Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Luftrecht und Behörden | Elektronisches Flugbuch  
21. März 2020: Von Tobias Schnell  Bewertung: +4.00 [4]

Es ist soweit, die EASA hat die Nutzung eines elektronischen Flugbuchs auch für den nichtgewerblichen Betrieb legalisiert! Die letzte Änderung der AMC/GM zum Part-FCL, datiert vom 18.03.2020, enthält folgenden Passus:

AMC1 FCL.050 Recording of flight time [...]

(c) Format of the record: [...]

(2) for other types of flights in aeroplanes, helicopters and powered-lift aircraft, the pilot should record the details of the flights flown in the following logbook format, which may be kept in electronic format. All data set out in (a) should be included.

https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/Annex%20I%20%E2%80%94%20AMC%20and%20GM%20to%20Part-FCL%20%E2%80%94%20Issue%201%2C%20Amendment%209.pdf

21. März 2020: Von Willi Fundermann an Tobias Schnell

"in case of electronic records, they should be made and kept in a way to be readily available at the request of a competent authority, and contain all relevant items that are mentioned in (a), certified by the pilot, and in a format acceptable by the competent authority."

Schöne Sache, Danke für den Hinweis! Bleibt abzuwareten, welches Format in D als "akzeptabel" angesehen wird.

21. März 2020: Von Tobias Schnell an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Bleibt abzuwareten, welches Format in D als "akzeptabel" angesehen wird

Ja, das ist die spannende Frage. Aber jetzt muss sich was tun!

22. März 2020: Von Hubert Eckl an Tobias Schnell

Wieso MUSS sich da was tun? Zugegeben, es ist schon bequem die Aufzeichnungen aus dem ipad etc, einfach abzuspeichern, aber ich persönlich habe schon gerne mein handschriftliches Vademecum. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere ja noch an das ausgezeichnete Garmin 196, bei dessen Einführung gab es auf der Website ein Logbuch, habe das gerne benutzt. Plötzlich war das weg. Was wäre, wenn ich mich drauf verlassen hätte? JEtzt bietet Garmin ein cloudbasiertes Logbuch an. Denen scheiß ich was.

22. März 2020: Von Wolfgang Lamminger an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]

sorry Hubert, aber es gibt ggf. den Ein oder Anderen, der ggf. etwas mehr Anforderungen an ein Flugbuch hat (haben muss).

  • Stunden Single Engine vs. Multi Engine
  • Stunden "on Type"
  • Stunden Turboprop/Jet
  • Stunden IFR, Stunden unter IMC (FAA)
  • Night Landings
  • Stunden Single Pilot Operation vs. Multi Pilot Operation
  • Stunden als FI, als FI IR
  • ...

das ist mit einem manuellen Flugbuch nur mit einem riesigen Rechenaufwand nachzuhalten, ich führe seit Jahren parallel elektronisches und schriftliches Flugbuch. Top, wenn sich dieser Unsinn nun erledigt...

Ich habe jahrelang eine eigene Excel-Lösung genutzt, jetzt seit einiger Zeit Log Ten Pro, leider hat man dort vor einiger Zeit das Preismodell ($$) angepasst; Foreflight plant wohl eine Erweiterung der Logbuch-Lösung - könnte eine praktikable integrierte Lösung werden...

Trotzdem (zu Huberts Einwand): auch eine Cloud-basierte Lösung bietet sicher irgend eine Exportoption um bei Einstellung des Services auf was Anderes umzustellen ;-)

22. März 2020: Von Tobias Schnell an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]

Wieso MUSS sich da was tun?

Weil die NAA's mit der Veröffentlichung dieser AMC nicht mehr sagen können "wir akzeptieren im nichtgewerblichen Flugbetrieb nur Papier-Logbücher, basta".

aber ich persönlich habe schon gerne mein handschriftliches Vademecum

Das bleibt Dir ja unbenommen. Aber spätestens wenn Du heute ein Formular im Stil von "Stunden als FI, davon unter IFR, davon bei Nacht", und morgen eines mit "Total time auf Typ xxx, PIC auf xxx" ausfüllen musst, fängst Du an, ein elektronisches Log zumindest parallel zu führen.

Für den reinen PPL-SEP-VFR-Wenigflieger ist es overkill, klar. Aber wehe, er entschließt sich später mal zum sukzessiven Erweitern seiner Fliegerei oder er bewegt sich in mehreren Systemen (z.B. EASA+FAA). Dann werden die ganzen schlampig geloggten Stunden von "damals" (z.B. "Total hours instruction received") plötzlich relevant
--> viel Spaß beim Ausfüllen eines IACRA-Formulars auf Basis eines Papier-Flugbuchs :-)

22. März 2020: Von Hubert Eckl an Wolfgang Lamminger Bewertung: +2.00 [2]

@ an die letzten beiden..ziehe meinen Einwand zurück, das habe ich so nicht bedacht..

