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3. Dezember 2020: Von Willi Fundermann an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Das LBA hat auf den "letzten Drücker" am 30.11. seine "Allgemeinverfügung" bis 31.03.2021 verlängert. Das gilt auch für die Berechtigungen, die durch die Corona-Ausnahmeregelung schon mal verlängert wurden, insgesamt sind "kumulierte" Ausnahmen bis zu maximal acht Monaten möglich:

https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Allgemeinverfuegungen_Corona_Dez.html?nn=2091096

Die acht Monate dürften auf die EASA-Empfehlung zurückgehen, die hier zitiert wird:

https://www.aero.de/news-37800/Keine-Gelegenheit-zum-Ueben.html


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