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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
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Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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31. März 2020: Von Sven Walter an Dr. Thomas Kretzschmar

Ist das nicht eher eine akademische Frage? Wer eine große Auslandstour vorhat, wird sicherlich noch einen Termin zum Checkflug bekommen, bevor er wieder reist. Und derzeit reisen nicht wirklich viele über den großen Teich oder außerhalb Europas aufgrund der erschwerten GA-Bedingungen.

Wer jetzt indes schon mit einer Validation unterwegs ist, weil er z.B. in den USA gerade arbeitet, sollte wohl eher mal eine Conversion an einem Tag machen...

31. März 2020: Von Erik N. an Sven Walter

Checkflights werden m.W. durchgeführt, nur Flugschulbetrieb ist generell zu.

31. März 2020: Von Chris _____ an Erik N.

Kann bitte mal jemand aus Bayern erzählen, wie die dortige "Ausgangsbeschränkung" praktisch gehandhabt wird?

(darf man zum Flugzeug fahren und zB Wartungsarbeiten durchführen?)

2. April 2020: Von Eibe Loeffler an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Hi! Rolf_P210 und ingo.fuhrmeister hatten die berufliche Veranlassung ihrer Flüge ggü. dem Luftamt bzw. dem Landratsamt zuvor schriftlich bestätigen lassen (s. zum Thread "Corona - was sonst?" von heute). Ich wollte eigentlich am Sonntag das absehbar schöne Wetter nutzen, um ex EDMA mit dem Filius lokal etwas der Corona-Tristesse zu entschweben. Die Chancen auf die Provokation einer infektionsfördernden Gruppenbildung sind bei einem solchen Vorhaben quasi nicht existent. Und dennoch: Nach der Recherche auf den Seiten des Luftamt Südbayern und der AOPA bzw. dem DAeC ist es mir dann wieder vergangen. Eindeutig der Hinweis "…dass triftige Gründe für Flüge der AL in der Regel nicht zu erwarten sind." bzw. die Empfehlung nur dann zu fliegen, wenn es wirklich sein muss. Ach so! In der Realität heißt das doch: Wenn mich der staatlich bestellte Kontrolleur oder der über den Flugplatz lungernde Denunziant vom Dienst anzeigt, habe ich argumentativ schlechte Karten bei der Nachweisführung. Was ist schon bei privaten AL-Flügen als wirklich triftig justiziabel belegbar? Welche Interessensvertreter der AL würden einem da den Rücken stärken, von zuständigen Behörden ganz zu schweigen? Letztere führen am dicken Ende dann noch die Diskussion, ob ich denn charakterlich überhaupt noch geeignet bin, Flugzeuge zu führen, wenn ich mich über staatlich verordnete Ausgangsbeschränkungen hinweg setze. Und was mag wohl der Versicherer sagen, wenn ich aus irgendwelchen Gründen, selbst unverschuldeten, den Flieger verbeule? "Sie hätten gar nicht fliegen dürfen, weil Sie unerlaubt ihre Wohnung verlassen haben!". Nein, ich werde es wohl lassen. Gerade in diesem gerne immer etwas übereifrigen Bayernland. Schade!

3. April 2020: Von Roland Schmidt an Eibe Loeffler

Moin Eibe,

ich glaube nicht, dass dir jemand einen Strick daraus drehen kann, wenn du mit deinem Sohn eine Runde fliegen gehst, um den Kopf frei zu bekommen und damit auch dein Kind mal etwas anderes sieht und etwas Ablenkung vom zur Zeit schwierigen Alltag erfährt. Das einzige Argument, das m. E. dagegen sprechen könnte (falls es zum Ärgsten kommt), dass man im Falle eines Falles ggf. in's Krankenhaus muss. Klar, dass man insbesondere jetzt und erst recht mit kleinem Passagier vorsichtig sein sollte. Du würdest auch nicht stundenlang im Tiefflug Kreise über Augsburg knattern (würdest du auch sonst nicht, richtig?). Ich habe gestern einen Motorradpolizisten aus Baden Württemberg im Fernsehen gesehen, der erklärte, dass Motorrad fahren auch okay ist, "wenn der Naturgenuss im Vordergrund steht" und man das alleine macht. Wo ist der Unterschied zum Fliegen?

Selbstkasteiung ist nicht Ziel der Regelungen und das ist auch gut so. Der Gesetzgeber hat nicht den Luftraum für VFR gesperrt und er hätte dies ja leicht tun können. Ich sehe das auch nicht im Widerspruch zur viel beschworenen Solidarität, wenn ich meine Freiheitsgrundrechte wahrnehme. Ich handele nicht unverantwortlich sondern wohlüberlegt. Niemand hat durch mein Verhalten einen Nachteil.

Es ist nicht verboten, also ist es erlaubt.

Edit: Sehe gerade, dass Bayern Ausgangsbeschränkungen verhängt hat. Dann könnte es natürlich leider anders aussehen (Verlassen der Wohnung...)

