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39 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Nur mit FAA-Validation und FAA-Medical fliegen  
7. Mai 2019: Von Marcel Hofmann  Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Zusammen

Gestern wurde mir die Austellung des Medical Class 2 verweigert, BMI knapp zu hoch. Jetzt folgen die kardiologischen Untersuchungen, sollte grundsätzlich kein Problem sein.

Ich hab eine FAA-Validation und ein gültiges FAA-Medical Class 3, meine EASA-Lizenz ist gültig und wurde vor kurzem verlängert.

Kann ich auf Basis der FAA-Validation mit dem gültigen FAA-Medical fliegen? N-Reg. Maschine steht mir zur Verfügung.

Nach §61.75 (b) wäre das meiner Meinung nach möglich: (4) Holds a medical certificate issued under part 67 of this chapter or a medical license issued by the country that issued the person's foreign pilot license; and

https://www.ecfr.gov/cgi-bin/text-idx?c=ecfr&sid=40760189a03dfea0b501608f33820a45&rgn=div5&view=text&node=14:2.0.1.1.2&idno=14#se14.2.61_175

Kann gut sein dass ich mir das zu schön auslege..

Danke für Eure Antworten.

Gruss Marcel

7. Mai 2019: Von Sven Walter an Marcel Hofmann

"Or", case solved by yourself. ����

7. Mai 2019: Von Chris _____ an Sven Walter

Sag das nicht, ich hatte allen Ernstes mal eine Diskussion an einem OLG, ob "oder" nicht eigentlich "und" bedeutet...

7. Mai 2019: Von Achim H. an Marcel Hofmann

61.75 verlangt aber auch eine gültige deutsche Lizenz. Ist das ohne Medical gegeben?

Vermutlich schon aber nicht ohne Risiko.

7. Mai 2019: Von  an Achim H.

Da bin ich (leider) nicht so sicher. Ich würde sagen, dass die Lizenz nur mit Medical gültig ist, im Sinne von „Fliegen dürfen“.

7. Mai 2019: Von Johannes König an Marcel Hofmann Bewertung: +6.00 [6]

Auf deiner FAA-Validation steht "All restrictions and limitations of the foreign license apply", d.h. die Validation gilt nur für die Rechte, die aus deiner deutschen Lizenz entstehen.

Auf deiner deutschen Lizenz steht "Die mit der Lizenz verbundenen Rechte dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses für die jeweiligen Rechte ist".

Kein deutsches Medical -> Keine Nutzung der Rechte aus der deutschen Lizenz -> Keine Nutzung der Rechte aus der FAA-Validation.

7. Mai 2019: Von Wolff E. an Johannes König

Sehe ich sehr ähnlich, wenn EASA Lizenz ohne Medical ist, kann man nicht mit FAA-Lizenz-Validierung fliegen. Was ich allerdings nicht wusste, dass in der Flugmedizin der BMI inzwischen releavant ist.

7. Mai 2019: Von Andreas Breitschopp an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

... das ist tatsächlich interessant, dass der BMI hier eine Rolle spielt:
Dachte, dass man generell in der Medizin wieder etwas Abstand von dieser BMI-Berechnung nimmt.

Aber tatsächlich, zumindest für Class 1 ist ein konkreter BMI genannt (AMC1 MED.B.025 b):
Applicants with a Body Mass Index > 35 may be assessed as fit only if the excess weight is not likely to interfere with the safe exercise of the applicable licence(s) and a satisfactory cardiovascular risk review has been undertaken.

Bei Class 2 ist es etwas unkonkreter (AMC2 MED.B.025 b):
Obese applicants may be assessed as fit only if the excess weight is not likely to interfere with the safe exercise of the applicable licence(s).

7. Mai 2019: Von Dr. Thomas Kretzschmar an Andreas Breitschopp Bewertung: +4.00 [4]

....was bedeutet, dass ein zu hohes Gewicht zur Untauglichkeit führen könnte, nicht muß. Gerade zu hoch hört sich so an, dass der Fliegerarzt die Richtlinien falsch interpretiert oder ein spargeldürrer Kardiologenfreak ist.....

7. Mai 2019: Von Marcel Hofmann an Dr. Thomas Kretzschmar

Vielen Dank an alle für Eure Antworten.

Da hab ich es mir doch zu schön ausgelegt.

Ich bin 1.90m gross und einfach breit gebaut. Klar, ein paar Kilo weniger wären sicher nicht verkehrt, aber ich habe keinerlei Einschränkungen wegen meinem Gewicht.

