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44 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Die ZÜP wird fällig. Gibts da was Neues?  
20. Mai 2019: Von E. Max 

Da ich mich in Bälde um meine ZÜP Verlängerung kümmern muss, wüsste ich gerne, obs da was Neues gibt. Vielleicht kann ich mir die 100 (oder wieviel mittlerweile auch immer) Euro ja sparen.

Bei der AOPA habe ich nichts Neues dazu gefunden.

Hat hier vielleicht jemand gute Nachrichten dazu?

20. Mai 2019: Von Wolff E. an E. Max

Wundert mich etwas. Meines Wissens ist die ZÜP 5 Jahre gültig und du hast vor kurzem erst deinen Schein gemacht. Hast du fast 5 Jahre dafür benötigt? Nur schwer vorstellbar...

20. Mai 2019: Von E. Max an Wolff E.

Doch, genau so ist das: Ich hatte im Oktober 2014 mit der Theorie begonnen. Wegen familiärer Angelegenheiten (Todesfälle in der Verwandschaft) und beruflicher Prioriäten gab es eine mehrjährige Unterbrechung. Im Herbst 2018 bin ich dann wieder eingestiegen.

Die Gültigkeit meiner Theorieprüfungen wäre Mitte Juni abgelaufen.

20. Mai 2019: Von Olaf Musch an E. Max

100 Euro kostet die ZÜP aber - zumindest bei mir (Niedersachsen) - nicht.

Hat meines Wissens beim Amt knapp 20 und bei der Luftfahrtbehörde dann für die Ausstellung noch mal 35 gekostet.

Olaf

20. Mai 2019: Von ch ess an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]

Die einzige gute Nachricht: es ist wie erwaehnt, eher preiswerter und (in Bayern) zuegig erledigt.

Kein Politiker hat offensichtlich die entsprechenden Weichteile, dieses EU-rechtswidrige Konstrukt abzuschaffen.

Inhaltlich ist zu dem Unfug alles gesagt. Aber es ist mal ein (weiteres) Beispiel wo Europa der De Regierung voraus ist ;-)

20. Mai 2019: Von Aristidis Sissios an E. Max

In Baden-Württemberg im Jahr 2015 hatte genau 35€ gekostet.

20. Mai 2019: Von Frank Marquardt an E. Max

Ja, aber nichts Gutes.

ZÜP demnächst jährlich. Zumindest für uns als Beschäftigte an einem Flughafen.

Viele Grüße

Frank

21. Mai 2019: Von E. Max an Olaf Musch

Beim Polizeipräsidium Ff/M vor fünf Jahren 65 Euro. Die 100 sind nur meine Befürchtung, aber wenns soweit ist, schreib ich es hier hin.

21. Mai 2019: Von Kilo Papa an E. Max Bewertung: +1.00 [1]

Abgesehen von meiner allgemeinen Haltung zur ZUP sind es 3-5 Landegebühren. Ist das wirklich eine Diskussion wert? Ich mache gerade in einen nicht EASA Land eine Lizenz und wäre froh, es wäre nur die ZUP zu erledigen, ehrlich. Ich bin jetzt bei weitem kein Befürworter, aber manche Kröten muss man halt schlucken...

21. Mai 2019: Von ch ess an Kilo Papa Bewertung: +6.00 [6]

Es ist heute wahrscheinlich bei mir nur 1 Landegebuehr ;-) aber ja, es rechtfertigt m.E. sogar jederzeit eine grosse Diskussion, denn

...es stellt Piloten von Kleinflugzeugen unter voellig unangemessenen Generalverdacht

...es ist eine quasi Umkehr der Beweislast, wo Nichtmitmachen bereits die mangelnde Zuverlaessigkeit darstellt

...die ZÜP ist europarechtlich nicht zulaessig, das wird nur von der BReg ignoriert

...die ZÜP ist ein nicht nur unnoetiges, sondern wg. Punkt 1 & 2 auch potentiell missbrauchbares Werkzeug der Verwaltung

Der letzte Antrag zur Abschaffung ist nicht mal ernsthaft diskutiert worden!

21. Mai 2019: Von Markus G. an E. Max Bewertung: +1.00 [1]

Aktuell noch immer 65 Euro in Hessen.

Markus

22. Mai 2019: Von E. Max an Kilo Papa Bewertung: +3.00 [3]

> Abgesehen von meiner allgemeinen Haltung zur ZUP sind es 3-5 Landegebühren.

> Ist das wirklich eine Diskussion wert?

