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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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27. März 2020: Von Wolfgang Lamminger an TH0MAS N02N

und die Bezirksregierungen Münster und Düsseldorf:

28. März 2020: Von Tobias Schnell an Wolfgang Lamminger

Etwas gekniffen sind jetzt diejenigen, die mit einer FAA-Lizenz und einem FAA-Medical operieren: Die FAA hat nämlich nicht die Gültigkeit der Medicals verlängert (so wie die deutschen Behörden es auf Basis der EASA-Möglichkeiten getan haben), sondern nur eine "non-enforcement-policy" bis zum 30.06.2020 herausgegeben.

  • Diese gilt ausdrücklich nicht für Flüge außerhalb der USA und
  • das Medical hat technisch immer noch die ursprüngliche Gültigkeitsdauer. Versicherungen z.B. könnten im Schadensfall da auf dumme Gedanken kommen.

Halblebige Lösung - Vorteil EASA...

https://www.faa.gov/news/media/Enforcement_Policy_signed.pdf

28. März 2020: Von Chris B. K. an Tobias Schnell

Gekniffen sind auch die, die wegen Farbschwäche "VCL" in ihrem EASA Medical stehen haben, werden diese Medicals doch nicht verlängert.

Warum Farbschwäche nicht verlängerungsfähig ist, die anderen Sehschwächen (VML, VNL und VDL) aber schon verlängert werden, kann ich nicht nachvollziehen.

Oder bekommen noch andere als Farbenblinde VCL als Beschränkung in ihr Medical?

28. März 2020: Von Tobias Schnell an Chris B. K.

Warum Farbschwäche nicht verlängerungsfähig ist, die anderen Sehschwächen (VML, VNL und VDL) aber schon verlängert werden, kann ich nicht nachvollziehen

Meine Vermutung ist, dass man mit der Verfügung insbesondere Probleme für gewerblich tätige Piloten vermeiden wollte. VCL gibt es nur für Klasse 2 und LAPL. Die anderen genannten Limitations können auch in einem Klasse-1-Medical stehen.

28. März 2020: Von Lutz D. an Tobias Schnell

Und diese Lizenzen liegen nicht beim LBA...

28. März 2020: Von Tobias Schnell an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Und diese Lizenzen liegen nicht beim LBA...

Ein PPL/IR liegt schon beim LBA. Und IR+VCL ist möglich - da kenne ich persönlich einen Fall.

28. März 2020: Von Volker Niesen an Wolfgang Lamminger

Da werden sich einige Schüler im Verein freuen bei denen die PPL Theorie bald abläuft

28. März 2020: Von Chris B. K. an Volker Niesen

Nicht nur die freuen sich. Es freuen sich alle Piloten, deren Flieger auf einem Sonderlandeplatz stationiert sind. Diese Plätze sind aktuell alle geschlossen und damit verfallen dann auch die anderen Berechtigungen, weil man die Stunden/Starts nicht zusammenbekommt oder den Vogel nicht zur Jahresnachprüfung zum LTB bringen kann.

30. März 2020: Von Tobias Schnell an Chris B. K.

Das LBA hat ein Update zu den Ausnahmeregelungen nachgeschoben - u.a. ist jetzt auch VCL enthalten.

Außerdem ist jetzt ausdrücklich klargestellt, dass die Verlängerungen direkt wirksam sind und nirgendwo eingetragen werden:

https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ausnahmeregelungen_Corona/Allgemeinverfuegung_Berechtigungen_L.pdf?__blob=publicationFile&v=2


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