Vor 5 Jahren hatte ich meinen Initialuntersuch (Auch Class 2) und war da auch knapp über dem BMI-Limit. Bekam dann vom BAZL-Chefarzt einen Brief, dass beim nächsten Untersuch mein BMI unter 35 zu liegen hat. Hab anschliessend abgenommen, dann aufgehört zu rauchen und habe eine neue Frau gefunden, bei der ich mich nicht mehr aufregen muss ;-). Das hat dann wieder zur Gewichtszunahme geführt, schlechtes Timing...

Mein AME könne nach seiner Aussage nichts mehr machen, das kommt direkt vom BAZL. Ich werd am Mittwoch ihn mal auf den Abschnitt hinweisen, vielen Dank Andreas für den Hinweis.

Jedenfalls freu ich mich auf den 24h-Blutdrucktest, EKG auf dem Fahrrad, Herz-Ultraschall und eine ausführliche Blutuntersuchung...

7. Mai 2019: Von Erik N. an Marcel Hofmann Bewertung: +3.00 [3]

Klingt, als wäre hier das medical der geeignete und zeitlich richtige Einstieg in gesunde Ernährung und Bewegung.

7. Mai 2019: Von Marcel Hofmann an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Das sowieso. Keine Lust beim nächsten Check wieder das ganze Prozedere durchlaufen zu müssen...

Mein AME empfahl den Einsatz von einem Magenband, Einweisung ins Adipositas Zentrum, etc. Das ist meiner Meinung komplett übers Ziel hinaus geschossen, geht es doch um 9kg...

7. Mai 2019: Von  an Dr. Thomas Kretzschmar Bewertung: +2.00 [2]

BMI über 35 ist wenn die Regel von Adipositas spricht nicht „gerade zu hoch“, sondern signifikant über der Grenze (von 30).

Wenn der Arzt die Regel so interpretiert, dass ein BMI zwischen 30 und 35 zwar adipös ist, aber noch kein Grund für kardiologische Abklärung und diese erst ab >35 notwendig ist, dann erscheint das sehr pragmatisch und praxisgerecht.

Magenband erscheint in der Tat etwas über‘s Ziel hinaus geschossen bei einem BMI von 37,5 (meine Vermutung auf Grund der Aussage 9kg über BMI von 35). Da würde man normal eher erst ab weiteren 9-10 kg mehr drüber nachdenken.

All das aus der Erfahrung von jemand, für den die 35 auch eine relevante Grenze sind...

7. Mai 2019: Von Erik N. an  Bewertung: +1.00 [1]

Wenn jemand regelmäßig auch nur moderates Krafttraining macht, hat er relativ zum Durchschnitt mehr Muskelmasse und damit ein höheres Gewicht. Ich lande bei der WHO und Apothekenrundschau-BMI Kalkulation regelmäßig im leichten Übergewicht. Ist aber hochgradiger Quatsch.

7. Mai 2019: Von Flieger Max L.oitfelder an  Bewertung: +5.00 [5]

Wow, Du bist ja wirklich universeller Experte.. ;-)

7. Mai 2019: Von  an Flieger Max L.oitfelder

Wenn Übergewicht als Expertise zählt ;-)

7. Mai 2019: Von Peter Schneider an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Ich empfehle dem Kandidaten da eine DXA Ganzkörperabsorptiometrie durchführen zu lassen. Die erbringt bone mass, lean mass und fat mass getrennt, und zwar sehr belastbar. Wenn die Fat mass <25 % des Körpergewichts liegt, dann ist der Kandidat weit entfernt von Adipositas. Männer haben i.a.R. so etwa 18-25%, Frauen 10% mehr. Auf den BMI gebe ich keinen Pfifferling. Dazu schreib ich gerne ein Gutachten...

7. Mai 2019: Von Karpa Lothar an Marcel Hofmann

Schon mal an eine Woche Heilfasten gedacht? Damit könnte das Problem schnell und effektiv gelöst werden....

und anschliessend überwiegend vegetarisch ernähren...

7. Mai 2019: Von Reinhard Thormeyer an Karpa Lothar Bewertung: +2.00 [2]

F d H.....:-))

7. Mai 2019: Von Karpa Lothar an Reinhard Thormeyer

Viel zu mühsam und nicht so effektiv;)

7. Mai 2019: Von Tobias Schnell an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

Auf deiner FAA-Validation steht "All restrictions and limitations of the foreign license apply", d.h. die Validation gilt nur für die Rechte, die aus deiner deutschen Lizenz entstehen

Sehe ich nicht ganz so. Der Satz "gilt nur für die Rechte, die aus der deutschen Lizenz entstehen" stimmt schon mal nicht, denn in eine Validation können auch Rechte eingetragen sein, die die EASA-Lizenz nicht beinhaltet, zum Beispiel ein IR oder ein Multiengine-Rating. Und diese dürfen dann natürlich auch ausgeübt werden.