Bis zu Deinem Beitrag habe ich in diesem Thread keine derartige Diskussion gesehen. Den informellen Austausch über die Preisfrage zähle ich jedenfalls nicht dazu.

Ich finde die "die paar Euro" Haltung aber grundsätzlich falsch. Zunächst sind 65 Euro da wo ich (vorerst) lande eher zehn Landegebühren als drei bis fünf. Aber das ist nicht der Punkt: Man kann kaum sagen, dass 65 Euro nicht der Rede wert sind. Jedenfalls will die Behörde sie haben, ein Verzichtsangebot wegen Geringfügigkeit habe ich noch nicht erhalten.

Zweiter Versuch: Man nehme 65 Euro, oder gerne auch nur 20, und werfe sie draußen vor dem Haus in den Gulli. Spätestens dann ist der Bezug zu dem, was man Geld nennt, möglicherweise wieder da. Und es geht auch gar nicht alleine um die Höhe. Vielmehr ist es ja der Staat, der diese Überprüfung verlangt, EU-rechtswidrig, und unter dem Zwang, allen eingebundenen Behörden unbegrenzten Zugang zu allen möglicherweise relevanten Daten zu gewähren - und lässt sie (die Überprüfung) auch noch von denen bezahlen, die solchem Zwang ausgesetzt werden.

Damit nicht genug, wird eine Ablehnung im "dumm-gelaufen" Fall nicht begründet, man bleibt unwissend zurück. Mit Finesse, denn schlau ist man in den Amtsstuben: Wer nicht weiß, warum er durchfällt, kann auch nicht Einspruch erheben. Der Ratschluss der hohen Beamtenschaft ist zu akzeptieren, feddisch. Das ist schlicht hinterfotzig.

Wenn ich so sehe, was sich hier bei uns an Sicherheitsrisiken alles so frei über alle Grenzen bewegen darf, kann ich mich da nur am Kopf kratzen: Was bin ich eigentlich für ein übler Typ, im Vergleich zu den anderen?

Aber diese Diskussion wurde hier sicher schon dutzendweise geführt, sie bringt (an dieser Stelle) nichts.

Um aber nochmal auf die-paar-Euro zurück zu kommen:

  • DWD Abo, jählrich: 79,90 Euro.
  • AIP-Abo, jährlich: 129,90 Euro
  • Medical jährlich: 100 Euro (mein Doc ist preiswert)
  • ZÜP alle fünf Jahre: 65 Euro
  • Proficiency-Test je nach Level alle xx Jahre: 70-250 Euro (oder so)

und vielleicht habe ich noch noch dieses oder jenes vergessen. Dabei habe ich die Kosten angesetzt, wie ich ich sie habe. Auch wenns hie und da also billiger geht: Die Größenordnung bleibt.

Sind ja immer nur ein paar Euro. Ich wusste das natürlich alles vorher, und klage nicht (oder nur ganz leise). Aber eine ZÜP ist in dieser Liste wirklich das Allerletzte, was ich gelassen mit dem Argument "sind ja nur ein paar Euro" abtuen könnte.

22. Mai 2019: Von  an E. Max Bewertung: +2.00 [2]

Ja, fliegen ist teuer und an vielen Stellen unnötig teuer. Und auch die die allgemeine ZÜP-Diskussion ist schon zu oft mit immer den gleichen Argumenten geführt worden.

Dennoch ist es etwas "unschön", wenn Du hier den bekannten "Politikertrick" anwendest: "Sind die Zahlen zu klein, dann addieren wir einfach so viele Jahre auf, bis das raus kommt, was wir wollen"

Rechnet man das nämlich fair in Kosten pro Jahr, dann sieht Dein Vergleich plötzlich ganz anders aus:

  • DWD Abo: 80
  • AIP-Abo: 130
  • Medical: 100
  • ZÜP: 13
  • Proficiency-Test: 40 (120EUR alle 4 Jahre)
  • App-Abos: 100 bis x
  • Übungsflug mit FI. 50 (100EUR alle 2 Jahre)

Das Problem bei der ZÜP ist also wirklich nicht der Preis...

22. Mai 2019: Von Sven Walter an E. Max

..und auch wenn du bei mir Zeile für Zeile offene Türen eingerannt bist, AIP-Abo und DWD kannst du sofort streichen. Und wirst davon nicht schlechter fliegen... (meine Bewertung).

ZÜP weg. FoF. Medicalfreiheit für LAPL (da hypoICAO). Dann gingen schonmal einige Kosten so runter. Und die ZÜP ist wirklich das Allerletzte.

