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29. Mai 2019: Von Willi Fundermann an Jürgen Ackermann Bewertung: +1.00 [1]

"und für mich ist die Gebühr für die ZÜP deutlich unterhalb meiner Klageschwelle."

Das ist gut nachvollziehbar. Aber ein einfacher Widerspruch gegen den Bescheid des Luftamtes wäre ja einen Versuch wert und natürlich kostenlos. Der Wortlaut des LuftSiG - "...entfällt..." - ist eindeutig und lässt keinerlei Raum für Interpretationen.

29. Mai 2019: Von Jürgen Ackermann an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

... ich habe es damals v.a. auf sich beruhen lassen, da ich ein enges Zeitfenster für meine PPL -Prüfung hatte. Hab die Problematik auch erst relativ spät realisiert, da ich als ATPL H Inhaber nicht damit gerechnet habe, dass dies überhaupt ein Thema wäre. Für die Wiederholung in 2,5 Jahren nehme ich mir etwas mehr Zeit und werde etwas unnachgiebiger sein...


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