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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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Wohin Lizenz umziehen
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23. Mai 2018: Von Achim H. an Chris Schu

Das "Problem" mit dem LBA habe ich noch nicht da ich bis dato noch VFR unterwegs bin und solange ich das bin, werde ich auch sicherlich nichts an der Situation aendern.

Willst Du eine US-Lizenzanerkennung oder die Lizenz umziehen, hast Du ein Problem mit dem LBA -- VFR oder IFR ist egal.

23. Mai 2018: Von Markus Doerr an Chris Schu

Angenommen ich hätte jetzt die Vorraussetzungen für irgendein Luftamt oder RP.

Welches würde ich dann nehmen? Kann ich mir das aussuchen als Auslandsdeutscher?

Eben nicht. Als Auslanddeutscher muss man zum LBA gehen.

Aber man ist dort gefangen wie Achim schon ausgeführt hat.

Ansonsten ist der Papierkram doch nicht die Welt? Bei meinem letzten Checkflug hat der Examiner einfach die Verlängerung eingetragen und die Formulare an die CAA verschickt. Was ist da in Österreich noch zusätzlicher Papierkram?

23. Mai 2018: Von Lutz D. an Markus Doerr

Eben nicht. Als Auslanddeutscher muss man zum LBA gehen.

Nein, ich glaube, das stimmt nicht. Ich bin als Auslandsdeutscher beim RP Duesseldorf.

23. Mai 2018: Von Chris Schu an Achim H.

Ich persoenlich hatte eben keine groesseren Problem - luckily..

Vor einigen Jahren habe ich meinen US PPL umgeschrieben nach OE (als unabhaengigen EASA Schein) weil das tatsaechlich unkomplizierter war. Ein Jahr spaeter habe ich das Transfer Formular ausgefuellt und habe seit dem alles vor der Haustuere.

Vielleicht erinnere ich mich an Eure Geschichten wenn ich endlich mal mein IFR angehe..

23. Mai 2018: Von Markus Doerr an Lutz D.

Da scheine ich falsch informiert zu sein.

Aber der zusätzliche Aufwand. Gut bei mir ist das nur ein Land, aber sowas wie Führungzeugnis gibts dort nicht.

Hier mal von der Seit des BYLAN:

Zuverlässigkeitsüberprüfung:

Schnipp-----

Aus jedem Land, in dem Sie in den letzten 10 Jahren gewohnt haben, ist ein Führungszeugnis im O r i g i n a l vorzulegen.

Solche Urkunden werden von den Behörden oder Gerichten eines anderen Staates in der Regel nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Hierzu sind eine Reihe international üblicher Verfahrensregeln entwickelt worden. Die Bestätigung der Echtheit solcher Urkunden erfolgt i.d.R. mittels Legalisation oder der sog. „Haager Apostille“.

Wann welches Verfahren notwendig bzw. ggf. entbehrlich ist, kann den Informationen des Auswärtigen Amtes auf folgender Internetseite entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Hinweise zum internationalen Urkundenverkehr.

Bei Unklarheiten nehmen Sie bitte vor der Beantragung mit uns Kontakt auf.

In jedem Fall sind alle Dokumente, sofern diese nicht bereits in deutscher Sprache abgefasst sind, durch einen öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer ins Deutsche zu übersetzen!

Schnapp ----

22. Juni 2018: Von Derk Eckart Dr. Janßen an Jan Brill

Dazu kann ich berichten, daß ich kürzlich für einen Mandanten auf dessen persönlichem Wunsch hin einen Wechsel der lizenzführenden Stelle vom deutschen LBA zu Austroconrol in Wien in überschaubarer Zeit durchführen konnte. Mit frdl . Grüßen D. Janßen

22. Juni 2018: Von ch ess an Derk Eckart Dr. Janßen

War die Lizenz von vor oder nach 2014 ?

Wenn es eine "aeltere" Lizenz war, waeren wir an grundsaetzlichen Ueberlegungen dazu interessiert...

25. Juni 2018: Von Derk Eckart Dr. Janßen an ch ess

Eine Lizenz aus 2013

5. September 2018: Von Willi Fundermann an Michael Münch

Also EasyJet lässt Pilotenlizenzen jetzt z.T. nach Österreich "umziehen" und hat dort bereits auch ein AOC:

https://www.aero.de/news-29901/Brexit-EasyJet-lizensiert-Piloten-fuer-Deutschland-und-Oesterreich.html

8. September 2018: Von Daniel Gebhardt an Markus Doerr

Das wird in der Praxis deutlich pragmatischer gehandhabt. Insbesondere wissen die Behörden auch welche Länder gar keine Führungszeugnisse ausstellen. Da tut es dann auch eine eidesstattliche Versicherung als Selbstauskunft.

