

https://www.faa.gov/news/media/Enforcement_Policy_signed.pdf

28. März 2020: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

Gekniffen sind auch die, die wegen Farbschwäche "VCL" in ihrem EASA Medical stehen haben, werden diese Medicals doch nicht verlängert.

Warum Farbschwäche nicht verlängerungsfähig ist, die anderen Sehschwächen (VML, VNL und VDL) aber schon verlängert werden, kann ich nicht nachvollziehen.

Oder bekommen noch andere als Farbenblinde VCL als Beschränkung in ihr Medical?

28. März 2020: Von Tobias Schnell an Chris B. K.

Warum Farbschwäche nicht verlängerungsfähig ist, die anderen Sehschwächen (VML, VNL und VDL) aber schon verlängert werden, kann ich nicht nachvollziehen

Meine Vermutung ist, dass man mit der Verfügung insbesondere Probleme für gewerblich tätige Piloten vermeiden wollte. VCL gibt es nur für Klasse 2 und LAPL. Die anderen genannten Limitations können auch in einem Klasse-1-Medical stehen.

28. März 2020: Von Lutz D. an Tobias Schnell

Und diese Lizenzen liegen nicht beim LBA...

28. März 2020: Von Tobias Schnell an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Und diese Lizenzen liegen nicht beim LBA...

Ein PPL/IR liegt schon beim LBA. Und IR+VCL ist möglich - da kenne ich persönlich einen Fall.

28. März 2020: Von Volker Niesen an Wolfgang Lamminger

Da werden sich einige Schüler im Verein freuen bei denen die PPL Theorie bald abläuft

28. März 2020: Von Chris B. K. an Volker Niesen

Nicht nur die freuen sich. Es freuen sich alle Piloten, deren Flieger auf einem Sonderlandeplatz stationiert sind. Diese Plätze sind aktuell alle geschlossen und damit verfallen dann auch die anderen Berechtigungen, weil man die Stunden/Starts nicht zusammenbekommt oder den Vogel nicht zur Jahresnachprüfung zum LTB bringen kann.

30. März 2020: Von Tobias Schnell an Chris B. K.

Das LBA hat ein Update zu den Ausnahmeregelungen nachgeschoben - u.a. ist jetzt auch VCL enthalten.

Außerdem ist jetzt ausdrücklich klargestellt, dass die Verlängerungen direkt wirksam sind und nirgendwo eingetragen werden:

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ausnahmeregelungen_Corona/Allgemeinverfuegung_Berechtigungen_L.pdf?__blob=publicationFile&v=2

30. März 2020: Von Tobias Schnell an TH0MAS N02N

Das RP Stuttgart hat jetzt auch veröffentlich

Das lese ich gerade durch und - vorsicht! - deren Regelung ist wesentlich restriktiver als die LBA-Verfügung:

  • Nur gültig innerhalb von Deutschland
  • Keine Mitnahme von Fluggästen

Beim Medical wird auf die Allgemeinverfügung des LBA verwiesen, d.h. die neue Erleichterung bzgl. VCL gilt ebenfalls.

31. März 2020: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Tobias Schnell

Ich versuche mir gerade vorzustellen, was der papierüberprüfende Überprüfer der Lizenzen und Medicals im Ausland, z.B. USA macht, wenn er abgelaufene Papiere vorgelegt bekommt und dazu eine lange, in deutsch verfasste, Allgemeinverfügung als Erklärung beigelegt bekommt.. Lachkrampf oder Handschellen? So eng, wie das im Ausland oft gehandelt wird?

Hat jemand schon gehört, ob Oshkosh 2020 ausfällt?

