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19. April 2023: Von Willi Fundermann an Tobias Rad Bewertung: +6.00 [6]

"Aber unbedingt vor dem Ablauf, dann darf man sich den Prüfer auswählen und muss nicht zu einer ATO."

Den Prüfer zur Verlängerung und Erneuerung kann man sich immer frei aussuchen. Vor der Befähigungsüberprüfung zur Erneuerung einer Klassen- oder Musterberechtigung muss jedoch "amtlich" festgestellt werden, ob eine Auffrischungsschulung erforderlich ist. Das dürfen für SE(P) und TMG - wenn das Rating noch keine drei Jahre abgelaufen ist - eine ATO und - seit einiger Zeit - auch jede DTO und jeder Fluglehrer.

Mit der Bescheinigung, dass Auffrischungsschulung durchgeführt wurde, oder aber nicht erforderlich ist, kann ich dann zu einem mir genehmen Prüfer gehen und die Befähigungsüberprüfung absolvieren.

20. April 2023: Von Tobias Rad an Willi Fundermann
Danke für die Ergänzung Willi, ich dachte immer sobald eine ATO involviert ist sucht der Head of Training den Prüfer raus. Trotzdem bleibt es einfacher vor Ablauf ohne ATO/DTO zu involvieren.

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