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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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22. August 2018: Von Florian S. an Ingo-Julian Rösch Bewertung: +0.67 [1]

Ist aber erst vor ein paar Jahren eingeführt worden.

Übrigens - nur für alle EU-Kritiker - auf Grund eines Urteils des EuGH.
Die Deutsche Rechtsprechung davor, dass der Lieferant entweder nur für das mangelfreie Teil, oder zusätzlich für die Kosten des Ausbaus des mangelhaften Teils, nicht aber für den Wiedereinbau bezahlen musste, war nicht mit EU-Recht vereinbar. Daraufhin wurde dann das Gesetz in Deutschland entsprechend geändert.

22. August 2018: Von Lutz D. an Florian S.

Denke, für Haltergemeinschaften, die meist als GbR geführt werden, gilt das schon auch.

22. August 2018: Von Florian S. an Lutz D.

Das ist zumindest umstritten


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