Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

15. April 2020: Von Willi Fundermann an M Schumacher

Die CAA des UK hat eben eine (fast) identische Regelung veröffentlicht:

https://publicapps.caa.co.uk/modalapplication.aspx?appid=11&mode=detail&id=9571

Die schreiben sogar, dass das "briefing" bevorzugt über Video- oder Telefonverbindung abgewickelt werden soll. Ich halte das für eine sehr einfache, pragmatische Auflage, die für jeden ohne Probleme erfüllbar sein sollte. Insofern kann ich die Aufregung darüber nicht nachvollziehen. Das man überhaupt eine Auflage gemacht hat, dürfte m.E. zum einen damit zu erklären sein, dass man nicht nach "Corona" fordern kann, die Laufzeit der Ratings zukünftig generell um vier Monate zu verlängern. Nach dem Motto: Ging doch bei Corona auch und nix ist passiert. Zum anderen könnte das auch als mögliche Exkulpation gedacht sein, falls doch etwas passiert. Dann kann man sagen: "Wir haben die Ratings ja nicht einfach so verlängert...".

3. Dezember 2020: Von Willi Fundermann an Willi Fundermann Bewertung: +2.00 [2]

Das LBA hat auf den "letzten Drücker" am 30.11. seine "Allgemeinverfügung" bis 31.03.2021 verlängert. Das gilt auch für die Berechtigungen, die durch die Corona-Ausnahmeregelung schon mal verlängert wurden, insgesamt sind "kumulierte" Ausnahmen bis zu maximal acht Monaten möglich:

https://www.lba.de/SharedDocs/Startseite_Nachrichten/DE/Aktuell/Allgemeinverfuegungen_Corona_Dez.html?nn=2091096

Die acht Monate dürften auf die EASA-Empfehlung zurückgehen, die hier zitiert wird:

https://www.aero.de/news-37800/Keine-Gelegenheit-zum-Ueben.html


2 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang