⇤
⇠
|
56 Beiträge Seite 2 von 3
1 2 3 |
⇢
⇥
|
|
|
|
Vor allem, was hat der Auszug aus Flensburg oder Punkte dortselbst mit
"... dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen ..."
zu tun?
|
|
|
Es geht beim KBA Aufzug wohl eher um die characterliche Eignung (rote Ampel, Alkohol usw).
|
|
|
Bei meinem PPL musste ich bereits 1980 einen Auszug aus Flensburg, ein Führungszeugnis, sowie eine Selbsterklärung, dass es keine schwebenden strafrechtlichen Verfahren gegen mich gäbe, abgeben. Und 1980 wussten weder Behörden, noch angehende Piloten oder gar Foristen, dass sowas mal "ZÜP" heissen würde und unter dem Terroristen-Abwehr-Mäntelchen versteckt werden würde.
|
|
|
Ich musste damals in Darmstadt auch den KBA usw abgeben. Ich wurde auch verwarnt, weil ich 7 Punkte damals hatte (alles wegen zu schnell).
|
|
|
|
|
|
Lass' uns ein wenig mit Punkten prahlen :-)
Ich hatte damals sogar 11 oder 13 und musste 3 abarbeiten, indem ich mir einen Nachmittag lang einen Vortrag in der Polizei Heppenheim anhören musste. Allerdings habe ich seit damals keinerlei Punkte mehr erhalten, ich schreibs nochmals in Grossbuchstaben: ICH HABE SEIT 1982 NULL PUNKTE IN FLENSBURG!
Auch damals hat übrigens die Landesluftfahrtbehörde selber abgewogen, ob jemand des Fliegens würdig ist, so wie sie das heutzutage mit der ZÜP und dessen Aspiranten macht. Oder mir eben auferlegte, ich solle 3 Punkte abarbeiten.
|
|
|
|
|
|
|
Auch ich hatte damals zuerst einen 3 Punkte-Minus-Kurs abgelegt und bin dann erst zum RP nach Darmstadt mit der Teilnahmebestättigung (5 x 3 Stunden Theorie und eine Fahrstunde), um meinen guten Willen zu zeigen, Es waren nämlich auch vorher 10 Punkte. Und seit dem (1992) habe ich exakt 2 x 1 Punkt bekommen bei einer jährlichen Fahrleistung von ca 40.000 km.
|
|
|
Na hoffentlich liest die Greta nicht hier mit und hat Deine Bildchen mit der Topspeed gesehen .... (sowas wird in meinem Auto glücklicherweise nicht angezeigt, und is auch wohl nicht ganz so schnell :-))
|
|
|
Das war doch im Dragster in Aschaffenburg auf abgesperrter Piste, mit Ethanol, das aus der Biogasanlage nebenan kam.
|
|
|
> die characterliche Eignung
nennt man in China "social score". Nein Danke.
Vielleicht wird dann demnächst noch eine Gesinnungsprüfung dazu kommen: AFD-Wähler bekommen keine Lizenz.
Gabs so ähnlich schon mal, vor langer Zeit.
|
|
|
"Es geht beim KBA Aufzug wohl eher um die characterliche Eignung (rote Ampel, Alkohol usw)."
Aber darum geht es bei der ZÜP eben gerade nicht.
|
|
|
Beitrag vom Autor gelöscht
|
|
|
Gilt für alle extremistischen Regimes, links wie rechts. Die rechts sind auf deutschem Boden schlimmer, aber da gab's mal so einen Arbeiter- und Bauernstaat mit extremer Kontrolldichte. War eine kommode Diktatur, aber dafür ist es noch nicht so lange her. Nicht jeder durfte bei der GST fliegen...
|
|
|
Du hast vollkommen recht. Die DDR war für mich aber keine linksliberale Diktatur, sondern schlicht ein totalitärer Staat, der jetzt in der Dichte der AfD Wähler noch seine Fortsetzung findet. Ich habe meinen Beitrag dennoch gelöscht.
|
|
|
""Es geht beim KBA Aufzug wohl eher um die characterliche Eignung (rote Ampel, Alkohol usw)."
Aber darum geht es bei der ZÜP eben gerade nicht."
Genau, deswegen wird für die ZÜP ja auch kein KBA-Auszug gefordert.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Dieses neue Gesetz bzw. Erweiterung der jetzigen ZÜP betrifft doch auch wieder nur die deutschen Bürger.
Insofern ist mMn der neue Entwurf genauso unvereinbar mit dem EU Recht wie die aktuelle ZÜP.
|
|
|
"Insofern ist mMn der neue Entwurf genauso unvereinbar mit dem EU Recht wie die aktuelle ZÜP."
Selbst wenn dem so sein sollte, was ich bezweifele, was nützt uns das? Nebenbei: es gibt einen Haufen deutscher Gesetze, die nur deutsche Bürger treffen und trotzdem nicht gegen Europarecht verstoßen.
|
|
|
Die aktuelle ZÜP verstösst gehen EU Recht. Ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren wurde 2015 eingeleitet. Siehe den Artikel vom 17.07.2015 auf Luftrecht24.com.
|
|
|
... und das Verfahren ruht seither? Bis dann die EU-Regeln mit der deutschen Umsetzung gleichgezogen haben?
|
|
|
Meines Wissens ruht das Verfahren nicht sondern geht seinen Gang. Deutschland hatte wohl Zeit, die ZÜP abzuschaffen oder anzupassen. Das BMVI unter Scheuer hingegen hatte sich hingegen für eine europaweite Regelung ausgesprochen. Folgerichtig wäre unsere nationale ZÜP dann wieder EU konform.
Neueste Idee - aber eigentlich Off Topic - das Bestreben, die bisher bei uns existierende Berechtigungspflicht in der Flugsicherungstechnik abzuschaffen. Begründung: ICAO sähe eine solche nicht vor (was richtig ist). Allerdings ist eine solche auch nicht verboten. In diesem Falle sieht der beSCHEUERte hingegen eine Verletzung des EU Rechts.
Frei nach Pipi Langstrumpf: Ich mach mir meine Welt wie sie mir gefällt.
|
|
|
|
|
|
Der Hintergrund: Angriffe sogenannter Innentäter können heute eine große Bedrohung für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs darstellen.
Wenn ich das schon lese, bekomme ich Wut. Da werden noch deutlicher als jetzt quasi alle Personen, die mit Luftfahrt zu tun haben unter Generalverdacht gestellt und geprüft. Man könnte fast meinen, man sucht mit aller Gewalt einen Weg zu beweisen, dass die ZÜP "doch sehr wichtig ist", bis jetzt hat die ZÜP noch keinen Terrorist entlarft. Die Logik daraus ist laut Bundestag, dass man nur intensiver suchen muss, anstatt einzusehen, das es mit der ZÜP der falsche Weg war und nichts brnigt bzw nur die falschen erwischt. Als ob ein Steuerhinterzieher eine luftfahrttechnische Straftat begehen würde.
|
|
|
⇤
⇠
|
56 Beiträge Seite 2 von 3
1 2 3 |
⇢
⇥
|
|