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Flugzeugkauf | Flugzeug aus Norwegen kaufen, importieren, umflaggen  
21. Oktober 2019: Von Kai B. 

Hallo zusammen,

ich interessiere mich dafür ein Flugzeug zu kaufen, welches derzeit in Norwegen registriert ist.

Leider habe ich in dieser Hinsicht keinerlei Erfahrung.

Deswegen meine Fragen:

Zoll:

- Soweit ich informiert bin, fällt nur die Einfuhr- Umsatzsteuer von 19% an?
- Das Flugzeug war laut Verkäufer schon mal in Holland angemeldet. Evtl. könnte man sogar diese einsparen?

Umflaggen:

Hier habe ich folgendes Dokument gefunden:
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/T4/Info/Info02.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Das klingt für mich sehr kompliziert. Vor allem kann ich schwer einschätzen, ob die erforderlichen Unterlagen vorhanden sind.

Kann mir jemand weiterhelfen? Oder vielleicht kann mir jemand einen Experten nennen, der soetwas professionell macht.

Es handelt sich übrigens um ein niedrigpreisiges Flugzeugzeug im Bereich von 30k €

Muster ist eine Fuji FA-200-160

22. Oktober 2019: Von Philipp Tiemann an Kai B.

Hallo Kai,

der Flieger (plancheck) sieht ja wirklich nach einem Schnäppchen aus, wenn man bedenkt, was daran alles neu gemacht wurde...

Was den Ablauf und etwaige Risiken/Stolpersteine angeht, kann ich dir leider auch nicht wirklich helfen.

Wobei, was den generellen Ablauf und die Erfordernisse angeht, es ja wie bei jedem anderen EASA-reg. Flieger auch sein, sollte, der dann D-reg. werden soll.

Hast du denn schon einen LTB im Auge, der die Maschine künftig warten soll? Vielleicht kann der dir da kompetent helfen; meist haben die ja Erfahrung mit diesen Vorgängen. Thema Lärmschutzzeugnis hatten wir ja hier neulich...

Wenn der Flieger schon einmal in NL registriert war (kommt aber vielleicht auch darauf an wann), müsste er m.W. ja EU-Ust.-versteuert gewesen sein.

22. Oktober 2019: Von Achim H. an Philipp Tiemann

Wenn der Flieger schon einmal in NL registriert war (kommt aber vielleicht auch darauf an wann), müsste er m.W. ja EU-Ust.-versteuert gewesen sein.

Nach 3 Jahren außerhalb der EU verliert ein Wirtschaftsgut den innergemeinschaftlichen Status. Allerdings ist dies bei Flugzeugen ja nicht so einfach nachzuweisen, so dass die NL-Dokumente eventuell ausreichen...

22. Oktober 2019: Von Wolff E. an Achim H.

Gilt das im Umkehrschluss auch für N-Reg in Europa, wenn man diese in die USA zurück fliegt?

22. Oktober 2019: Von Achim H. an Wolff E.

Ja.

22. Oktober 2019: Von Wolff E. an Achim H.

Danke, aber "doof".....

22. Oktober 2019: Von Papa Fox an Kai B.

mach beim Verkauf von NO nach DE einen Zwischenstop in DK... ist billiger...

22. Oktober 2019: Von Achim H. an Papa Fox Bewertung: +3.00 [3]

Im Gegenteil, Dänemark hat 25% Umsatzsteuer. Den aktuell niedrigsten Satz hat Luxemburg mit 17% aber da lieber 2% drauf und die heimischen Wittwen und Waisen unterstützen.

22. Oktober 2019: Von Kai B. an Philipp Tiemann

Hallo Phillipp,

vielen Dank für Deine Antwort.
Ich finde leider kein aktuelles Thema zum Lärmschutzzeugnis.
Kannst Du mir einen Tipp geben, wo ich das finde?

Danke und Grüße, Kai

22. Oktober 2019: Von Philipp Tiemann an Kai B.
22. Oktober 2019: Von Kai B. an Philipp Tiemann

Vielen Dank @Philipp

22. Oktober 2019: Von Papa Fox an Achim H.

bin nicht am aktuellen stand und mag nicht im forum suchem, aber war in DK alles mit Luftfahrt nicht umsatzsteuerbefreit? Auch stelle ich mir den umzug von einem skandinavischen land zu einem anderen unkomplizierter als den direkten Weg nach D vor.

22. Oktober 2019: Von Wolfgang Lamminger an Papa Fox Bewertung: +1.00 [1]

war in DK alles mit Luftfahrt nicht umsatzsteuerbefreit?

"war" ist in diesem Zusammenhang korrekt. Mittlerweile ist es nicht mehr möglich, den einfachen Weg über Dänemark zu wählen, um das Flugzeug in die EU einzuführen, und mit Einfuhrumsatzsteuer zum Satz von 0 % zu versteuern.

Es gibt zwar offenbar noch Möglichkeiten, die aber wohl komplexer sind. Hinweise gibt es hier... (Link).

Allerdings: Wert des Flugzeuges und damit die potentielle Einfuhr-USt von 19 % und die Kosten für eine entsprechende Beratung/Handling sollten im Verhältnis stehen, ggf. muss man in den sauren (Umsatzsteuer)apfel beißen, bezahlen und Ruhe haben.


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