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117 Beiträge Seite 1 von 5

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Luftrecht und Behörden | Flugleiter/BfL-Löhne  
25. Februar 2019: Von Hubert Eckl 

Hallo,

trete mal ein sounding los, wie es um o.a. Thema bestellt ist. Es gibt Gegenden in denen wohl die Begeisterung für die Fliegerei in (Selbst-)Ausbeutung mündet.

25. Februar 2019: Von Alexander Callidus an Hubert Eckl

Die Entlohnung würde in der unteren 10%-Perzentile des Forums liegen. Und nun?

25. Februar 2019: Von Hubert Eckl an Alexander Callidus

Hast recht Alexander.... Wir sollten den thread wirklich killen.. Es ist als würde man Bezos fragen "ALDI oder LIDL?"

25. Februar 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Wie bei Fluglehrern gibt es zwei "Ansätze" für die Flugleiter-Tätigkeit:

  • Ehrenamt / Arbeitsstunden, als Vereinstätigkeit (meist am Wochenende), Stundenlöhne nicht vergleichbar
  • Festangestellte, die damit auch einen signifikanten Teil ihres Lebensunterhalts bestreiten müssen, da sie während der Woche ja keiner anderen Tätigkeit nachgehen können. Stundenlohn sollte sich an regional typischen Stundensätzen orientieren.

Was ist denn der Hintergrund der Frage?

25. Februar 2019: Von  an Hubert Eckl

Für BfL gibt es wohl tarifliche Regelungen für Landesangestellte und die dürften nicht gerade niedrig ausfallen. Für Flugleiter dürfte es alles geben von Null bis Goldig. Wobei, ist nicht die Ableistung eines kostenlosen Flugleiterdienstes schon eine geldwerte Leistung, mit allen Folgen für den Flugplatzbetreiber?

25. Februar 2019: Von Hubert Eckl an Mich.ael Brün.ing

@michael Der Hintergrund ist ein Gespräch zum Thema ( theoretischer ) Mindestlohn für Flugleiter. Besagter Kumpel ist 24/7 praktisch am Flugplatz bekommt offiziell Mindestlohn. Er kommt hinten und vorne nicht damit klar. ER bekommt nicht mehr weil er "oft eh nichts zu tun hat".... Wollte nur mal sehen, wie das auf anderen Plätzen geregelt ist.

25. Februar 2019: Von Alexander Callidus an Hubert Eckl

An unserem Platz gibt es auch so einen armen Kerl, der Mindestlohn bekommt.

Die Flugleiter sind Rentner und Studenten.

Landesbedienstete werden nach Tarifgruppen bezahlt. Ohne Ausbildung würde man wohl als BAT 9b eingestuft, mit Glück als reiner Flugleiter evtl Stufe 10. Da kann ja mal jemand mit EInblick in die Tarifstruktur nachsehen, wieviel das ist. Nicht viel.

25. Februar 2019: Von Malte Höltken an Alexander Callidus Bewertung: +0.67 [1]

Was meinst Du damit, daß Studenten nicht von ihren Nebenjobs leben müssen?

25. Februar 2019: Von  an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

24/7 und Arbeitsvertrag widersprechen sich jetzt aber. Auch für Mindestlohn Empfänger gelten die normalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, wie vereinbarte und dokumentierte Arbeitszeiten mit Mindestvorlaufzeit, Entlohnung von Bereitschaftsdiensten, Überstunden und Sonderzeitenzuschläge, maximal 10 Stunden etc. Wenn faktisch gegen die rechtlichen Bestimmungen verstoßen wurde, dann sollte man das schleunigst geräuschlos mit dem Arbeitgeber, der Versicherung und vielleicht den Behörden aus der Welt schaffen und nicht öffentlich in einem Forum diskutieren. Nur mal so meine Meinung.

Ja, ich kenne die üblichen Nöte und Sorgen und skurilen Ideen und die Realität an kleinen Plätzen, aber wenn wir uns im Kleinen nicht ordentlich verhalten, dann können wir es von den "großen" Politikern auch nicht wirklich einfordern.

25. Februar 2019: Von Alexander Callidus an Malte Höltken

Ich meinte damit, dass Studenten nicht auf einGehalt eines erwachsenen eigenständigen Berufstätigen angewiesen sind (Vergünstigungen, preiswertere Teilhabe etc.). Habe den Satz rausgelöscht, weil das hier irrelevant ist.

