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39 Beiträge Seite 1 von 2

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Sonstiges | Mangelhaft lackierter Prop und Nachbesserung durch Hersteller  
21. August 2018: Von Christian Weidner 

Ein renommierter deutscher Hersteller für Propeller hat mir einen Holzpropeller angefertigt. Dieser war derart schlecht lackiert, dass nach der ersten Stunde Flugzeit große Placken Farbe abgeblättert sind.

Nun habe ich die Info bekommen, dass der Hersteller zwar die Frachtkosten zur Nachbesserunh übernimmt, nicht aber die Kosten für die erneute Demontage und den nochmaligen Anbau. So sehen es angeblich die Garantiebestimmungen vor.

Muss ich diese Kröte schlucken?

21. August 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Christian Weidner

Das ist ärgerlich und ich wäre auch sehr aufgebracht!

Ich würde aber vorher noch verstehen wollen, wer den (offensichtlich) mangelhaften Propeller vor der Montage inspiziert hat und ob der Mangel erkennbar war. Wenn die Werft hier auch eine gewisse Mitschuld hat, würde ich versuchen, eine Lösung unter allen Beteiligten zu finden.

My 2 Cents,

Michael

21. August 2018: Von Achim H. an Christian Weidner

Ja.

Vielleicht kannst Du etwas Besseres verhandeln, wenn Du anbietest, das Flugzeug bei ihnen vor die Türe zu stellen.

21. August 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Achim H.

Das wäre auch ein guter Gedanke. Schließlich kostet der Transport einer Propellerbox auch nicht wenig und vor allem könnte man dadurch die Standzeit des Flugzeugs minimieren. Sollte ja eigentlich bei Tausch "Defekt gegen Neu" innerhalb weniger Stunden erledigt sein.

21. August 2018: Von Achim H. an Mich.ael Brün.ing

Wenn die Werft den Prop demontiert und wieder montiert, muss der Propellerhersteller deren Kosten tragen. Macht es einer von ihren Mitarbeitern, sieht die Sache schon anders aus.

Übrigens hat Ghönert damals nach dem Skandal der ungültigen Form 1 die Kosten des Ausbaus und Wiedereinbaus der betroffenen Motoren -- zumindest in den mir bekannten Fällen -- vollständig bezahlt, sofern man sich auf einen Fachbetrieb geeinigt hat.

21. August 2018: Von Florian S. an Christian Weidner

Hast Du den Propeller vom Hersteller gekauft, oder hat Deine Werft ihn vom Hersteller gekauft und Du hast ihn (zusammen mit den Montagekosten, etc.) von der Werft gekauft?

Bist "Du" in diesem Zusammenhang Du selber, oder ein Verein, Haltergemeinschaft, Halter-GmbH, Trust, etc. ?

21. August 2018: Von Alexander Callidus an Christian Weidner

Bei dem Ärger wäre ich vielleicht zu nachsichtig und würde denken ‚meinetwegen‘. Aber mich würde interessieren, welchen Beruf die Menschen beim Hersteller geschwänzt haben. Wenn deine Geschichte so stimmt, sind sie zu Unrecht rennommiert.

21. August 2018: Von Ingo-Julian Rösch an Christian Weidner Bewertung: +4.00 [4]

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 439 Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.
(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
Viele Grüße
Ingo
P.S. Wie bei allen juristischen Fragen müsste man im Zweifel sich die Sache im Detail anschauen. Aber die oben genannte Regelung hat Ihren Ausgang im Europarecht und ist gegenüber Verbrauchern (z.B. Privatpersonen) nicht dispositiv, kann also nicht ohne weiteres ausgeschlossen werden. Jedenfalls nicht durch AGB. Garantiebestimmungen sind praktisch immer AGB.
21. August 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Ingo-Julian Rösch

Nach meinem Verständnis des Eingangsposts, ist das gar nicht die Frage. Der Hersteller hat sich nicht gegen Nachbesserung oder Ersatz gewehrt, auch nicht gegen Transportkosten.

Es geht "nur" um den zusätzlichen Montageaufwand.

21. August 2018: Von Ingo-Julian Rösch an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +3.00 [3]

Absatz 3!

(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen.

VG

21. August 2018: Von Christian Weidner an Ingo-Julian Rösch

Vielen Dank. Schön, wenn das Rechtsempfinden mit dem Getzestext übereinstimmt.

21. August 2018: Von Ingo-Julian Rösch an Christian Weidner

Ist aber erst vor ein paar Jahren eingeführt worden. Vorher war das ein riesiges Problem (was ist, wenn im Baumarkt defektes Laminat gekauft wurde, bereits verbaut ist und dann wieder raus muss). War immer ein Standart-Lehrproblem (mit vielen verschiedenen Meinungen) in der Ausbildung.

Aber bei Kauf- und Werkvertrag in der Luftfahrt gelten gefühlt ohnehin immer ganz andere "Gesetze" ;).

Schönen Abend

22. August 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Ingo-Julian Rösch

Oh, stimmt! Habe zu früh aufgehört zu lesen. Danke, das ist sehr interessant! Gut zu wissen.

22. August 2018: Von Florian S. an Christian Weidner

Vielen Dank. Schön, wenn das Rechtsempfinden mit dem Getzestext übereinstimmt

Wie schon oben angedeutet gilt das dann und nur dann, wenn Du den Prop vom Hersteller als Privatperson gekauft hast. Wenn der Käufer des Props eine Haltergemeinschaft, Verein, Betreibergesellschaft des Flugzeugs, etc. ist, dann gilt das nicht, sondern das was individuell (z.B. durch AGB des Herstellers) vereinbart wurde.

Zudem ist natürlich auch nur dann der Hersteller Dein ansprechpartner, wenn Du selber den Prop vom Hersteller direkt gekauft hast (was ja ungewöhnlich ist). Normalerweise wird man den Prop über seine Werft beziehen und dann ist diese natürlich der Ansprechpartner für Gewährleistung.

22. August 2018: Von Florian S. an Ingo-Julian Rösch Bewertung: +0.67 [1]

Ist aber erst vor ein paar Jahren eingeführt worden.

Übrigens - nur für alle EU-Kritiker - auf Grund eines Urteils des EuGH.
Die Deutsche Rechtsprechung davor, dass der Lieferant entweder nur für das mangelfreie Teil, oder zusätzlich für die Kosten des Ausbaus des mangelhaften Teils, nicht aber für den Wiedereinbau bezahlen musste, war nicht mit EU-Recht vereinbar. Daraufhin wurde dann das Gesetz in Deutschland entsprechend geändert.

22. August 2018: Von Lutz D. an Florian S.

Denke, für Haltergemeinschaften, die meist als GbR geführt werden, gilt das schon auch.

22. August 2018: Von Florian S. an Lutz D.

Das ist zumindest umstritten

22. August 2018: Von Andreas Ni an Christian Weidner Bewertung: +5.00 [5]

Ihr diskutiert hier über siebeneinhalb Minuten Demontieren und anschliessendem 15minütigem Installieren eines Holzpropellers, der wahrscheinlich mit 6 zu torquenden Schräublein + Sicherungsdraht gehalten wird. Kein Wunder, dass es Flugwerften geben soll, die manche PuF-Foristen angeblich nicht als Kunden sehen mögen.

Ich habe da schon ganz andere Anläufe erlebt, wie Propeller-Überholer Kunden versuchten, das Fell über die Ohren zu ziehen. Der Fall hier ist harmlos und erfordert keine juristischen Gedanken-Anstrengungen, sondern wenige handwerkliche Handgriffe gepaart mit einem ganz kleinen Zugeständnis.

22. August 2018: Von Christian Weidner an Andreas Ni

Wenn das nicht schon der zweite schlecht lackierte Prop wäre, den ich von denen bekommen habe...

22. August 2018: Von Alexander Callidus an Christian Weidner

Ich stelle die Frage nochmal direkter: welcher ehemals rennomierte Hersteller ist das?

22. August 2018: Von Andreas Ni an Alexander Callidus

Sehen wir die Welt doch lieber alle positiv und anstelle die schlechten Propellermenschen zu outen nennen wir lieber die Guten unter ihnen: PAF Aeroservizi in Besnate macht erstens sauberste Arbeit, zweitens ist er vertrauenswürdig und drittens die wohl besten Preise - das sind meine bisherigen Erfahrungen.

23. August 2018: Von Hubert Eckl an Andreas Ni Bewertung: +1.00 [1]

Kein Wunder, dass es Flugwerften geben soll, die manche PuF-Foristen angeblich nicht als Kunden sehen mögen.

Wer oder was steckt hinter diesem Apercu? Das nenne ich Marktwirtschaft! Wil heißen: " Wir LTB sind mittlerweile so wenige geworden, daß wir die Marktkonditionen bestimmen. Spurt der Kunde nicht, soll er sehen wo er bleibt. Er kann ja mit seinem kaputten Flugzeug in die nächste Ortschaft zu ATU fahren."

Propeller: Ich hatte mit Mühlbauer zu Zeiten meiner Emeraude exzellente Erfahrung! Propstrike durch eigene Blödheit, mein fast neuer Holzpropeller in einer Sandkuhle zertrümmert. Ich hatte innerhalb einer Woche einen neuen zu sehr sehr fairem Preis, sozusagen mit großem Mitleidsrabatt...Gibts auch..

Ja! Und es gibt noch Betriebe, welche zuverlässig, sauber und mit Preisdisziplin arbeiten. Das sind interessanterweise die, welche wirtschaftlich auf stabilen Beinen stehen. Boshaft könnte man sagen, besorge Dir eine Schufa-Auskunft und Du wirst den Grad des Beschisses erkennen, welchen man Dir angedeihen lassen will.

23. August 2018: Von René Schneider an Hubert Eckl Bewertung: +5.00 [5]

Das schaffst auch nur du - ausgehend von einem mangelhaft lackiertem Propeller eines Herstellerbetriebes wieder auf die Werften zu schimpfen die natürlich fast ausnahmslos bescheißen. Aber alles andere hätte mich auch enttäuscht ;)

23. August 2018: Von Florian S. an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

Wir LTB sind mittlerweile so wenige geworden, daß wir die Marktkonditionen bestimmen. Spurt der Kunde nicht, soll er sehen wo er bleibt.

Was hat es mit "Marktkonditionen bestimmen" zu tun, wenn ein LTB sich entscheidet, einen bestimmten Auftrag nicht anzunehmen?
Ganz im Gegenteil: Es ist gerade das Zeichen von einem funktionierenden Markt, dass auch Werften nicht alles machen müssen, sondern sich ihre Kunden aussuchen können - genau so wie sich Kunden auch ihre Werft aussuchen können.

23. August 2018: Von Hubert Eckl an René Schneider Bewertung: +1.00 [1]

@René Jault da ein Köter auf nach dem ich gar nicht getreten habe? Lies mal genau. Ich habe Komplimente zu vergeben.. ;-)

@florian

sondern sich ihre Kunden aussuchen können - genau so wie sich Kunden auch ihre Werft aussuchen können.

Rookie... Wie lange bist Du schon in der Szene?


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