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56 Beiträge Seite 1 von 3

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Luftrecht und Behörden | ZÜP Hessen: Kein KBA-Auszug mehr?  
11. September 2019: Von E. Max 

Hallo zusammen,

ZÜP steht an. Zum Antrag gibts eine Liste beizufügender Dokumente, da sind mir vier Sachen nicht klar.

Alles für HESSEN:

  1. In der Liste steht nichts (mehr) von einem KBA-Auszug. War beim letzten Mal anders. Muss er nun rein oder nicht?
  2. Man soll eine Kopie des Reisepasses beifügen. Es ist keine "Personalausweis ODER Reisepass" Formulierung. Ich habe aber keinen Reisepass (vor Jahren abgelaufen).
  3. Meldebescheinigung Wohnsitze letzte fünf Jahre. Gilt das zwingend, oder ist hier evt. eine "ODER Personalausweis" Angabe gemeint?
  4. Angabe "Luftischerheitsbeauftragter" etc.: Gilt wohl nur für Unternehmen (LH, DFS usw.?)

Freue mich über Hilfe. :-)

PS: Wurde vermutlich schon öfter gefragt, aber erstens finde ich nichts dazu weil ich vielleicht falsch suche, und zweitens ändern sich die DInge ja alle Nase lang ...

11. September 2019: Von Chris Schu an E. Max Bewertung: +1.00 [1]

Ich hab das auch fuer Hessen gemacht in 2019 - und erfolgreich bestanden. Im Anhang ein Screenshot der noetigen Anlagen fuer die Version Jan 2019. Welche Version hast Du?

  • In der Liste steht nichts (mehr) von einem KBA-Auszug. War beim letzten Mal anders. Muss er nun rein oder nicht?

Wenn's nicht drin steht, wird wohl auch keiner gebraucht. Ich zumindest hatte keinen angehaengt..

  • Man soll eine Kopie des Reisepasses beifügen. Es ist keine "Personalausweis ODER Reisepass" Formulierung. Ich habe aber keinen Reisepass (vor Jahren abgelaufen).

Hier stand "eine Kopie des gueltigen PA _oder_ RP. Das mit der verpflichtenden Reisepass Kopie war im naechsten Punkt fuer nicht-EU-buerger.

  • Meldebescheinigung Wohnsitze letzte fünf Jahre. Gilt das zwingend, oder ist hier evt. eine "ODER Personalausweis" Angabe gemeint?

Davon stand bei mir nichts. Nur wohnsitze und Arbeitgeber der letzten Jahre mussten angegeben werden

  • Angabe "Luftischerheitsbeauftragter" etc.: Gilt wohl nur für Unternehmen (LH, DFS usw.?)

ja



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ZUEP.jpg

11. September 2019: Von Matthias Reinacher an Chris Schu

Darf ich mich kurz mit einer ZÜP-Frage hier anhängen? Evtl. weiss ja einer der Anwesenden Bescheid...

Welche Behörde ist für einen Deutschen mit ausschliesslichem Wohnsitz im Ausland und Lizenz beim LBA zuständig?

Danke + Grüsse
Matthias

11. September 2019: Von E. Max an Chris Schu

Besten Dank,

dann schick ich das jetzt mal ab, die Meldebescheinigung hab ich mir eben schon geholt.

VG

Edgar

11. September 2019: Von Wolff E. an E. Max

Ich hatte vor ein paar Wochen in Frankfurt auch ZUp. Kopie Perso, Kopie Lizenz und aufgelistet, wo ich die letzten 10 Jahre gelebt hatte. Hat geklappt, bin zuverlässig...

11. September 2019: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Wolff E.

das wird ja immer schlimmer....2020 werden dann die anzahl der verbrauchten klohpapierrollen mit hersteller, losgröße, chargennummer und blattstärke zur vorlage verlangt...im leitzordner bitte die letzten einseitig gebrauchten...und die grünen/linke mit gysie-lafontän-wagenknecht sitzen im PKA und geheimdienstausschuß....

mfg

ingo fuhrmeister

11. September 2019: Von Erik N. an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister

das haben wir in Berlin ja jetzt schon.

12. September 2019: Von A. M. an Matthias Reinacher

Würde mich auch interessieren. Aber siw ist die Regelung nicht anwendbar, wenn man im Ausland wohnt..... bin aber kein Jurist und ich könnte hier auch gerade Blödsinn erzählen.

12. September 2019: Von Chris _____ an Wolff E.

Eigentlich beweist das (nochmal), dass die ZÜP unsinnig ist. Wenn nicht mal mehr das Verhalten auf der Straße eine Rolle spielt.

12. September 2019: Von  an Chris _____
Beitrag vom Autor gelöscht
12. September 2019: Von Chris _____ an 

Tja. Meine lebenslange Erfahrung ist, dass ich immer selbst alle abklappern muss und die fertigen Unterlagen dann der finalen Stelle übergeben muss. Egal um welchen Vorgang es geht.

Aber ist ja gut, wenn das in diesem einen Fall jetzt anders abläuft.

Obwohl, wieso gibt es dann überhaupt noch irgendwas einzureichen? Warum suchen die sich nicht gleich alles selbst zusammen?

12. September 2019: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +10.00 [10]

Tja. Meine lebenslange Erfahrung ist, dass ich immer selbst alle abklappern muss und die fertigen Unterlagen dann der finalen Stelle übergeben muss. Egal um welchen Vorgang es geht.

Aber ist ja gut, wenn das in diesem einen Fall jetzt anders abläuft.

Nee, das ist genau das Schlechte an der ZÜP. Du ermächtigst die Behörde, in Deinem Namen von anderen Behörden nicht näher spezifzierte Informationen anzufordern. Dieser graue Informationsaustausch und das Anlegen eines Dossiers, das viele Informationsquellen zusammenführt, ist genau das, was die demokratische Bundesrepublik in Richtung DDR/Nazireich bringt. Im nächsten Schritt wird aus ZÜP ja/nein dann ein chinesisches Scoring-System. Daher die ganzen Klagen, daher das Verfahren der EU.

Außer Florian mit seinen totalitären etatistischen Phantasien kann das eigentlich niemand gut finden!

12. September 2019: Von  an Chris _____
Beitrag vom Autor gelöscht
12. September 2019: Von Chris _____ an Achim H.

Im Prinzip richtig, Achim.

Ich kritisiere wie du auch, wie hier Datenreichtümer verschiedener Behörden kombiniert und multipliziert werden mit dem Ziel einer totalen Überwachung. (und ich hab mich schon gefragt, ob ich der einzige Verschwörungstheoretiker hier bin!).

Aber: WENN sie es schon machen - was ich wie du MIst finde - dann soll es mir nicht auch noch Arbeit machen.

PS. Übrigens hab ich mich gestern auf einem kommerziellen Flug Spanien->Deutschland gewundert, dass die Lufthansa (!) zweimal meinen Perso sehen wollte. Interessanterweise wollte sie das auf dem Hinflug nicht. Verstehe wer will.

12. September 2019: Von Chris _____ an 

Klar, wir könnten es auch machen wie die USA, wo sowohl TSA als auch DHS ohne, dass Du sie zu irgendwas ermächtigst, jederzeit und ohne Dir auch nur das Ertgebnis mitzuteilen bei jeder beliebigen Stelle Informationen über Dich anfordern können.

Ich bin davon überzeugt, dass es auch Stellen in D gibt, die das genauso können. Nur halt nicht der kleine Streifenpolizist.

12. September 2019: Von Willi Fundermann an Chris _____

"Eigentlich beweist das (nochmal), dass die ZÜP unsinnig ist. Wenn nicht mal mehr das Verhalten auf der Straße eine Rolle spielt."

Was mit dem Antrag zur ZÜP zu übermitteln ist, steht in § 3 LuftSiZÜV. Vom KBA ist da keine Rede. Zumindest das LBA kann seit einiger Zeit auf die Daten beim KBA online zugreifen. Daher braucht man dorthin auch z.B. bei Anträgen auf Verlängerung pp. keinen Auszug aus Flensburg mehr mitschicken.

12. September 2019: Von Matthias Klein an Matthias Reinacher Bewertung: +1.00 [1]

Für Dich ist zuständig "Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr", Dez. 33, Standort Wolfenbüttel, Adresheimer Str. 17, 38304 Wolfenbüttel ... Das gilt für alle mit Wohnsitz im Ausland und LBA-Lizenz ... Ich wohne selbst in der Schweiz und habe eine deutsche Lizenz ...

12. September 2019: Von Matthias Reinacher an Matthias Klein

Danke!

12. September 2019: Von E. Max an Achim H. Bewertung: +2.00 [2]

> Du ermächtigst die Behörde, in Deinem Namen von anderen Behörden nicht näher spezifzierte Informationen anzufordern.

Er (Du/ich ...) beauftragt die Behörde dazu. Im letzten Bescheid kam als Antwort "Die von Ihnen beauftragte Zuverlässigkeitsüberprüfung hat keine Beanstandungen ..."

Dieser Euphemisus treibt mir echt die Galle hoch.

Natürlich habe ich das de Jure beauftragt. Nur scheint es nicht genug, nicht nur diese Kröte schlucken zu müssen, sondern sich gewissermaßen auch noch sagen lassen zu müssen "Du willst es ja so." Das hätten die sich sparen können.

Ich finde das zynisch.

12. September 2019: Von Chris _____ an E. Max Bewertung: +2.00 [2]

Gut beobachtet. Das erinnert mich an eine gewisse Korrespondenz mit der US-amerikanischen Zulassungsbehörde für Medizinprodukte, der FDA. Die treten nach außen erstmal serviceorientiert auf und _garantieren_ dem Antragsteller eine Entscheidung innerhalb von 90 Tagen.

Aber nach 80-85 Tagen kommt zuverlässig eine Rückfrage/Aufforderung zur Nachlieferung von Informationen, die man unmöglich in wenigen Tagen abarbeiten kann.

Also "beantragt" man eine Verlängerung der 90 Tage, und kriegt die dann "genehmigt".

Neusprech halt.

12. September 2019: Von Andreas Ni an E. Max Bewertung: +1.00 [1]

Der minder-geläuterte, aber nass-forsche Erstsemester-Jurastudent mag auf die Idee kommen, hier eine Strafbarkeit hinsichtlich "Nötigung" oder gar "Nötigung im Amt" prüfen zu wollen. Letzteres übrigens erfordert - einschlägigen Kommentaren folgend - eine besondere Schwere der Tat.

Der etwas weitsichtigere Pilotenlizenzhaber dagegen beugt sich jenem Gesslerhut völlig ohne dessen Legalität und/oder Sinnhaftigkeit zu hinterfragen, unterschreibt das Dingens mit zugepetzten Äuglein und gepressten Backen - denn er mag ja die im Leben noch verbleibenden Sommer (mit 20 glaubt man noch an unendliches Leben) dazu nutzen, um sich in die Lüfte zu erheben.

14. September 2019: Von E. Max an Andreas Ni Bewertung: +2.00 [2]

Da hast Du recht.

Es hebt aber nicht die Stimmung, nicht bei mir, und auch nicht im Staate. Mal sehen, wohin das auf Dauer führt.

Ansonsten wünsche ich mir, dass ich einmal mit meiner Frau im Garten auf der Bank, gesund und ohne zwei mal die Woche die Tafel bemühen zu müssen, dem Sonnenuntergang zuschauen darf.

Man wird demütig.

4. November 2019: Von E. Max an E. Max

Zum Abschluss habe ich noch die Überraschung, dass ich meine ZÜP nach nur (...) sieben Wochen bekommen habe. Respekt.

Und auch die Kosten sind erstaunlicherweise nicht gestiegen: 62 Euro.

Unser Einwohnermeldeamt hatte dagegen für eine (wie ich nun weiß, völlig überflüssige) Meldebescheinigung über die letzten 10 Jahre mal eben 9 Euro verlangt. Das hat knapp fünf Minuten gedauert (Namen eingeben, zwei mal klicken) und ein Blatt Papier und etwas Stempelfarbe gebraucht.

Stundensatz: 108 Euro.

4. November 2019: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an E. Max Bewertung: +1.00 [1]

austocontrolcosten bei deutscher ZÜP: 0,--

flaggt aus, beantragt assyl bei austrocontrol und macht die luftämter obsolete!

mfg

ingo fuhrmeister

5. November 2019: Von Markus Jolas an Matthias Reinacher

Meiner Erinnerung nach ist immer die Behörde am Wohnsitz zuständig, bei einem Wohnsitz im Ausland gibt es keine Zuständigkeit und von daher auch keine ZÜP

Zumindest war es bei mir so als ich für ein paar Jahre in Luxemburg gewohnt habe, keine Ansässigkeit in Deutschland - keine ZÜP :-)

Schöne Grüße

Markus


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