Und zum Thema Medical: Eine Lizenz ist eine Lizenz und ein Medical ist ein Medical. Wenn beides gemeint wäre, würde das da auch stehen. 61.75 b) lässt m.E. eindeutig die Wahl zwischen einem FAA-und einem EASA-Medical.

7. Mai 2019: Von  an Marcel Hofmann

Lieber Marcel,

bei der ganzen Theoretisiererei hat Dir noch niemand die pragmatische und am Ende auch einzig richtige Antwort gegeben: Das FSDO das Deine Validierung gemacht hat wird Dir diese Frage per Email verbindlich beantworten - das dauert bei denen typischerweise keine 24 Stunden bis eine Antwort kommt.

Schreib doch hier dann, was die sagen.

Florian

7. Mai 2019: Von Johannes König an Tobias Schnell

Sehe ich nicht ganz so. Der Satz "gilt nur für die Rechte, die aus der deutschen Lizenz entstehen" stimmt schon mal nicht, denn in eine Validation können auch Rechte eingetragen sein, die die EASA-Lizenz nicht beinhaltet, zum Beispiel ein IR oder ein Multiengine-Rating. Und diese dürfen dann natürlich auch ausgeübt werden.

Das sind dann Berechtigungen, bei denen der Zusatz "U.S. Test Passed" steht. Dass diese nicht den Einschränkungen der ausländischen Lizenz unterliegen, ist denke ich klar. Aber darum geht es im aktuellen Fall wahrscheinlich nicht. Meine Erläuterung oben gilt den Fall der "reinen" Validation.

Und zum Thema Medical: Eine Lizenz ist eine Lizenz und ein Medical ist ein Medical. Wenn beides gemeint wäre, würde das da auch stehen. 61.75 b) lässt m.E. eindeutig die Wahl zwischen einem FAA-und einem EASA-Medical.

Ja und Nein. 61.75(b) regelt die Ausstellung ("A person who holds a foreign pilot license [...] may be issued a U.S. private pilot certificate [...]") der Validation. Die Nutzung ist in 61.75(e) geregelt. Knackpunkt ist hier 61.75(e)(3):

(e) Operating privileges and limitations. A person who receives a U.S. private pilot certificate that has been issued under the provisions of this section: [...]

(3) Is subject to the limitations and restrictions on the person's U.S. certificate and foreign pilot license when exercising the privileges of that U.S. pilot certificate in an aircraft of U.S. registry operating within or outside the United States

Das US-Recht spricht zwar immer nur von "foreign pilot license", aber hier gilt es meiner Meinung nach zu berücksichtigen, dass die CFR nicht alle Lizenzsysteme der >190 ICAO-Staaten im Detail berücksichtigen kann. Und zusätzlich enthalten unsere EASA-Lizenzen alle direkt auf der Lizenz abgedruckt eine Limitierung, dass die Ausübung der Rechte nur mit gültigem Medical zulässig ist. Damit ist nach meiner Lesart ein fehlendes EASA-Medical eine "limitation on the person's [...] foreign pilot license" nach 61.75(e)(3).

7. Mai 2019: Von  an Tobias Schnell

Wäre in Deiner Lesart ein Eintrag OPL oder OSL auf dem Medical dann für die Nutzung der Validated License auch irrelevant, weil diese Einschränkungen ja auch nicht in der Lizenz stehen?

7. Mai 2019: Von Tobias Schnell an Johannes König Bewertung: +1.00 [1]

Das sind dann Berechtigungen, bei denen der Zusatz "U.S. Test Passed"

Das "US Test passed" steht da deswegen drin, weil nur diese Berechtigungen beim späteren Erwerb einer Standalone-Lizenz in diese übernommen werden. Du weißt, in den USA muss der Examiner das direkt nach dem Prüfungsflug entscheiden, da er Dir die temporäre Lizenz ausstellt - deshalb muss das aus der Validation hervorgehen.

Ich hatte früher eine PPL-Validation mit einem IR ("US test passed") und einem Glider-Rating (basierend auf der deutschen Lizenz). Beim Erwerb des CPL ist nur das IR, nicht aber der "Glider" übernommen worden. Die Examinerin hatte nach meiner Prüfung damals extra noch deswegen irgendwo angerufen, um sich zu vergewissern.

Bezüglich Medical gebe ich Dir recht, dass man das wörtlich in beide Richtungen auslegen kann. Ich würde es nur widersinnig finden, wenn für den Erwerb ein FAA-Medical reicht, für die Benutzung dieses aber plötzlich nicht mehr gut genug sein soll.


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