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5. November 2019: Von Markus Jolas an Matthias Reinacher

Meiner Erinnerung nach ist immer die Behörde am Wohnsitz zuständig, bei einem Wohnsitz im Ausland gibt es keine Zuständigkeit und von daher auch keine ZÜP

Zumindest war es bei mir so als ich für ein paar Jahre in Luxemburg gewohnt habe, keine Ansässigkeit in Deutschland - keine ZÜP :-)

Schöne Grüße

Markus


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