31. März 2020: Von Tobias Schnell an Dr. Thomas Kretzschmar

was der papierüberprüfende Überprüfer der Lizenzen und Medicals im Ausland, z.B. USA macht, wenn er abgelaufene Papiere vorgelegt bekommt und dazu eine lange, in deutsch verfasste, Allgemeinverfügung als Erklärung beigelegt bekommt

Die Allgemeinverfügungen vom LBA gibt es auch auf Englisch. Alle drei hier geposteten Beispiele von Landesluftfahrtbehörden gelten ohnehin nur innerhalb Deutschlands.

31. März 2020: Von Sven Walter an Dr. Thomas Kretzschmar

Ist das nicht eher eine akademische Frage? Wer eine große Auslandstour vorhat, wird sicherlich noch einen Termin zum Checkflug bekommen, bevor er wieder reist. Und derzeit reisen nicht wirklich viele über den großen Teich oder außerhalb Europas aufgrund der erschwerten GA-Bedingungen.

Wer jetzt indes schon mit einer Validation unterwegs ist, weil er z.B. in den USA gerade arbeitet, sollte wohl eher mal eine Conversion an einem Tag machen...

31. März 2020: Von Erik N. an Sven Walter

Checkflights werden m.W. durchgeführt, nur Flugschulbetrieb ist generell zu.

31. März 2020: Von Chris _____ an Erik N.

Kann bitte mal jemand aus Bayern erzählen, wie die dortige "Ausgangsbeschränkung" praktisch gehandhabt wird?

(darf man zum Flugzeug fahren und zB Wartungsarbeiten durchführen?)

2. April 2020: Von Eibe Loeffler an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Hi! Rolf_P210 und ingo.fuhrmeister hatten die berufliche Veranlassung ihrer Flüge ggü. dem Luftamt bzw. dem Landratsamt zuvor schriftlich bestätigen lassen (s. zum Thread "Corona - was sonst?" von heute). Ich wollte eigentlich am Sonntag das absehbar schöne Wetter nutzen, um ex EDMA mit dem Filius lokal etwas der Corona-Tristesse zu entschweben. Die Chancen auf die Provokation einer infektionsfördernden Gruppenbildung sind bei einem solchen Vorhaben quasi nicht existent. Und dennoch: Nach der Recherche auf den Seiten des Luftamt Südbayern und der AOPA bzw. dem DAeC ist es mir dann wieder vergangen. Eindeutig der Hinweis "…dass triftige Gründe für Flüge der AL in der Regel nicht zu erwarten sind." bzw. die Empfehlung nur dann zu fliegen, wenn es wirklich sein muss. Ach so! In der Realität heißt das doch: Wenn mich der staatlich bestellte Kontrolleur oder der über den Flugplatz lungernde Denunziant vom Dienst anzeigt, habe ich argumentativ schlechte Karten bei der Nachweisführung. Was ist schon bei privaten AL-Flügen als wirklich triftig justiziabel belegbar? Welche Interessensvertreter der AL würden einem da den Rücken stärken, von zuständigen Behörden ganz zu schweigen? Letztere führen am dicken Ende dann noch die Diskussion, ob ich denn charakterlich überhaupt noch geeignet bin, Flugzeuge zu führen, wenn ich mich über staatlich verordnete Ausgangsbeschränkungen hinweg setze. Und was mag wohl der Versicherer sagen, wenn ich aus irgendwelchen Gründen, selbst unverschuldeten, den Flieger verbeule? "Sie hätten gar nicht fliegen dürfen, weil Sie unerlaubt ihre Wohnung verlassen haben!". Nein, ich werde es wohl lassen. Gerade in diesem gerne immer etwas übereifrigen Bayernland. Schade!