22. Mai 2019: Von Wolff E. an E. Max Bewertung: +2.00 [2]

Edgar, willkommen im richtigen Fliegerleben. Selber Fliegen war, ist und wird es immer bleiben :Teuer! Und wenn du dir wegen ca 65 Euro alle 5 Jahre (pro Jahr 12 Euro, pro Monat 1 Euro) in Verbindung mit Selbstfliegerei Gedanken machst? Sorry, dann bist du beim falschen Hobby angekommen. Und es mag für dich neu sein, die ZUEP ist es für uns schon seit Jahren nicht mehr und das deutlich länger, als bei dir, als du vor 5 Jahren mit Fliegen angefangen hast bzw es diskutiert keiner mehr darüber weil es dazu nichts mehr neues zu sagen gibt.

23. Mai 2019: Von Olaf Musch an E. Max

Wer nicht weiß, warum er durchfällt, kann auch nicht Einspruch erheben. Der Ratschluss der hohen Beamtenschaft ist zu akzeptieren, feddisch.

Das ist falsch.

In dem Bescheid steht eine Rechts(behelfs?)belehrung, in der auch die Möglichkeit des Einspruchs erwähnt wird.

Einfach noch mal bis zum Ende lesen.

Dass die ZÜP als solches fragwürdig ist, steht auf einem anderen Blatt, aber so lange sie in Deutschland noch nicht durch Gerichtsverfahren oder politische Änderungen abgeschafft wurde, ist sie - dummerweise - noch verpflichtend.

Wenn man das nicht hinnehmen will, bleiben einem noch Klage vor einem Gericht, Ausflaggen der Lizenz (mit den entsprechenden Aufwänden dafür) oder Einstellen der Fliegerei. Du hast die freie Wahl.

Einen Beitrag zum Thema "Fliegen ist teuer" erspare ich mir als Helipilot lieber. Aus meiner Warte gesehen dürft Ihr nur jammern, wenn Ihr Turbine oder Mehrmot fliegt. Alles andere ist doch "Peanuts"... ;-)

Olaf

23. Mai 2019: Von Erik N. an Olaf Musch

Was ich so höre und lese, geht der "politische Trend" in Sachen ZÜP weniger in die Richtung, sie in Deutschland abzuschaffen, als vielmehr dahin, sie in den anderen Staaten der EU einzuführen. Deutschland hat ein gewisses Gewicht in der EU, und wird also bis auf Weiteres die ZÜP sicher nicht abschaffen.

23. Mai 2019: Von E. Max an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]

Hallo Wolff,

> Edgar, willkommen im richtigen Fliegerleben.

Danke für das Willkommen :-)

> Selber Fliegen war, ist und wird es immer bleiben :Teuer!

Ich weiß. Aber tatsächlich fliege ich im Moment so "billig" wie nie zuvor. Keine Fluglehrer mehr, keine vier Flüge mehr die Woche, ich kann nicht klagen.

> Und wenn du dir wegen ca 65 Euro alle 5 Jahre (pro Jahr 12 Euro, pro Monat 1 Euro) in Verbindung mit Selbstfliegerei Gedanken machst?

Eigentlich nicht, ich zitiere mich mal selber:

> Ich wusste das natürlich alles vorher, und klage nicht (oder nur ganz leise).

Das ändert aber nicht meinen Standpunkt dazu, dass man für ein rechtwidriges Begehren auch noch zur Kasse gebeten wird. Als Argument dafür, dass das Fliegen wegen der ZÜP zu teuer ist, ist das wohl kaum.

> Sorry, dann bist du beim falschen Hobby angekommen.

Ganz sicher nicht. Es ist das schönste Hobby, zu dem ich je einen Zugang gefunden habe.

> Und es mag für dich neu sein, die ZUEP ist es für uns schon seit Jahren nicht mehr

"Dich" und "uns". Ach so.

23. Mai 2019: Von E. Max an Olaf Musch

Hallo Olaf,

> In dem Bescheid steht eine Rechts(behelfs?)belehrung, in der auch die Möglichkeit des Einspruchs erwähnt wird.

ich habe tatsächlich eine Rechtsbehelfbelehrung gefunden, und zwar gegen den Gebührenbescheid. Auf dem Bescheid zum Ergebnis der ZÜP finde ich das allerdings nicht. So jedenfalls der Stand von 2014.

Davon abgesehen dürfte es ohne bekannte Begründung einer Ablehnung schwierig sein, einen Einspruch zu untermauern.