22. März 2020: Von Chris _____ an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Gut ist mal wieder die US-Lösung: man MUSS nur das loggen, was man für "recency of experience" braucht. Also die Approaches, Landungen, BFRs, ggf. IPCs. Sonst nüscht. Die meisten loggen mehr, aber verpflichtet ist dazu niemand.

22. März 2020: Von Achim H. an Chris _____

Die US-Lösung ist nicht ICAO-konform und nicht zulässig für Piloten und Flugzeuge, die außerhalb des US-Luftraums fliegen, selbst nur für einen Abstecher. Das wäre also wie eine LAPL-Erleichterung, wofür sich hier keiner erwärmen würde, da wir etwas mehr international eingestellt sind.

22. März 2020: Von Tobias Schnell an Chris _____

Gut ist mal wieder die US-Lösung: man MUSS nur das loggen, was man für "recency of experience" braucht.

Während Du formal recht hast, fällt einem das sparsam-loggen im FAA-System spätestens beim Erwerb einer neuen Lizenz oder Berechtigung genauso auf die Füße. Dann kommt nämlich das berühmte IACRA-Form ins Spiel, und das sieht so aus:



1 / 1

IACRA.jpg

22. März 2020: Von Chris _____ an Tobias Schnell

Ich bin beeindruckt.

Da meine Ambitionen für zusätzliche Scheine gegen Null gehen (bin am Ziel mit PPL+SEP+IR in FAA und EASA), weiß ich von sowas nichts.

Aber ich mach das schon eine Weile parallel in Excel und schreib nur noch aus Excel ab. In Zukunft halt auf selbstklebendes Papier ausdrucken und ins Logbuch einkleben.

Damit, mit dem parallelen Führen von Bordbuch und Logbuch und mit den Erleichterungen bei Start+Landezeit per SkyDemon ist es für mich erträglich geworden. Blockzeiten notiere ich nicht (bzw. nehme einfach Start und Landung), ich muss ja keine Stunden mehr sammeln.

22. März 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Chris _____

Eine lokal gespeicherte Excel-Datei wird ganz sicher nicht als elektronisches Verfahren akzeptiert werden, weil Änderungen nicht nachvollziehbar sind. Das ist eine Grundvoraussetzung für Urkunden, egal ob analog oder digital.

Evtl. könnte eine Lösung in Kombination mit einer Cloud-Speicherung eines "unabhängigen" Anbieters akzeptiert werden, bei dem jede Version gespeichert wird und wiederherstellbar ist. Ich bin aber relativ sicher, dass das LBA auf "zertifizierte" Lösungen bestehen wird, bei denen der Anbieter nachgewiesen hat, dass der Nutzer des Logbuchs keine nachträglichen Änderungen durchführen kann, die nicht auch unveränderbar nachvollziehbar sind. Der Anbieter muss zudem alle Datenschutz-Richtlinien erfüllen, was viele US-basierten in Navigations-Apps integrierte Lösungen vor ein paar Herausforderungen stellen wird.

22. März 2020: Von Chris _____ an Mich.ael Brün.ing

Vermutlich hast du Recht, aber erstens kann ich auch per Hand was Falsches schreiben, und außerdem: was für Änderungen, zu welchem Zweck? Ich schreibe einmal die Flugzeit auf (nach jedem Flug), und das ist theoretisch nachprüfbar, praktisch nicht wirklich. Und wenn ich im Jahr 80h fliege und nach zwei Jahren für die SEP-Verlängerung 12h nachweisen muss, warum sollte da irgendwas gefälscht sein?

Da fällt mir gerade ein, wenn ich kriminell denke: ich könnte natürlich im Bordbuch Stunden "vergessen" und so die 100h zwischen zwei JNPs überschreiten. Aber auch das geht genauso gut elektronisch.

22. März 2020: Von Tobias Schnell an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

Ich sehe auch aus Behördensicht nur Vorteile in einem elektronischen Log:

  • Es wird plötzlich praktikabel, sich das gesamte Flugbuch / die Historie eines Piloten vorlegen zu lassen. Könnte man dann problemlos bei jedem Anlass (neues Rating, Erweiterung, Erneuerung, ...) einfordern, speichern und mit anderen Daten (CAMO, ACAM, Hauptflugbücher...), die sicher auch elektronisch vorliegen, abgleichen.
  • Man könnte die Daten auch ganz einfach mit den logs anderer Piloten vergleichen, und so z.B. prüfen, ob nicht zwei PPL'ler den gleichen Flug als PIC geloggt haben
  • Wer anfängt, nachträglich wesentliche Änderungen zu machen oder gar Flüge Jahre später "nachzutragen", fällt spätestens dann auf, wenn er zum zweiten Mal sein log an die Behörde schicken muss

Vielleicht mag der eine oder andere ja doch kein elektronisches Log führen :-)

23. März 2020: Von Michael Söchtig an Tobias Schnell

Ich spiele jetzt mal die Datenkrake und sage: Loggen in der Cloud mit Möglichkeit zur Entschlüsselung durch die BFU, dann ist es auch nach Absturz mit ausbrennen noch reproduzierbar.

