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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. April 2020: Von Roland Schmidt an ch ess

Moin Christian,

unsere Beiträge (bzw. mein Edit) haben sich überschnitten. Es kommt in der Tat auf das Bundesland und die dort jeweils gültigen Regelungen an. Siehe auch hier:

https://www.motorradonline.de/ratgeber/motorrad-fahren-in-corona-zeiten-wo-motorradtouren-erlaubt-sind/

4. April 2020: Von Sebastian Grimm an Roland Schmidt

Die Sache mit den Verlängerungen von Lizenz und medical dürfte gerade im Versicherungsfall interessant werden...hoffentlich passiert nix, aber Mannheims ja nie.... teufel, Eichhörnchen und so...

Bleibt gesund!

Gruss

Sebastian

4. April 2020: Von Kilo Papa an Sebastian Grimm Bewertung: +5.00 [5]

Wieso? Es ist offiziell verlängert von der zuständigen Aufsichtsbehörde. Solange du oder wer auch immer sich an die Auflagen hältst dürfte die Versicherung da keinen Strick draus drehen können.

15. April 2020: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Kilo Papa

Im Versicherungsfall wird man wohl nachweisen müssen, dass das Medical nicht zeitgerecht verlängert werden konnte. Da alle Fliegerärzte weiter Medicals ausstellen, wird es schwer möglich sein, das zu beweisen. Man muss schon auf die genauen Formulierungen achten. Die Gültigkeit des Medicals ist nicht automatisch um 4 Monate verlängert worden.

15. April 2020: Von TH0MAS N02N an Dr. Thomas Kretzschmar

Sehe ich genau so: Nachweis, daß der AME mir keinen Termin gegeben hat.

Der Checkflug (oder wie auch immer das je nach Lizenz korrekt heisst...) ist bei der aktuellen Corona-VO dann schon schwieriger zu begründen, zumindest wenn man diese nach Sinn und nicht nach Wortlaut liest.

Ich gehe aber davon aus, daß das bald mit MNS (Mund-Nase-Schutz) auch wieder geht, sollte m.E. zumindest kein Problem sein.

Gibt schöne Cockpit-Selfies fürs Piloten-Fotoalbum, kann man den Enkeln dann zeigen...

15. April 2020: Von Chris _____ an Dr. Thomas Kretzschmar

Nehmen wir mal an, du hast ein abgelaufenes Medical und hast dann einen Unfall mit nicht-medizinischer Ursache, sagen wir Motorausfall und nachfolgende Außenlandung mit Totalschaden. Kann und wird die Versicherung dir dann wirklich die Leistung verweigern? Wird sie damit durchkommen?

15. April 2020: Von Erik Sünder an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Da du die Rechte der Lizenz nur ausüben darfst, wenn du ein gültiges Medical hast, würde ich sagen: ja, die Versicherung wird dir die Leistung verweigern.

Du hättest ja noch nicht mal starten dürfen.

Wie es dann natürlich aussieht, wenn das vor Gericht geht...

Gruß Erik

15. April 2020: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Wer soll das im Voraus schon sagen. Ich glaube, wenn es sich für die Versicherung lohnt, werden die vor Gericht gewinnen. Ohne gültiges Medical fliegen ist wie ohne Lizenz fliegen. Und die Formulierung in der Allgemeinverfügung ist auch einfach zu verstehen.

15. April 2020: Von Bernhard Tenzler an Dr. Thomas Kretzschmar

in Bayern darf man das Haus nur aus triftigem Grund verlassen, das reicht m.E. als Begründung aus

15. April 2020: Von Achim H. an Bernhard Tenzler

z.B. um zum Arzt zu gehen.

15. April 2020: Von Bernhard Tenzler an Achim H.

man kann es aber auch aus persönlicher Risikoabwegung unterlassen


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