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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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21. Mai 2019: Von ch ess an Kilo Papa Bewertung: +6.00 [6]

Es ist heute wahrscheinlich bei mir nur 1 Landegebuehr ;-) aber ja, es rechtfertigt m.E. sogar jederzeit eine grosse Diskussion, denn

...es stellt Piloten von Kleinflugzeugen unter voellig unangemessenen Generalverdacht

...es ist eine quasi Umkehr der Beweislast, wo Nichtmitmachen bereits die mangelnde Zuverlaessigkeit darstellt

...die ZÜP ist europarechtlich nicht zulaessig, das wird nur von der BReg ignoriert

...die ZÜP ist ein nicht nur unnoetiges, sondern wg. Punkt 1 & 2 auch potentiell missbrauchbares Werkzeug der Verwaltung

Der letzte Antrag zur Abschaffung ist nicht mal ernsthaft diskutiert worden!

25. Mai 2019: Von Juergen Baumgart an ch ess Bewertung: +1.00 [1]

..die ZÜP ist europarechtlich nicht zulaessig, das wird nur von der BReg ignoriert...

Vielleicht sollte man das mal Herrn Koll stecken, ein diesbezügliches Nachhaken auf Frontal21 wäre sicher kein Fehler.

https://aopa.de/interessen-vertretung/zuep/fernsehbeitrag/fernsehbeitrag-zuep.html

Der Einzige der sich gegen diesen sinnfreien Schmarrn für deutsche Piloten eingesetzt hat war wohl Herr Höferlin...

https://aopa.de/interessen-vertretung/zuep/meldungen-zur-zuep/es-kommt-wieder-bewegung-in-das-thema-zuep-fdp-antrag-auf-abschaffung-in-fachausschuesse-verwiesen.html

25. Mai 2019: Von Erik N. an Juergen Baumgart Bewertung: +1.00 [1]

Die gegenwärtige politische Meinung im Parlament und Regierung richtet sich auf die Einführung der ZÜP in der EU. Also das genaue Gegenteil von einer Abschaffung.

25. Mai 2019: Von  an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Witzig ist, dass die, die wirklich was zerstören können, keine ZÜP brauchen. Ein ehemaliger Neonazi wie Strache kann z.B. österreichischer Vizekanzler werden und in der der AfD kann man auch mit Vorstrafen noch Karriere machen ...

25. Mai 2019: Von Chris B. K. an  Bewertung: +1.00 [1]

Laß dich einfach ins EU-Parlament wählen und genieße Immunität, dann ist alles egal.

--> https://www.westfalen-blatt.de/OWL/Bielefeld/Bielefeld/3772291-Holocaustleugnerin-kandidiert-fuer-die-Partei-Die-Rechte-Kann-Ursula-Haverbeck-aus-dem-Gefaengnis-direkt-ins-EU-Parlament-kommen

Wobei ich aufgrund des Alters der Dame schon fast darüber lachen kann.

25. Mai 2019: Von  an Chris B. K.

Ja ... diese doofe Kuh habe ich letztens im TV gesehen. Ich frage mich machmal ernsthaft ob solche Leute im klinischen Sinn psychisch krank sind. Vielleicht muss man da fast Mitleid haben ...

25. Mai 2019: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an 

hmmmm....auch wenns mal wieder reaktionär ist...bin ich auch....aber schily...terroristenverteidiger....grüner...dann wendehals zur spd...ich weis nicht....der hats doch verbrochen...

außerdem....holocaust ist so ein thema....ich möchte nicht wissen, wer noch mit verdient hat...an dem judengold, das aus den anlagen in die schweiz ging...oder in die salzbergwerke zur übergabe an die "kriegsgewinner"....heute noch gibt es in basel ein haus, das exterretorial ist...voll mit gold, das den schwiezern nicht gehört....sondern nur verwaltet wird, bis alle ansprüche erloschen sind...dann hat es irgendjemand...würde lachen, wenn da nicht irgend ein neuer besitzer ein nachfahr eines viehändlers mosaischen glaubens ist....der ignaz bubis hats ja vorgemacht......aber deutschland zahlt ja für den mist, den die zitronenfalter und sattelschlepper im parlament verbocken.....so genug...sonst wird AvC wieder böse auf mich...recht hat er...

mfg

ingo fuhrmeister

Welches Haus in Basel meinst du denn?

26. Mai 2019: Von Friedhelm Stille an Sven Walter
Wahrscheinlich meint er den BIS Turm in Basel: https://de.wikipedia.org/wiki/BIZ-Turm
28. Mai 2019: Von E. Max an 

> in der der AfD kann man auch mit Vorstrafen noch Karriere machen

Woanders auch:

  • Reinhard Klimmt, SPD, Steuerrechtsvergehen
  • Otto Fraf Lambsdorff, FDP, Steuerhinterziehung
  • Otto Wisheu, CDU, Trunkenheit am Steuer und Verkehrunfall mit Todesfolge

Es gibt noch mehr vorbestrafte Politiker, aber auf die Schnelle fallen mir spontan diese ein, weil sie ungeachtet dessen weiter Karriere gemacht haben.

Nur der Vollständigkeit halber.

29. Mai 2019: Von Dr. Hubertus Haan an E. Max
Beitrag vom Autor gelöscht
29. Mai 2019: Von Dr. Hubertus Haan an E. Max
Übrigens gibt es eine gegenseitige Anerkennung der "Sicherheitsprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz" SÜG: Atomgesetz, Geheimschutzprüfungen, Militärische Sicherheit, VS in Behörden, Bundeswehr oder Unternehmen und "unser" Luftsicherheitsgesetz. Das Merkblatt "Merkblatt Sicherheitsüberprüfungen.pdf" kann man googeln oder hier herunterladen:
https://bmwi-sicherheitsforum.de/shb/allgemeines/download/611,1404,0,1,0.html
Wer eine andere Überprüfung hat (z.B. Ü2), kann sich die ZÜP sparen!
29. Mai 2019: Von Jürgen Ackermann an Dr. Hubertus Haan

Leider sieht das das Luftamt Nordbayern gänzlich anders und besteht auf die ZÜP, trotz Ü2 und ATPL (beim LBA)....

wartet nur ab....die flugwerft oberschleißheim...luftfahrt-musäum....denkt für besucher

über eine erweiterte ZÜP nach.....

hallo herr ackermann....ihre geräte stehen bereit....

mfg

ingo fuhrmeister

29. Mai 2019: Von Alexander Callidus an Dr. Hubertus Haan

Wahrscheinlich klaubt das Luftamt Nordbayern Worte, wie armselig. Unter 2.2.2 und 2.2.3 des Merkblattes steht, die Luftfahrtbehörde "soll" anerkennen, es "bedarf" keiner weiteren Zuverlässigkeitsprüfung. In der Grafik der letzten Seite heißt es, die Behörde "muß" anerkennen.

29. Mai 2019: Von Willi Fundermann an Jürgen Ackermann

"Leider sieht das das Luftamt Nordbayern gänzlich anders und besteht auf die ZÜP, trotz Ü2 und ATPL (beim LBA)...."

Auch da hilft ein Blick ins Gesetz, d.h. das "LuftSiG". Dort steht in § 7, Abs. 2:

"Die Überprüfung entfällt, wenn der Betroffene .... der erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes oder der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unterliegt".

Lässt eigentlich auch für Bayern keinen Spielraum für Interpretationen, wenn die "Ü2" nach diesem Gesetz durchgeführt wurde.

29. Mai 2019: Von Jürgen Ackermann an Willi Fundermann

... mir ist das bekannt, das LBA hat es für den ATPL auch anerkannt...

...das LA Nordbayern ist anderer Rechtsauffassung... und für mich ist die Gebühr für die ZÜP deutlich unterhalb meiner Klageschwelle.

29. Mai 2019: Von Ulrich Dr. Werner an Jürgen Ackermann

Guten Tag

In der Kommunikation mit einer Behörde sollte hier eigentlich der Text des Gesetzes ausreichen:
LuftSiG § 7 Abs 2 Satz 4 (2)
"Die Überprüfung entfällt, wenn der Betroffene ...... der erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes oder der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unterliegt"

Die Ü2 erhält man gem. meiner pers. Erfahrung nur, wenn eine Überprüfung nach §9 SÜG erfolgt ist.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

29. Mai 2019: Von Willi Fundermann an Jürgen Ackermann Bewertung: +1.00 [1]

"und für mich ist die Gebühr für die ZÜP deutlich unterhalb meiner Klageschwelle."

Das ist gut nachvollziehbar. Aber ein einfacher Widerspruch gegen den Bescheid des Luftamtes wäre ja einen Versuch wert und natürlich kostenlos. Der Wortlaut des LuftSiG - "...entfällt..." - ist eindeutig und lässt keinerlei Raum für Interpretationen.

29. Mai 2019: Von Jürgen Ackermann an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

... ich habe es damals v.a. auf sich beruhen lassen, da ich ein enges Zeitfenster für meine PPL -Prüfung hatte. Hab die Problematik auch erst relativ spät realisiert, da ich als ATPL H Inhaber nicht damit gerechnet habe, dass dies überhaupt ein Thema wäre. Für die Wiederholung in 2,5 Jahren nehme ich mir etwas mehr Zeit und werde etwas unnachgiebiger sein...


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