Ich sehe die problematischen Seiten, aber so könnte man z.B. ein Log auch elektronisch an die Behörden übermitteln etc.

Möglich wäre auch eine Schnittstelle mit Skydemon und co, dann kann man das Log bequem von der App aus übertragen.

Theoretisch ginge da viel.

21. Dezember 2020: Von Sönke Götzen an Tobias Schnell

Hallo,

hoffentlich passend zum Thema: Garmin Pilot bietet ja ein sehr gutes automatisches Logging an, was auch, wenn die App im Hintergrund läuft, die Zeiten und die Route mitschreibt. Das funktioneirt so gut, dass ich das Handy nicht mal aus der Hosentasche nehmen muss, um die App einzuschalten. Da ich - dem Dynon Skyview geschuldet - EasyVFR nutze: Gibt es so etwas vergleichbar auch als Standalonelösung?
Wie gesagt wäre wichtig, dass es auch im Hintergrund funktioniert, da ich die App im Flug vergessem, da ich dort alles mit dem Dynon mache.

Viele Grüße

Sönke

21. Dezember 2020: Von Ingo-Julian Rösch an Tobias Schnell

Durch die AMC vom 18.03.2020 änderst sich letztedlich die bisherige Regelung in der NFL 2-330-17 dahingehend, dass die dortige Ziffer 4.3. Anlage „Flugbuchführung für private Luftfahrzeugführer“ obsolet geworden ist und nunmehr keine "gebundene Form" mehr notwendig wäre.

Der restliche Inhalt der NfL und damit der Anforderungen an den Inhalt des Flugbuches dürfte sich schlicht weiter nach den Regelungen in den damaligen NFL richten. So lange also die sonstigen Vorgaben zum Inhalt des Flugbuches gewahrt sind, ändert sich außer der Form eigentlich erst einmal nichts - Das Thema Anrechnung von Flugzeugen lasse ich hier jetzt mal raus, da es ja nur ums Flugbuch geht. Damit dürfte es aktuell keine Regelungen dahingehen geben, inwieweit z.B. eine Revisionssicherheit gegeben sein muss (auch wenn man lange streiten kann ob ein Papierflugbuch "revisionssicher" wäre). Allenfalls könnte man noch streiten wie die Voraussetzung des 4.3.2. im Lichte elektronsicher Flugbuchführung zu betrachten wäre. Demnach müssten fehlerhafte Eintragungen so geändert werden, dass diese erkennbar bleiben. Das dürfte der einzige Punkt sein, der bei aktuell digitalen Flugbuchlösungen teils noch diskutabel erscheint.

Dass die AMC grundsätzlich verbindlich sind, schreib das LBA dabei in seinen FAQ aktuell auch selbst:

"Akzeptierte Nachweisverfahren (AMC) haben den Character einer Selbstverpflichtung der europäischen Behörden mit entsprechender Verbindlichkeit für die zuständige nationale Behörde. Diese hat von der Erfüllung der Regelungen in den EU-Vorschriften auszugehen, sobald vom Antragsteller die Inhalte des zutreffenden AMC korrekt angewendet und nachgewiesen worden sind. Beim Nachweis einer Forderung sind zwar Abweichungen vom AMC in Einzelfällen möglich, diese sind vom Antragsteller aber substantiiert zu begründen"

https://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/FAQ_Allgemein/FAQ_Allgemein_node.html

Dies macht auch Sinn, gehen die AMC als "europarechtliceh Auslegungs-/Umsetzungsregelungen" nationalem Recht grundsätzlich vor. Wenn der europäische Verodnungsgeber klarstellt, wie er seine Verordnungen vestanden haben wll, dann kann der nationale Gesetzgeber auf Grund des Vorrangs des Europarechts nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass er das auch anders regeln darf.

Abzuwarten bleibt, ob es neue NfL zur Art des elektronsichen Flugbuches gibt. Möglich wäre dies nach der Regelunge des FCL.050. Es bleibt aber zu hoffen, dass hier eine möglichst liberale und offene Regelung verbleibt. Unabhängig davon müssen gegebenenfalls auch die elektronischen Aufzeichnung vom Piloten verifiziert werden. Minimalanforderung dürfte dabei eine Unterschrift sein, in der entsprechende Erklärungen abgegeben werden.


17 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang