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25. Februar 2019: Von Malte Höltken an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin mir ziemlich sicher, daß z.Bsp eine Anästhesieschwester im Bereitschaftsdienst komplett bezahlt wird (plus Zuschlag) und nicht nur die Zeit, in der sie tatsächlich im OP aktiv werden muß.

Wenn die Flugleiterin, die zur Öffnung des Platzes notwendig ist, 10 Stunden anwesend sein muß, muß sie auch 10 Stunden arbeiten - nicht Rufbereitschaft haben. Das geht schon deshalb nicht, weil sie sich ihren Aufenthaltsort als Flugleiterin nicht frei aussuchen kann. Anders sähe das aus, wenn der Flugplatz PPR wäre, und es auchreien würde, daß die Flugleiterin in einer bestimmten reaktionszeit erst am Flugplatz sein müsste.

Die üblichen fünf Minuten, die sich eine Piloten vor Ankunft über Funk melden soll, reichen m.E. nicht aus, damit die Flugleiterin ihre "Rufbereitschaft" auch von zu Hause aus erleben kann.

25. Februar 2019: Von Carmine B. an Malte Höltken

Hallo Malte,

erstmal vorweg: Intensivschwester ungleich OP-Schwester, ganz andere Arbeitsbereiche mit auch anderen Arbeitszeitmodellen

  1. Intensivstation -> Schichtdienst, idR 3-Schichtbetrieb -> 100% Arbeitszeit mit Zulagen
  2. OP -> Mischung aus Regelarbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft -> unterschiedliche Bewertung als Arbeitszeit und entsprechende Vergütung

Bei Interesse gern mehr, Arbeit im Gesundheitswesen und die dazugehörigen Arbeitszeitmodelle sind unglaublich komplex und kreativ in der einzelnen Ausgestaltung.

Gruß,
Carmine

25. Februar 2019: Von Malte Höltken an Carmine B.

Danke, ich habe es korrigiert. Aus Erfahrung bleibt dieser Punkt trotz der Komplexität der Vergütungsmodelle allerdings valide.


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