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CYA - was sonst treibt das LBA dazu?
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Jetzt hab ich erst mal googeln müssen:
da mit CYA wohl nicht "see you again" gemeint ist kann es wohl nur "cover your ass" heissen :-)
Und das trifft es wohl. Damit hat der verlängernde FI den schwarzen Peter und nicht die Behörde....
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Im Versicherungsfall wird man wohl nachweisen müssen, dass das Medical nicht zeitgerecht verlängert werden konnte. Da alle Fliegerärzte weiter Medicals ausstellen, wird es schwer möglich sein, das zu beweisen. Man muss schon auf die genauen Formulierungen achten. Die Gültigkeit des Medicals ist nicht automatisch um 4 Monate verlängert worden.
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Sehe ich genau so: Nachweis, daß der AME mir keinen Termin gegeben hat.
Der Checkflug (oder wie auch immer das je nach Lizenz korrekt heisst...) ist bei der aktuellen Corona-VO dann schon schwieriger zu begründen, zumindest wenn man diese nach Sinn und nicht nach Wortlaut liest.
Ich gehe aber davon aus, daß das bald mit MNS (Mund-Nase-Schutz) auch wieder geht, sollte m.E. zumindest kein Problem sein.
Gibt schöne Cockpit-Selfies fürs Piloten-Fotoalbum, kann man den Enkeln dann zeigen...
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Was - mal wider- für ein Schwachsinn!! Da hat man wohl Angst vor der eigenen Courage bekommen.
Wenn ich mich jetzt also mit einem FI treffen muss, damit der überprüft, ob ich es theoretisch alles noch drauf habe und der dann auch noch eine Bescheinigung ausstellen muss, na dann kann ich ja auch gleich die Befähigungsüberprüfung vornehmen, dauert dann nur unwesentlich länger und mehr Leute sind auch nicht daran beteiligt.....
Gruß Markus
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Markus,
Die - in meinen Augen ebenfalls unsinnige - Vorgabe zum Briefing ist übrigens eine Vorgabe der EASA, nicht des LBA oder anderer CAA.
Wie das Briefing genau abgehalten wird, ist nicht definiert. Daher geht das auch telefonisch, per E-Mail oder per Videokonferenz.
Hier zum Beispiel der Wortlaut der schweizer FOCA:
'...Dieses Briefing kann auch telefonisch, über Bildschirmunterhaltung, einem CBT oder Leaflet gemacht werden. Der Instruktor bestätigt das Briefing des Piloten entweder auf dem Annex des Attachements, in einem anderen analogen Dokument oder per E-Mail...'
Gruss
Michael
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Nehmen wir mal an, du hast ein abgelaufenes Medical und hast dann einen Unfall mit nicht-medizinischer Ursache, sagen wir Motorausfall und nachfolgende Außenlandung mit Totalschaden. Kann und wird die Versicherung dir dann wirklich die Leistung verweigern? Wird sie damit durchkommen?
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Da du die Rechte der Lizenz nur ausüben darfst, wenn du ein gültiges Medical hast, würde ich sagen: ja, die Versicherung wird dir die Leistung verweigern.
Du hättest ja noch nicht mal starten dürfen.
Wie es dann natürlich aussieht, wenn das vor Gericht geht...
Gruß Erik
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Wer soll das im Voraus schon sagen. Ich glaube, wenn es sich für die Versicherung lohnt, werden die vor Gericht gewinnen. Ohne gültiges Medical fliegen ist wie ohne Lizenz fliegen. Und die Formulierung in der Allgemeinverfügung ist auch einfach zu verstehen.
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Die CAA des UK hat eben eine (fast) identische Regelung veröffentlicht:
https://publicapps.caa.co.uk/modalapplication.aspx?appid=11&mode=detail&id=9571
Die schreiben sogar, dass das "briefing" bevorzugt über Video- oder Telefonverbindung abgewickelt werden soll. Ich halte das für eine sehr einfache, pragmatische Auflage, die für jeden ohne Probleme erfüllbar sein sollte. Insofern kann ich die Aufregung darüber nicht nachvollziehen. Das man überhaupt eine Auflage gemacht hat, dürfte m.E. zum einen damit zu erklären sein, dass man nicht nach "Corona" fordern kann, die Laufzeit der Ratings zukünftig generell um vier Monate zu verlängern. Nach dem Motto: Ging doch bei Corona auch und nix ist passiert. Zum anderen könnte das auch als mögliche Exkulpation gedacht sein, falls doch etwas passiert. Dann kann man sagen: "Wir haben die Ratings ja nicht einfach so verlängert...".
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in Bayern darf man das Haus nur aus triftigem Grund verlassen, das reicht m.E. als Begründung aus
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z.B. um zum Arzt zu gehen.
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man kann es aber auch aus persönlicher Risikoabwegung unterlassen
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Laut LBA gibt es keine Verlängerungsfrist für die Lufttüchtigkeit. Wenn das ARC abgelaufen ist, braucht man ab dem ersten Tag danach eine Genehmigung des LBA für den nächsten Flug zum Prüfer, wie immer. Wer Glück hat, dessen Flieger steht neben einem LTB.
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Die LTBs, die ich kenne, auch in Bayern, haben geöffnet. Ein Flug dahin zu einer notwendigen Kontrolle ist also nicht "Jux und Dollerei". Es sollte somit kein Problem sein, diesen Flug - selbst in Bayern - auszuführen.
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Oder der Prüfer kommt, die Prüfung der Lufttüchtigkeit darf an jedem beliebigen Platz stattfinden.
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Das LBA hat auf den "letzten Drücker" am 30.11. seine "Allgemeinverfügung" bis 31.03.2021 verlängert. Das gilt auch für die Berechtigungen, die durch die Corona-Ausnahmeregelung schon mal verlängert wurden, insgesamt sind "kumulierte" Ausnahmen bis zu maximal acht Monaten möglich:
https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Allgemeinverfuegungen_Corona_Dez.html?nn=2091096
Die acht Monate dürften auf die EASA-Empfehlung zurückgehen, die hier zitiert wird:
https://www.aero.de/news-37800/Keine-Gelegenheit-zum-Ueben.html
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