Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

22. August 2018: Von Florian S. an Christian Weidner

Vielen Dank. Schön, wenn das Rechtsempfinden mit dem Getzestext übereinstimmt

Wie schon oben angedeutet gilt das dann und nur dann, wenn Du den Prop vom Hersteller als Privatperson gekauft hast. Wenn der Käufer des Props eine Haltergemeinschaft, Verein, Betreibergesellschaft des Flugzeugs, etc. ist, dann gilt das nicht, sondern das was individuell (z.B. durch AGB des Herstellers) vereinbart wurde.

Zudem ist natürlich auch nur dann der Hersteller Dein ansprechpartner, wenn Du selber den Prop vom Hersteller direkt gekauft hast (was ja ungewöhnlich ist). Normalerweise wird man den Prop über seine Werft beziehen und dann ist diese natürlich der Ansprechpartner für Gewährleistung.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang