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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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24. März 2020: Von Jens Schuhmann an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Moin zusammen,

habe gerade nochmal wegen des Medicals Rücksprache mit dem LBA gehalten: Für Medicals mit Einschränkungen (außer dem üblichen Brillenkrempel VDL, VML und VNL) gilt die Allgemeinverfügung ja nicht.

Diese würden dann laut LBA nach Ablauf ungültig werden und müssten dann nach der Krise über eine Erneuerungsuntersuchung wieder erlangt werden. Zumindest ist das der jetzige Stand.

Zumindest für die beruflich fliegenden hier eine Sache, die man evtl. berücksichtigen sollte, falls man z.B. RXO, SIC, OML o.ä. im Medical hat.


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