25. Februar 2019: Von  an Alexander Callidus Bewertung: +4.00 [4]

Also ich weiß nicht, wie das bei Dir war – aber ich musste als Student meinen kompletten Lebensunterhalt von meinen (vielen) Jobs bezahlen.

25. Februar 2019: Von Hubert Eckl an 

Der ist gut! Und die Erde ist eine Scheibe! Das ist ja genau der Punkt. Angeblich soll es seit Jan 2018 eine Taskforce von Arbeitsagentur und Zoll geben, welche die Einhaltung des Mindestlohnes genau überprüft und Verstöße ahndet. Aber bis die einmal einen kleinen Flugplatz aufsuchen.. Es gibt oft ein gigantisches Gefälle zwischen Flugplatzbetreibern und ihren prekären Angestellten.

Zitat:Wenn faktisch gegen die rechtlichen Bestimmungen verstoßen wurde, dann sollte man das schleunigst geräuschlos mit dem Arbeitgeber, der Versicherung und vielleicht den Behörden aus der Welt schaffen und nicht öffentlich in einem Forum diskutieren. Nur mal so meine Meinung.

Das geht sehr wohl auf einem öffentlich, gerade öffentlichem Forum. Wenn Scheiße stinkt, kann das benannt werden. Es geht nicht um Schwarzarbeit und "beleglose Benefit". Es gibt um Figuren in der Szene, welche locker, ohne Ihr Vermögen auch nur anzuritzen, ihren Angestellten das Doppelte bezahlen könnten. Diese wiederum keine Panik schieben müssen, wenn der Auspuff am Auto zum FLugplatz durchgerostet ist. Erstere nutzen die Liebe zur Fliegerei schamlos aus. Und ich meine damit nicht die kleinen Vereinssonderplätze.

25. Februar 2019: Von  an Hubert Eckl

Die Schwarze Gang des Zolls dürfte vom Start an völlig überlastet sein und vielleicht sind die Verstöße so viele, dass die gar keine Autos brauchen, weil genügend faule Eier in Fußgängerentfernung zur Wache vorhanden sind ... Flugplätze sind typisch "weiter draußen" und man kann da selten hinlaufen.

Ja, es gibt oft eine große Diskrepanz zwischen dem in unserem Vollversorgungsnetz angstfrei und existenzgesichert zur Arbeit gehenden abhängig Beschäftigten und dem auf vollem persönlichen Risiko ohne finanzielle Kompensation dafür handelnden Flugplatzbesitzer. Die Nachhilfe das zu verstehen können wir aber in diesem Forum nicht leisten.

Ob ich es noch erlebe, dass ein sinnvolle Diskussion über solche Dinge geführt werden kann? Ich glaube da ehrlich nicht dran.

25. Februar 2019: Von  an Hubert Eckl

Ist das Problem hier die Bezahlung oder eine Arbeitszeit die über die vertragliche Vereinbarung und dass Arbeitszeitgesetz hinaus geht?

Oder anders gefragt: Wenn man sein Gehalt durch die Arbeitszeiten laut Arbeitsvertrag teilt, kommt dann etwas raus was unter oder über dem Mindestlohn liegt?

Wenn - wie ich vermute - letzteres, dann ist die nächste Frage, warum er mehr als im Arbeitsvertrag vorgesehen arbeitet. Dafür gibt es prinzipiell drei Möglichkeiten:

  1. Es gibt eine betriebliche Vorgabe des AG, dass er länger da ist. Dies wäre z.B. bei Schichtangestellten der Fall, die in ihren Schichtplänen regelmäßig mehr Arbeitszeit zugewiesen bekommen, als ihr Arbeitsvertrag vorsieht.
  2. Der Arbeitsumfang ist nach Menge bestimmt und die vorgegebene Menge ist objektiv in der eigentlich zur Verfügung stehenden Arbeitszeit nicht leistbar. Dies ist z.B. bei Werbeausträgern der Fall, die ein zu großes Gebiet bekommen
  3. Es gibt keine Vorgaben des AG, aber der AN fühlt eine „innere Verpflichtung“, mehr zu arbeiten, als eigentlich im Arbeitsvertrag voregesehen ist. Dies sehen wir z.B. in letzter Zeit bei Heimarbeitern sehr häufig

Je nachdem in welche Gruppe der Flugleiter gehört sind die Abhilfen andere...