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ZUPUndKosten20141118_anonymisiert.jpg

23. Mai 2019: Von E. Max an  Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Florian,

> Dennoch ist es etwas "unschön", wenn Du hier den bekannten "Politikertrick" anwendest: "Sind die Zahlen zu klein, dann addieren wir einfach so viele Jahre auf, bis das raus kommt, was wir wollen"

das ist eine doch etwas ungelenke Interpretation meines Beitrags. Hätte ich das wirklich tun wollen, hätte da gestanden

"In den fünf Jahren ist ja nicht nur die ZÜP mit 65 Euro fällig, sondern fallen auch für das DWD-Abo 400 Euro an, für die AIP 650 Euro, für das Medical 500 Euro und für den Proficiency Test soundsoviel ..."

Das ist aber mitnichten meine Absicht gewesen.

Der "Politikertrick" geht zuweilen übrigens auch anders rum. Man rechnet die Kosten "für den Bürger" klein, so wie in Wolffs Beitrag:

> 65 Euro alle 5 Jahre (pro Jahr 12 Euro, pro Monat 1 Euro)

Korrekt wären 13 Euro. Dennoch nur knapp 3,6 Cent pro Tag. Pro Stunde noch weniger. Das ist echt nichts.

...

Immerhin konnte ich lernen, dass das Thema -aus nachvollziehbaren Gründen- doch stark polarisiert.

Deshalb steige ich hier aus der ZÜP-Diskussion aus. In meinem Eingangsbeitrag wollte ich nur wissen, ob es dazu etwas Neues gibt.

Vielen Dank allen, die dazu nützliche Antworten hatten.

23. Mai 2019: Von Olaf Musch an E. Max

Auch eine nicht begründete Ablehnung kann man doch anfechten. Einfach "ich erhebe Einspruch und bitte um Erläuterung des Zustandkommens der Ablehnung sowie um erneute Prüfung".

Klar, es könnte dann "nach §x, Abs 2 sind wir nicht verpflichtet, Ihnen die Ablehnung zu erläutern. Wir nehmen Ihren Einspruch zur Kenntnis, bleiben aber bei dem Bescheid. Eine erneute Prüfung dürfen Sie in 5 Jahren wieder beantragen." kommen. Dann bliebe tatsächlich nur noch die Klage bei einem Verwaltungsgericht.

Ich weiß gerade nicht: Gibt es nicht derzeit bereits laufende Verfahren, die von der AOPA unterstützt/beobachtet werden?

Olaf

23. Mai 2019: Von  an E. Max Bewertung: +2.00 [2]

Eine Bestätigung der Zuverlässigkeit ohne Rechtsbehelfsbelehrung! Skandal! Da weiss ich ja gar nicht, was ich machen muss, wenn ich das doofe Amt dazu verdonnern lassen will, mich als unzuverlässig einzuschätzen!

23. Mai 2019: Von ch ess an 

Ketzerische Frage, ist das ueberhaupt ein anfechtbarer/widersprechbarer Bescheid ?

(Frage durch Willi beantwortet, danke)

23. Mai 2019: Von Willi Fundermann an E. Max Bewertung: +2.00 [2]

"Davon abgesehen dürfte es ohne bekannte Begründung einer Ablehnung schwierig sein, einen Einspruch zu untermauern."

Ich weiß nicht, woher der Unsinn stammt, dass eine Ablehnung ohne Begründung erfolgt. Juristen sagen: Ein Blick in´s Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. In diesem Fall einfach mal in die "LuftSiZÜV" schauen, genauer in den § 6. Da steht, dass über das Ergebnis der Betroffene zu unterrichten ist, neben ggf. anderen, wie z.B. Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen. Und im Absatz 3 steht u.a.: "Bei Verneinung der Zuverlässigkeit sind dem Betroffenen die maßgeblichen Gründe hierfür durch einen schriftlichen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid mitzuteilen."

Wenn die Zuverlässigkeit bejaht wird, bleibt in der Tat wenig Raum, hiergegen ein Rechtsmittel einzulegen.

23. Mai 2019: Von Dr. Jürgen Schwarz-Boeck an E. Max Bewertung: +2.00 [2]

Schön, dass wir darüber gesprochen haben. Hätte nämlich beinahe verpennt, dass meine ZÜP im Oktober auslauft. Und ja, ich habe eine neue beantragt, auch wenn ich mir für die 40 € eine halbwegs ordentliche Flasche Wein lieber gekauft hätte.


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