3. April 2020: Von Roland Schmidt an Eibe Loeffler

Moin Eibe,

ich glaube nicht, dass dir jemand einen Strick daraus drehen kann, wenn du mit deinem Sohn eine Runde fliegen gehst, um den Kopf frei zu bekommen und damit auch dein Kind mal etwas anderes sieht und etwas Ablenkung vom zur Zeit schwierigen Alltag erfährt. Das einzige Argument, das m. E. dagegen sprechen könnte (falls es zum Ärgsten kommt), dass man im Falle eines Falles ggf. in's Krankenhaus muss. Klar, dass man insbesondere jetzt und erst recht mit kleinem Passagier vorsichtig sein sollte. Du würdest auch nicht stundenlang im Tiefflug Kreise über Augsburg knattern (würdest du auch sonst nicht, richtig?). Ich habe gestern einen Motorradpolizisten aus Baden Württemberg im Fernsehen gesehen, der erklärte, dass Motorrad fahren auch okay ist, "wenn der Naturgenuss im Vordergrund steht" und man das alleine macht. Wo ist der Unterschied zum Fliegen?

Selbstkasteiung ist nicht Ziel der Regelungen und das ist auch gut so. Der Gesetzgeber hat nicht den Luftraum für VFR gesperrt und er hätte dies ja leicht tun können. Ich sehe das auch nicht im Widerspruch zur viel beschworenen Solidarität, wenn ich meine Freiheitsgrundrechte wahrnehme. Ich handele nicht unverantwortlich sondern wohlüberlegt. Niemand hat durch mein Verhalten einen Nachteil.

Es ist nicht verboten, also ist es erlaubt.

Edit: Sehe gerade, dass Bayern Ausgangsbeschränkungen verhängt hat. Dann könnte es natürlich leider anders aussehen (Verlassen der Wohnung...)

3. April 2020: Von ch ess an Roland Schmidt

Inhaltlich sind wir einer Meinung, ich habe auch mehr Sorge wegen der Politik(er) als wegen der drohenden Krankheit.

Allerdings sind die Regeln in Bayern recht eindeutig und MOtorradfahren, weil genannt, ist nach gängiger bayerischer Auslegung nicht unter den TRIFTIGEN GRÜNDEN

nix Motorradfahren

Natürlich völliger Unfug vom Zweck der Verordnung her (ich dachte immer es geht um das Infektionsrisiko, aber vllt ist es auch eine verkappte Lärmschutzverordnung ;-) ), aber das ist halt nicht gut mit dem ausführenden und ggf verwarnenden Polizisten zu diskutieren (der es vllt auch so sieht).

Von daher würde ich das mit dem Rundflug in Bayern derzeit auch nicht tun - es gibt leider hinreichend paranoide Mitbürger....(und Denunzianten) - aber mal einen Werkstattflug vor/nach Reparatur erwägen ;-)

3. April 2020: Von Roland Schmidt an ch ess

Moin Christian,

unsere Beiträge (bzw. mein Edit) haben sich überschnitten. Es kommt in der Tat auf das Bundesland und die dort jeweils gültigen Regelungen an. Siehe auch hier:

https://www.motorradonline.de/ratgeber/motorrad-fahren-in-corona-zeiten-wo-motorradtouren-erlaubt-sind/

4. April 2020: Von Sebastian Grimm an Roland Schmidt

Die Sache mit den Verlängerungen von Lizenz und medical dürfte gerade im Versicherungsfall interessant werden...hoffentlich passiert nix, aber Mannheims ja nie.... teufel, Eichhörnchen und so...

Bleibt gesund!

Gruss

Sebastian

4. April 2020: Von Kilo Papa an Sebastian Grimm Bewertung: +5.00 [5]

Wieso? Es ist offiziell verlängert von der zuständigen Aufsichtsbehörde. Solange du oder wer auch immer sich an die Auflagen hältst dürfte die Versicherung da keinen Strick draus drehen können.

15. April 2020: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Kilo Papa

Im Versicherungsfall wird man wohl nachweisen müssen, dass das Medical nicht zeitgerecht verlängert werden konnte. Da alle Fliegerärzte weiter Medicals ausstellen, wird es schwer möglich sein, das zu beweisen. Man muss schon auf die genauen Formulierungen achten. Die Gültigkeit des Medicals ist nicht automatisch um 4 Monate verlängert worden.


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