25. Februar 2019: Von Sven Walter an 

(Antwort nur an den letzten)

Wenn es 2 Anflüge am Tag gibt, 2 h Arbeit aber 10 h Anwesenheitspflicht ist das halt wie Rufbereitschaft zu behandeln.

Falls das ein angehender ATPLer ist, der in der Zeit lernen kann, sehe ich da nicht mal Selbst- oder Fremdausbeutung. Macht man halt einen 6-Monat-Vertrag, wer länger bleibt, soll sich auch die Schleppberechtigung oder andere Vergütungen in den Vertrag mit dazu nehmen.

Man kann nur auf mehr Automatisierung und Entbürokratisierung hoffen. Kein Mensch bewacht Kreisverkehre, kein Mensch muss eine Landebahn bewachen. FoF muss das Ziel sein.

25. Februar 2019: Von Hubert Eckl an 

Formalien. Formalien. Formalien. Alles richtig, habe ich zu Berufszeiten auch mal gelernt. Es ist ein sozialhygienisches Problem: Wie können wir unsere Flugzeuge betreiben unter Mithilfe eines Prekariats, welches - Z.B.- für die Kosten einer Malibustunde - ihren Lebensunterhalt bestreiten muss? Der wütende Fliegerkamerad gestern wurde von seinem Chef, Porsche SUV-Fahrer, angefegt." Mensch verschrotte doch endlich diese alte Karre! Der Krach ist ja furchtbar!"-" Ja von was denn?"-"Hast Du keine Ersparnisse??" Sowas motiviert.

25. Februar 2019: Von  an Hubert Eckl

Es ging mir nicht darum, ob der Lohn zu hoch oder zu tief ist sondern nur darum, dass man je nachdem was die Ursache für den tiefen Stundenlohn ist anders vorgehen muss...

25. Februar 2019: Von Malte Höltken an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin mir ziemlich sicher, daß z.Bsp eine Anästhesieschwester im Bereitschaftsdienst komplett bezahlt wird (plus Zuschlag) und nicht nur die Zeit, in der sie tatsächlich im OP aktiv werden muß.

Wenn die Flugleiterin, die zur Öffnung des Platzes notwendig ist, 10 Stunden anwesend sein muß, muß sie auch 10 Stunden arbeiten - nicht Rufbereitschaft haben. Das geht schon deshalb nicht, weil sie sich ihren Aufenthaltsort als Flugleiterin nicht frei aussuchen kann. Anders sähe das aus, wenn der Flugplatz PPR wäre, und es auchreien würde, daß die Flugleiterin in einer bestimmten reaktionszeit erst am Flugplatz sein müsste.

Die üblichen fünf Minuten, die sich eine Piloten vor Ankunft über Funk melden soll, reichen m.E. nicht aus, damit die Flugleiterin ihre "Rufbereitschaft" auch von zu Hause aus erleben kann.

25. Februar 2019: Von Carmine B. an Malte Höltken

Hallo Malte,

erstmal vorweg: Intensivschwester ungleich OP-Schwester, ganz andere Arbeitsbereiche mit auch anderen Arbeitszeitmodellen

  1. Intensivstation -> Schichtdienst, idR 3-Schichtbetrieb -> 100% Arbeitszeit mit Zulagen
  2. OP -> Mischung aus Regelarbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft -> unterschiedliche Bewertung als Arbeitszeit und entsprechende Vergütung

Bei Interesse gern mehr, Arbeit im Gesundheitswesen und die dazugehörigen Arbeitszeitmodelle sind unglaublich komplex und kreativ in der einzelnen Ausgestaltung.

Gruß,
Carmine

25. Februar 2019: Von Malte Höltken an Carmine B.

Danke, ich habe es korrigiert. Aus Erfahrung bleibt dieser Punkt trotz der Komplexität der Vergütungsmodelle allerdings valide.

25. Februar 2019: Von  an Sven Walter

Anwesenheitspflicht = Arbeitszeit.

Rufbereitschaft und Anwesenheitspflicht geht nicht zusammen, auch wenn es immer mal wieder versucht wird.

