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25. Februar 2019: Von  an Hubert Eckl

Ist das Problem hier die Bezahlung oder eine Arbeitszeit die über die vertragliche Vereinbarung und dass Arbeitszeitgesetz hinaus geht?

Oder anders gefragt: Wenn man sein Gehalt durch die Arbeitszeiten laut Arbeitsvertrag teilt, kommt dann etwas raus was unter oder über dem Mindestlohn liegt?

Wenn - wie ich vermute - letzteres, dann ist die nächste Frage, warum er mehr als im Arbeitsvertrag vorgesehen arbeitet. Dafür gibt es prinzipiell drei Möglichkeiten:

  1. Es gibt eine betriebliche Vorgabe des AG, dass er länger da ist. Dies wäre z.B. bei Schichtangestellten der Fall, die in ihren Schichtplänen regelmäßig mehr Arbeitszeit zugewiesen bekommen, als ihr Arbeitsvertrag vorsieht.
  2. Der Arbeitsumfang ist nach Menge bestimmt und die vorgegebene Menge ist objektiv in der eigentlich zur Verfügung stehenden Arbeitszeit nicht leistbar. Dies ist z.B. bei Werbeausträgern der Fall, die ein zu großes Gebiet bekommen
  3. Es gibt keine Vorgaben des AG, aber der AN fühlt eine „innere Verpflichtung“, mehr zu arbeiten, als eigentlich im Arbeitsvertrag voregesehen ist. Dies sehen wir z.B. in letzter Zeit bei Heimarbeitern sehr häufig

Je nachdem in welche Gruppe der Flugleiter gehört sind die Abhilfen andere...

25. Februar 2019: Von Sven Walter an 

(Antwort nur an den letzten)

Wenn es 2 Anflüge am Tag gibt, 2 h Arbeit aber 10 h Anwesenheitspflicht ist das halt wie Rufbereitschaft zu behandeln.

Falls das ein angehender ATPLer ist, der in der Zeit lernen kann, sehe ich da nicht mal Selbst- oder Fremdausbeutung. Macht man halt einen 6-Monat-Vertrag, wer länger bleibt, soll sich auch die Schleppberechtigung oder andere Vergütungen in den Vertrag mit dazu nehmen.

Man kann nur auf mehr Automatisierung und Entbürokratisierung hoffen. Kein Mensch bewacht Kreisverkehre, kein Mensch muss eine Landebahn bewachen. FoF muss das Ziel sein.

25. Februar 2019: Von Hubert Eckl an 

Formalien. Formalien. Formalien. Alles richtig, habe ich zu Berufszeiten auch mal gelernt. Es ist ein sozialhygienisches Problem: Wie können wir unsere Flugzeuge betreiben unter Mithilfe eines Prekariats, welches - Z.B.- für die Kosten einer Malibustunde - ihren Lebensunterhalt bestreiten muss? Der wütende Fliegerkamerad gestern wurde von seinem Chef, Porsche SUV-Fahrer, angefegt." Mensch verschrotte doch endlich diese alte Karre! Der Krach ist ja furchtbar!"-" Ja von was denn?"-"Hast Du keine Ersparnisse??" Sowas motiviert.

25. Februar 2019: Von  an Hubert Eckl

Es ging mir nicht darum, ob der Lohn zu hoch oder zu tief ist sondern nur darum, dass man je nachdem was die Ursache für den tiefen Stundenlohn ist anders vorgehen muss...

25. Februar 2019: Von Malte Höltken an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin mir ziemlich sicher, daß z.Bsp eine Anästhesieschwester im Bereitschaftsdienst komplett bezahlt wird (plus Zuschlag) und nicht nur die Zeit, in der sie tatsächlich im OP aktiv werden muß.

Wenn die Flugleiterin, die zur Öffnung des Platzes notwendig ist, 10 Stunden anwesend sein muß, muß sie auch 10 Stunden arbeiten - nicht Rufbereitschaft haben. Das geht schon deshalb nicht, weil sie sich ihren Aufenthaltsort als Flugleiterin nicht frei aussuchen kann. Anders sähe das aus, wenn der Flugplatz PPR wäre, und es auchreien würde, daß die Flugleiterin in einer bestimmten reaktionszeit erst am Flugplatz sein müsste.

Die üblichen fünf Minuten, die sich eine Piloten vor Ankunft über Funk melden soll, reichen m.E. nicht aus, damit die Flugleiterin ihre "Rufbereitschaft" auch von zu Hause aus erleben kann.

25. Februar 2019: Von Carmine B. an Malte Höltken

Hallo Malte,

erstmal vorweg: Intensivschwester ungleich OP-Schwester, ganz andere Arbeitsbereiche mit auch anderen Arbeitszeitmodellen

  1. Intensivstation -> Schichtdienst, idR 3-Schichtbetrieb -> 100% Arbeitszeit mit Zulagen
  2. OP -> Mischung aus Regelarbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft -> unterschiedliche Bewertung als Arbeitszeit und entsprechende Vergütung

Bei Interesse gern mehr, Arbeit im Gesundheitswesen und die dazugehörigen Arbeitszeitmodelle sind unglaublich komplex und kreativ in der einzelnen Ausgestaltung.

Gruß,
Carmine

25. Februar 2019: Von Malte Höltken an Carmine B.

Danke, ich habe es korrigiert. Aus Erfahrung bleibt dieser Punkt trotz der Komplexität der Vergütungsmodelle allerdings valide.

25. Februar 2019: Von  an Sven Walter

Anwesenheitspflicht = Arbeitszeit.

Rufbereitschaft und Anwesenheitspflicht geht nicht zusammen, auch wenn es immer mal wieder versucht wird.


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