3. April 2020: Von ch ess an Roland Schmidt

Inhaltlich sind wir einer Meinung, ich habe auch mehr Sorge wegen der Politik(er) als wegen der drohenden Krankheit.

Allerdings sind die Regeln in Bayern recht eindeutig und MOtorradfahren, weil genannt, ist nach gängiger bayerischer Auslegung nicht unter den TRIFTIGEN GRÜNDEN

nix Motorradfahren

Natürlich völliger Unfug vom Zweck der Verordnung her (ich dachte immer es geht um das Infektionsrisiko, aber vllt ist es auch eine verkappte Lärmschutzverordnung ;-) ), aber das ist halt nicht gut mit dem ausführenden und ggf verwarnenden Polizisten zu diskutieren (der es vllt auch so sieht).

Von daher würde ich das mit dem Rundflug in Bayern derzeit auch nicht tun - es gibt leider hinreichend paranoide Mitbürger....(und Denunzianten) - aber mal einen Werkstattflug vor/nach Reparatur erwägen ;-)

3. April 2020: Von Roland Schmidt an ch ess

Moin Christian,

unsere Beiträge (bzw. mein Edit) haben sich überschnitten. Es kommt in der Tat auf das Bundesland und die dort jeweils gültigen Regelungen an. Siehe auch hier:

https://www.motorradonline.de/ratgeber/motorrad-fahren-in-corona-zeiten-wo-motorradtouren-erlaubt-sind/

4. April 2020: Von Sebastian Grimm an Roland Schmidt

Die Sache mit den Verlängerungen von Lizenz und medical dürfte gerade im Versicherungsfall interessant werden...hoffentlich passiert nix, aber Mannheims ja nie.... teufel, Eichhörnchen und so...

Bleibt gesund!

Gruss

Sebastian

4. April 2020: Von Kilo Papa an Sebastian Grimm Bewertung: +5.00 [5]

Wieso? Es ist offiziell verlängert von der zuständigen Aufsichtsbehörde. Solange du oder wer auch immer sich an die Auflagen hältst dürfte die Versicherung da keinen Strick draus drehen können.

15. April 2020: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Kilo Papa

Im Versicherungsfall wird man wohl nachweisen müssen, dass das Medical nicht zeitgerecht verlängert werden konnte. Da alle Fliegerärzte weiter Medicals ausstellen, wird es schwer möglich sein, das zu beweisen. Man muss schon auf die genauen Formulierungen achten. Die Gültigkeit des Medicals ist nicht automatisch um 4 Monate verlängert worden.

15. April 2020: Von TH0MAS N02N an Dr. Thomas Kretzschmar

Sehe ich genau so: Nachweis, daß der AME mir keinen Termin gegeben hat.

Der Checkflug (oder wie auch immer das je nach Lizenz korrekt heisst...) ist bei der aktuellen Corona-VO dann schon schwieriger zu begründen, zumindest wenn man diese nach Sinn und nicht nach Wortlaut liest.

Ich gehe aber davon aus, daß das bald mit MNS (Mund-Nase-Schutz) auch wieder geht, sollte m.E. zumindest kein Problem sein.

Gibt schöne Cockpit-Selfies fürs Piloten-Fotoalbum, kann man den Enkeln dann zeigen...

15. April 2020: Von Chris _____ an Dr. Thomas Kretzschmar

Nehmen wir mal an, du hast ein abgelaufenes Medical und hast dann einen Unfall mit nicht-medizinischer Ursache, sagen wir Motorausfall und nachfolgende Außenlandung mit Totalschaden. Kann und wird die Versicherung dir dann wirklich die Leistung verweigern? Wird sie damit durchkommen?

15. April 2020: Von Erik Sünder an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Da du die Rechte der Lizenz nur ausüben darfst, wenn du ein gültiges Medical hast, würde ich sagen: ja, die Versicherung wird dir die Leistung verweigern.

Du hättest ja noch nicht mal starten dürfen.

Wie es dann natürlich aussieht, wenn das vor Gericht geht...

Gruß Erik

15. April 2020: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Wer soll das im Voraus schon sagen. Ich glaube, wenn es sich für die Versicherung lohnt, werden die vor Gericht gewinnen. Ohne gültiges Medical fliegen ist wie ohne Lizenz fliegen. Und die Formulierung in der Allgemeinverfügung ist auch einfach zu verstehen.

15. April 2020: Von Bernhard Tenzler an Dr. Thomas Kretzschmar

in Bayern darf man das Haus nur aus triftigem Grund verlassen, das reicht m.E. als Begründung aus

15. April 2020: Von Achim H. an Bernhard Tenzler

z.B. um zum Arzt zu gehen.

15. April 2020: Von Bernhard Tenzler an Achim H.

man kann es aber auch aus persönlicher Risikoabwegung unterlassen


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