8. September 2018: Von Daniel Gebhardt an Lutz D.

Kann ich bestätigen, meine Lizenz blieb auch als ich im Ausland war beim vorher zuständigen Luftamt. So wie man halt auch am letzten Wohnsitz wählt.

7. Oktober 2018: Von Artus an Michael Münch

Gibt es hier weitere Erfahrungen und Empfehlungen?

Wie sind "exotische" Kandidaten wie Belgien oder Tschechien?

10. Oktober 2018: Von Boris K. an Artus Bewertung: +2.00 [2]

Hallo liebe Fliegergemeinde,

dieser Beitrag hat mich schon etwas schockiert. Ich hatte einen Tschechischen PPL und bin jetzt nach erfolgreicher IFR zum LBA nach Deutschland umgezogen (über RP).
Ich fand nicht, dass das LBA so schlimm ist - eher anders...die CZ CAA war nicht kompetent genug und schnell mir meine Fragen zu beantworten. Ich war stets an Wochen lange Wartezeiten gebunden und z.B. CB IR kannten Sie schon aber haben in CZ noch nicht umgesetzt. Auch den Prüfungsflug wollte keiner eintragen mit der Handschrift bei mir in meine Lizenz. Ich musste oft Email wiederholt schicken oder meinen Text in CZ übersetzen – bestimmte Themen wurden gänzlich falsch verstanden.
Am Ende hätte ich nach CZ fahren müssen um meinen PPL zu verlängern. Mit dem LBA, wie auch RP habe ich bisher gute Erfahrungen gesammelt und wahrscheinlich nur deshalb, weil ich zu der Behörde gekommen bin und eben nicht umgekehrt. Auch der BAZL ist nicht besser dran. Diese stellen sich, vor allem wenn es um Anerkennung, der deutschen Lizenzen geht, sehr an. Sie erkennen schlichtweg bestimmte Sachen nicht.

Am Ende ist es eben aber auch ein persönliches Ding. Wer sitzt auf der anderen Seite und bearbeitet gerade unsere Akte.

Grüsse
Boris

19. April 2023 00:07 Uhr: Von Artus an Boris K.
Hallo liebe Flieger Gemeinde,

Nach 1169 Tagen des Soli in hat mir die Bezirksregierung nun eine deutsche PPL ausgestellt. Dabei muss ich anmerken, dass von den insgesamt drei Jahren und gut zwei Monaten über zwei Jahre alleine auf das LBA entfallen sind. Dann habe ich selbst auch etwas getrödelt und die BezReg hat eigentlich nur ein paar Monate gebraucht. Immerhin, nun habe ich eine deutsche PPL samt zugehörigem deutschen Medical. Gute Idee, nach hier umzuziehen - war eine coole Erfahrung mit den Behörden! Wobei ich den beiden Mitarbeitern aufrichtig dankbar bin, die jeweils beim LBA und der BezReg sich am Ende dafür eingesetzt haben, dass ich überhaupt ein DE Medical bzw eine DE PPL bekommen konnte!

Leider ist das SEP-Rating meiner Lizenz, welche am 03. April 2023 ausgestellt wurde, nur bis zum 30.04.2023 gültig, weshalb ich aktuell etwas im Stress bin. Und nach über zwei Jahren ohne zu fliegen auch ziemlich aus der Übung.

Daher zwei Fragen:
1. Was muss ich bei der Revalidierung beachten? Was muss der FI, der abzeichnet, wie und bis wann an die welche Behörde schicken?
2. Wohin empfehlt ihr mir im Anschluss den Soli / Transfer Out? Spricht etwas gegen Spanien?

Cheers & Danke!
19. April 2023 06:25 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an Artus
Wichtig ist es, jetzt keine Zeit zu verlieren. Such Dir schnellstmöglich einen FI und fliege mit ihm. Er kann Dir auch alle Fragen beantworten. Es wird komplizierter, wenn Du bis zum 30.04. nicht fertig bist. Dann brauchst Du in jedem Fall eine Prüfung. Also schnell FI schnappen und fliegen gehen!
19. April 2023 06:45 Uhr: Von Mich.ael Brün.ing an Mich.ael Brün.ing
Noch als Ergänzung, damit Du die Dringlichkeit verstehst. Wenn Du eine erneute PPL-Prüfung vermeiden willst, musst Du jetzt 12 Stunden fliegen, davon mind. 6 als verantwortlicher Pilot. Dabei gehe ich davon aus, dass Du in den letzten 12 Monaten nichts geflogen bist.
19. April 2023 08:04 Uhr: Von T Rund an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]
Alternativ einfach jetzt mit einem Prüfer (FE oder CRE) deiner Wahl einen Prüfungsflug machen und die 12h ignorieren. Aber unbedingt vor dem Ablauf, dann darf man sich den Prüfer auswählen und muss nicht zu einer ATO.
19. April 2023 08:15 Uhr: Von F. S. an Artus

Um das letzte noch mal zu unterstreichen:
Es scheint bei vielen Piloten eine Abneigung gegen die Variante "Rating-Verlängerung durch Checkflug" zu geben (was, nebenbei, eigentlich der "normale Weg" ist und die "12h+Übungsflug"-Regel nur eine Erleichterung für Piloten, die eh gut in Übung sind).

