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"Eigentlich beweist das (nochmal), dass die ZÜP unsinnig ist. Wenn nicht mal mehr das Verhalten auf der Straße eine Rolle spielt."
Was mit dem Antrag zur ZÜP zu übermitteln ist, steht in § 3 LuftSiZÜV. Vom KBA ist da keine Rede. Zumindest das LBA kann seit einiger Zeit auf die Daten beim KBA online zugreifen. Daher braucht man dorthin auch z.B. bei Anträgen auf Verlängerung pp. keinen Auszug aus Flensburg mehr mitschicken.
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Vor allem, was hat der Auszug aus Flensburg oder Punkte dortselbst mit
"... dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen ..."
zu tun?
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Es geht beim KBA Aufzug wohl eher um die characterliche Eignung (rote Ampel, Alkohol usw).
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Bei meinem PPL musste ich bereits 1980 einen Auszug aus Flensburg, ein Führungszeugnis, sowie eine Selbsterklärung, dass es keine schwebenden strafrechtlichen Verfahren gegen mich gäbe, abgeben. Und 1980 wussten weder Behörden, noch angehende Piloten oder gar Foristen, dass sowas mal "ZÜP" heissen würde und unter dem Terroristen-Abwehr-Mäntelchen versteckt werden würde.
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Ich musste damals in Darmstadt auch den KBA usw abgeben. Ich wurde auch verwarnt, weil ich 7 Punkte damals hatte (alles wegen zu schnell).
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Lass' uns ein wenig mit Punkten prahlen :-)
Ich hatte damals sogar 11 oder 13 und musste 3 abarbeiten, indem ich mir einen Nachmittag lang einen Vortrag in der Polizei Heppenheim anhören musste. Allerdings habe ich seit damals keinerlei Punkte mehr erhalten, ich schreibs nochmals in Grossbuchstaben: ICH HABE SEIT 1982 NULL PUNKTE IN FLENSBURG!
Auch damals hat übrigens die Landesluftfahrtbehörde selber abgewogen, ob jemand des Fliegens würdig ist, so wie sie das heutzutage mit der ZÜP und dessen Aspiranten macht. Oder mir eben auferlegte, ich solle 3 Punkte abarbeiten.
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Auch ich hatte damals zuerst einen 3 Punkte-Minus-Kurs abgelegt und bin dann erst zum RP nach Darmstadt mit der Teilnahmebestättigung (5 x 3 Stunden Theorie und eine Fahrstunde), um meinen guten Willen zu zeigen, Es waren nämlich auch vorher 10 Punkte. Und seit dem (1992) habe ich exakt 2 x 1 Punkt bekommen bei einer jährlichen Fahrleistung von ca 40.000 km.
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Na hoffentlich liest die Greta nicht hier mit und hat Deine Bildchen mit der Topspeed gesehen .... (sowas wird in meinem Auto glücklicherweise nicht angezeigt, und is auch wohl nicht ganz so schnell :-))
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Das war doch im Dragster in Aschaffenburg auf abgesperrter Piste, mit Ethanol, das aus der Biogasanlage nebenan kam.
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> die characterliche Eignung
nennt man in China "social score". Nein Danke.
Vielleicht wird dann demnächst noch eine Gesinnungsprüfung dazu kommen: AFD-Wähler bekommen keine Lizenz.
Gabs so ähnlich schon mal, vor langer Zeit.
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"Es geht beim KBA Aufzug wohl eher um die characterliche Eignung (rote Ampel, Alkohol usw)."
Aber darum geht es bei der ZÜP eben gerade nicht.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Gilt für alle extremistischen Regimes, links wie rechts. Die rechts sind auf deutschem Boden schlimmer, aber da gab's mal so einen Arbeiter- und Bauernstaat mit extremer Kontrolldichte. War eine kommode Diktatur, aber dafür ist es noch nicht so lange her. Nicht jeder durfte bei der GST fliegen...
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Du hast vollkommen recht. Die DDR war für mich aber keine linksliberale Diktatur, sondern schlicht ein totalitärer Staat, der jetzt in der Dichte der AfD Wähler noch seine Fortsetzung findet. Ich habe meinen Beitrag dennoch gelöscht.
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""Es geht beim KBA Aufzug wohl eher um die characterliche Eignung (rote Ampel, Alkohol usw)."
Aber darum geht es bei der ZÜP eben gerade nicht."
Genau, deswegen wird für die ZÜP ja auch kein KBA-Auszug gefordert.
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