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23. Mai 2019: Von Olaf Musch an E. Max

Auch eine nicht begründete Ablehnung kann man doch anfechten. Einfach "ich erhebe Einspruch und bitte um Erläuterung des Zustandkommens der Ablehnung sowie um erneute Prüfung".

Klar, es könnte dann "nach §x, Abs 2 sind wir nicht verpflichtet, Ihnen die Ablehnung zu erläutern. Wir nehmen Ihren Einspruch zur Kenntnis, bleiben aber bei dem Bescheid. Eine erneute Prüfung dürfen Sie in 5 Jahren wieder beantragen." kommen. Dann bliebe tatsächlich nur noch die Klage bei einem Verwaltungsgericht.

Ich weiß gerade nicht: Gibt es nicht derzeit bereits laufende Verfahren, die von der AOPA unterstützt/beobachtet werden?

Olaf


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