Wenn Du fliegen kannst, dann ist so ein Checkflug ein absolutes No-Event. Es ist nicht die Weltmeisterschaft im Präzisionsfliegen, sondern Du demonstrierst nur, dass Du dich im Flieger nicht umbringst.
Wenn Du nicht fliegen kannst, dann kann dieser Checkflug zwar schwierig sein, aber die Alternative ist, dass Du beim Versuch, irgendwie diese 12h zu fliegen, ernsthaft Dein Leben riskierst.

Der einzige kleine Nachteil der Checkflug-Lösung ist, dass es halt weniger FE/CRE gibt, als FI/CRI. Aber an jedem einigermassen großen Platz findet sich auch kurzfristig ein "E".

19. April 2023 10:21 Uhr: Von Willi Fundermann an T Rund Bewertung: +6.00 [6]

"Aber unbedingt vor dem Ablauf, dann darf man sich den Prüfer auswählen und muss nicht zu einer ATO."

Den Prüfer zur Verlängerung und Erneuerung kann man sich immer frei aussuchen. Vor der Befähigungsüberprüfung zur Erneuerung einer Klassen- oder Musterberechtigung muss jedoch "amtlich" festgestellt werden, ob eine Auffrischungsschulung erforderlich ist. Das dürfen für SE(P) und TMG - wenn das Rating noch keine drei Jahre abgelaufen ist - eine ATO und - seit einiger Zeit - auch jede DTO und jeder Fluglehrer.

Mit der Bescheinigung, dass Auffrischungsschulung durchgeführt wurde, oder aber nicht erforderlich ist, kann ich dann zu einem mir genehmen Prüfer gehen und die Befähigungsüberprüfung absolvieren.

19. April 2023 19:57 Uhr: Von Yury Zaytsev an Artus Bewertung: +1.00 [1]

2. Wohin empfehlt ihr mir im Anschluss den Soli / Transfer Out? Spricht etwas gegen Spanien?

In meiner persönlichen Erfahrung haben alle großen europäischen Länder (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, ...) eine ziemlich kaputte und bürgerfeindliche Verwaltung. Auch wenn ich über Spanien nichts Schlechtes gehört habe, kann ich mir nicht vorstellen, dass es dort gut läuft.

Am besten ein kleineres Land aussuchen, mit Österreich (AustroControl) kann man nichts falsch machen. Die Argumente, dass AustroControl wohl teuer ist, kann ich nicht ernst nehmen. Was kostet eine Stunde Fliegen im Vergleich zu den Gebühren? Was kosten deine Nerven? Was kostet es wegen Behördenversagen gegroundet zu werden? Soll natürlich jeder für sich entscheiden.

Ansonsten Dänemark, Niederlande, Tschechien, Irland...

20. April 2023 08:04 Uhr: Von Wolff E. an Yury Zaytsev
Spanien ist Bürokratie pur. Kann ich nicht wirklich empfehlen...
20. April 2023 20:42 Uhr: Von T Rund an Willi Fundermann
Danke für die Ergänzung Willi, ich dachte immer sobald eine ATO involviert ist sucht der Head of Training den Prüfer raus. Trotzdem bleibt es einfacher vor Ablauf ohne ATO/DTO zu involvieren.
21. April 2023 01:19 Uhr: Von Artus an F. S. Bewertung: +2.00 [2]
Ächz... Ich habe Kopfschmerzen vom Schlafmangel und dem ungewohnten Kaffee. Aber es ist vollbracht. 12:05, davon mehr als sechs Stunden solo. Wenn ich ehrlich bin war nach über drei Jahren mit zwischendurch lediglich auch einmal 12 Stunden in vier Tagen kloppen am Anfang kein vorzeigbarer Zustand anzutreffen. Die Abschlusslandung eben war zwar nicht besonders rühmlich, da neben der Centerline, aber immerhin noch zwei Minuten vor Schliesen der CTR. Und die vier Stunden davor teilweise bei Nacht alleine über der Straße von Gibraltar einfach nur ein Traum. Anstelle der Stunden von heute wäre ich vermutlich auch durch einen check ride gut durchgekommen. Aber das Erlebnis war einfach wunderbar, insofern bin bin den drei Mehrstunden nicht böse �� Jetzt hoffe ich nur, dass ich vor Arbeitsbeginn in ein paar Stunden auch noch etwas schlafen kann. Nach der Arbeit gehe ich mir dann die Unterschrift abholen und schaue zu, dass das paperwork für die Bezirksregierung auch gleich mit gemacht wird. Endlich wieder fliegen ��

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