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..die ZÜP ist europarechtlich nicht zulaessig, das wird nur von der BReg ignoriert...
Vielleicht sollte man das mal Herrn Koll stecken, ein diesbezügliches Nachhaken auf Frontal21 wäre sicher kein Fehler.
https://aopa.de/interessen-vertretung/zuep/fernsehbeitrag/fernsehbeitrag-zuep.html
Der Einzige der sich gegen diesen sinnfreien Schmarrn für deutsche Piloten eingesetzt hat war wohl Herr Höferlin...
https://aopa.de/interessen-vertretung/zuep/meldungen-zur-zuep/es-kommt-wieder-bewegung-in-das-thema-zuep-fdp-antrag-auf-abschaffung-in-fachausschuesse-verwiesen.html
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Die gegenwärtige politische Meinung im Parlament und Regierung richtet sich auf die Einführung der ZÜP in der EU. Also das genaue Gegenteil von einer Abschaffung.
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Witzig ist, dass die, die wirklich was zerstören können, keine ZÜP brauchen. Ein ehemaliger Neonazi wie Strache kann z.B. österreichischer Vizekanzler werden und in der der AfD kann man auch mit Vorstrafen noch Karriere machen ...
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Ja ... diese doofe Kuh habe ich letztens im TV gesehen. Ich frage mich machmal ernsthaft ob solche Leute im klinischen Sinn psychisch krank sind. Vielleicht muss man da fast Mitleid haben ...
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hmmmm....auch wenns mal wieder reaktionär ist...bin ich auch....aber schily...terroristenverteidiger....grüner...dann wendehals zur spd...ich weis nicht....der hats doch verbrochen...
außerdem....holocaust ist so ein thema....ich möchte nicht wissen, wer noch mit verdient hat...an dem judengold, das aus den anlagen in die schweiz ging...oder in die salzbergwerke zur übergabe an die "kriegsgewinner"....heute noch gibt es in basel ein haus, das exterretorial ist...voll mit gold, das den schwiezern nicht gehört....sondern nur verwaltet wird, bis alle ansprüche erloschen sind...dann hat es irgendjemand...würde lachen, wenn da nicht irgend ein neuer besitzer ein nachfahr eines viehändlers mosaischen glaubens ist....der ignaz bubis hats ja vorgemacht......aber deutschland zahlt ja für den mist, den die zitronenfalter und sattelschlepper im parlament verbocken.....so genug...sonst wird AvC wieder böse auf mich...recht hat er...
mfg
ingo fuhrmeister
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Welches Haus in Basel meinst du denn?
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Wahrscheinlich meint er den BIS Turm in Basel: https://de.wikipedia.org/wiki/BIZ-Turm
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> in der der AfD kann man auch mit Vorstrafen noch Karriere machen
Woanders auch:
- Reinhard Klimmt, SPD, Steuerrechtsvergehen
- Otto Fraf Lambsdorff, FDP, Steuerhinterziehung
- Otto Wisheu, CDU, Trunkenheit am Steuer und Verkehrunfall mit Todesfolge
Es gibt noch mehr vorbestrafte Politiker, aber auf die Schnelle fallen mir spontan diese ein, weil sie ungeachtet dessen weiter Karriere gemacht haben.
Nur der Vollständigkeit halber.
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Beitrag vom Autor gelöscht
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Übrigens gibt es eine gegenseitige Anerkennung der "Sicherheitsprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz" SÜG: Atomgesetz, Geheimschutzprüfungen, Militärische Sicherheit, VS in Behörden, Bundeswehr oder Unternehmen und "unser" Luftsicherheitsgesetz. Das Merkblatt "Merkblatt Sicherheitsüberprüfungen.pdf" kann man googeln oder hier herunterladen: https://bmwi-sicherheitsforum.de/shb/allgemeines/download/611,1404,0,1,0.html Wer eine andere Überprüfung hat (z.B. Ü2), kann sich die ZÜP sparen!
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Leider sieht das das Luftamt Nordbayern gänzlich anders und besteht auf die ZÜP, trotz Ü2 und ATPL (beim LBA)....
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wartet nur ab....die flugwerft oberschleißheim...luftfahrt-musäum....denkt für besucher
über eine erweiterte ZÜP nach.....
hallo herr ackermann....ihre geräte stehen bereit....
mfg
ingo fuhrmeister
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Wahrscheinlich klaubt das Luftamt Nordbayern Worte, wie armselig. Unter 2.2.2 und 2.2.3 des Merkblattes steht, die Luftfahrtbehörde "soll" anerkennen, es "bedarf" keiner weiteren Zuverlässigkeitsprüfung. In der Grafik der letzten Seite heißt es, die Behörde "muß" anerkennen.
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"Leider sieht das das Luftamt Nordbayern gänzlich anders und besteht auf die ZÜP, trotz Ü2 und ATPL (beim LBA)...."
Auch da hilft ein Blick ins Gesetz, d.h. das "LuftSiG". Dort steht in § 7, Abs. 2:
"Die Überprüfung entfällt, wenn der Betroffene .... der erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes oder der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unterliegt".
Lässt eigentlich auch für Bayern keinen Spielraum für Interpretationen, wenn die "Ü2" nach diesem Gesetz durchgeführt wurde.
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... mir ist das bekannt, das LBA hat es für den ATPL auch anerkannt...
...das LA Nordbayern ist anderer Rechtsauffassung... und für mich ist die Gebühr für die ZÜP deutlich unterhalb meiner Klageschwelle.
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Guten Tag
In der Kommunikation mit einer Behörde sollte hier eigentlich der Text des Gesetzes ausreichen: LuftSiG § 7 Abs 2 Satz 4 (2) "Die Überprüfung entfällt, wenn der Betroffene ...... der erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes oder der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach § 10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes unterliegt"
Die Ü2 erhält man gem. meiner pers. Erfahrung nur, wenn eine Überprüfung nach §9 SÜG erfolgt ist.
Mit Fliegergruß
Ulrich Werner
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"und für mich ist die Gebühr für die ZÜP deutlich unterhalb meiner Klageschwelle."
Das ist gut nachvollziehbar. Aber ein einfacher Widerspruch gegen den Bescheid des Luftamtes wäre ja einen Versuch wert und natürlich kostenlos. Der Wortlaut des LuftSiG - "...entfällt..." - ist eindeutig und lässt keinerlei Raum für Interpretationen.
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... ich habe es damals v.a. auf sich beruhen lassen, da ich ein enges Zeitfenster für meine PPL -Prüfung hatte. Hab die Problematik auch erst relativ spät realisiert, da ich als ATPL H Inhaber nicht damit gerechnet habe, dass dies überhaupt ein Thema wäre. Für die Wiederholung in 2,5 Jahren nehme ich mir etwas mehr Zeit und werde etwas unnachgiebiger sein...
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