25. Februar 2019: Von Tee Jay an Hubert Eckl

Wird nicht von Behördenseite versucht die BfL Stellen zurückzufahren? Meine das vor Jahren zumindest für Hessen aufgeschnappt zu haben.

Ansonsten habe ich bei Deiner Beschreibung dieser 24/7 Kraft ein gewisses Bild vor meinem Auge, eben diese treue Seele vom Flugplatz, die einen morgens bei SR rauslässt, tagsüber neben dem Funk den Rasen mäht, Glühbirnen austauscht und die Fassade streicht und Sonntags auch noch Kuchen backt.

In der Tat ein "sozialhygienisches Problem" wenn ein Managing Director eines Konzerns vor Geiz und Ego anfängt mit diesem über 8,50 Mindestlohn zu diskutieren.

Wenn wir von einer solchen Hausmeister und Fee für alles Funktion reden, bin ich ganz bei Dir, wenn wir von der Funktion eines Flugleiters sprechen nicht. Wie zuvor bereits geschrieben: Kein Mensch muß einen Kresiverkehr oder eine Landebahn bewachen.

Auf einem Platz in meiner Nähe hat man jetzt ein schönes Experiment gewagt. Ich hoffe es bewährt und hält sich: Im Flughafen-Restaurant wird jetzt auf Selbst-Bedienung, Eigenverantwortung und Self-Checkout Wert gelegt. Einfach den Geldbetrag für einen Kaffee, Landebierchen, Stück Kuchen, oder Sandwich in den Briefkasten einwerfen.

25. Februar 2019: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Tee Jay

Wenn Du drauf Einfluss hast: Bitte alternativ Paypal oder IBAN an den Briefkasten schreiben, gerne mit der Bitte, den Betrag wegen der Nebenkosten bitte um mind. 5% aufzurunden. Passend / 1-3 Euro aufgerundet zu zahlen, fällt mir öfters schwer.

Im Übrigen:

  • Die Widerstände hier im Forum, den Flugleiter und damit prekäre Arbeitsverhältnisseabzuschaffen, sind vermutlich nicht hoch.
  • Es gibt nicht mehr sehr viele Jobs, bei denen man über lange Phasen einer Stunde oder gar Stunden hinweg in Ruhe Bücher lesen kann, etc. Babysitting und Flugleiter sind m.E. solche Jobs. Das gilt nicht für den Flugleiter am Sommerwochenende auf Juist, aber für manchen VLP im Januar. Ich hab' auch schon Flugleiter angetroffen, die höchstpersönlich aus der Platzrunde heraus den Flugbetrieb leiteten. Ich könnte mir spätere Phasen in meinem Leben vorstellen, wo ich ohne das Gefühl von Ausbeutung an irgendeinem kleinen Platz in der Nähe den Flugleiter mache, ohne auf dem Mindestlohn zu insistieren.
25. Februar 2019: Von Ernst-Peter Nawothnig an Tee Jay Bewertung: +1.00 [1]

Bierchen und Kuchen auf Vertrauensbasis in den Kasten bezahlen ......

Einen solchen Coffeeshop, Jahresumsatz ca. 2500 Euro, habe ich 12 Jahre lang neben der Flugleiterei betrieben. Die Bezahlquote lag um die 60-70% bei Snickers und unter 50% beim Kaffee. Ich konnte in etwa den nackten Wareneinkauf davon bestreiten. Aus dem Tennisverein hörte man Ähnliches.

26. Februar 2019: Von Hubert Eckl an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

@Georg

Ich könnte mir spätere Phasen in meinem Leben vorstellen, wo ich ohne das Gefühl von Ausbeutung an irgendeinem kleinen Platz in der Nähe den Flugleiter mache, ohne auf dem Mindestlohn zu insistieren.

Hatte ich in der Tat auch dran gedacht! Aber wenn ich dann benutzt werde um gegen die Freunde, welche echt davon leben müssen, Kinder auf Schulausflug schicken, Ratenkredite bedienen, als Gegenargument " geht doch. Es gibt Leute die dafür arbeiten" zu dienen, käme ich mir schäbig vor. Ganz davon abgesehen, wenn Du auch nur zwanzig Euro Fahrkosten täglich hast, wleche natürlich nicht erstattet werden, bist Du ganz schnell weit weit unterm Mindestlohn..


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