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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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23. Mai 2018: Von Markus Doerr an Chris Schu

Angenommen ich hätte jetzt die Vorraussetzungen für irgendein Luftamt oder RP.

Welches würde ich dann nehmen? Kann ich mir das aussuchen als Auslandsdeutscher?

Eben nicht. Als Auslanddeutscher muss man zum LBA gehen.

Aber man ist dort gefangen wie Achim schon ausgeführt hat.

Ansonsten ist der Papierkram doch nicht die Welt? Bei meinem letzten Checkflug hat der Examiner einfach die Verlängerung eingetragen und die Formulare an die CAA verschickt. Was ist da in Österreich noch zusätzlicher Papierkram?

23. Mai 2018: Von Lutz D. an Markus Doerr

Eben nicht. Als Auslanddeutscher muss man zum LBA gehen.

Nein, ich glaube, das stimmt nicht. Ich bin als Auslandsdeutscher beim RP Duesseldorf.

23. Mai 2018: Von Markus Doerr an Lutz D.

Da scheine ich falsch informiert zu sein.

Aber der zusätzliche Aufwand. Gut bei mir ist das nur ein Land, aber sowas wie Führungzeugnis gibts dort nicht.

Hier mal von der Seit des BYLAN:

Zuverlässigkeitsüberprüfung:

Schnipp-----

Aus jedem Land, in dem Sie in den letzten 10 Jahren gewohnt haben, ist ein Führungszeugnis im O r i g i n a l vorzulegen.

Solche Urkunden werden von den Behörden oder Gerichten eines anderen Staates in der Regel nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Hierzu sind eine Reihe international üblicher Verfahrensregeln entwickelt worden. Die Bestätigung der Echtheit solcher Urkunden erfolgt i.d.R. mittels Legalisation oder der sog. „Haager Apostille“.

Wann welches Verfahren notwendig bzw. ggf. entbehrlich ist, kann den Informationen des Auswärtigen Amtes auf folgender Internetseite entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Hinweise zum internationalen Urkundenverkehr.

Bei Unklarheiten nehmen Sie bitte vor der Beantragung mit uns Kontakt auf.

In jedem Fall sind alle Dokumente, sofern diese nicht bereits in deutscher Sprache abgefasst sind, durch einen öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer ins Deutsche zu übersetzen!

Schnapp ----

8. September 2018: Von Daniel Gebhardt an Markus Doerr

Das wird in der Praxis deutlich pragmatischer gehandhabt. Insbesondere wissen die Behörden auch welche Länder gar keine Führungszeugnisse ausstellen. Da tut es dann auch eine eidesstattliche Versicherung als Selbstauskunft.

8. September 2018: Von Daniel Gebhardt an Lutz D.

Kann ich bestätigen, meine Lizenz blieb auch als ich im Ausland war beim vorher zuständigen Luftamt. So wie man halt auch am letzten Wohnsitz wählt.


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