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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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3. Mai 2018: Von Lars Klein an Erik N.

Sowohl in Deutschland als auch in Frankreich finde ich. Dass wir Wingly in Frankreich gestartet haben, war eher emotional entschieden. D und F sind beides aktive und tolle Länder für das Teilen von Flügen :)

3. Mai 2018: Von Bernhard Sünder an Peter S

An dem Aktenzeichen wäre ich auch sehr interessiert. Da könnte ich (bzw. meine Firma) eine Menge Geld sparen. MWSt ist natürlich wie bei jeder Rechnung abziehbar. Doch wenn ich im (EU-)Ausland tanke, steht die Mehrwertsteuer auf der ausländischen Rechnung. Es ist aber sehr komplex, diese wieder zurückzuholen.

3. Mai 2018: Von Peter S an Mich.ael Brün.ing

Die Geschichte geht also noch weiter...

Dank für den Hinweis!

3. Mai 2018: Von Peter S an Bernhard Sünder

Das Problem lässt sich bei einigen Ländern mit einem Fuelbroker lösen. Fürs Tanken in Ländern, in denen dies zulässig ist, stellt meiner Erinnerung nach beispielsweise UVAir Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Das ist eventuell einfacher, als einer Erstattung hinterherzulaufen.

3. Mai 2018: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Achim H.

Achim, Du hast in dem Zusammenhang 4 mal das Wort DA62 geschrieben, ein eher untypischer Laut von Dir.

Ist die DA62 das Gegenstück zum Cirrus-Jet mit der nicht zitierfähigen Zielgruppe, die Du jüngst umrissen hast, oder warum immer wieder die DA62?

3. Mai 2018: Von Achim H. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Mir fiel auf, dass diese Firmen die DA62 ins Auge fassen und mir wurde von einer großen Flottenbestellung berichtet. Die DA62 ist wettertauglich und groß genug um zahlende Gäste zu transportieren und vermutlich von den Betriebskosten unschlagbar günstig.

3. Mai 2018: Von Thorsten Wolfshohl an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

NetJets ist AOC-Holder und nebenbei soviel ich weiß die fünft-größte Airline der Welt.

All in all 700 Flugzeuge und Berkshire Hathaway im Kreuz...

Zu den anderen Posts:

Das ganze hört sich nach dem “Münchner Modell” an.

Die Frage bleibt wer der Luftfrachtführer ist - und wer die entsprechende Versicherung hat.

Es wird m.M.n. nur das Geschäftsmodell ‘Ryanair’ auf kleinere LFZ angewendet. Und am Ende bleibt der Pilot, der doch nur seinen Wunschberuf ausüben will ... und gnadenlos von entsprechenden ‘Rechtssachverständigen’ im Regen stehen gelassen werden wird.

(Staats-)Anwälte und Versicherungen haben viel mehr Resourcen als die arme Sau die am Steuerknüppel saß falls was passiert.

4. Mai 2018: Von Peter S an Wolfgang Lamminger

natürlich bekommen Firmen (AOC-Inhaber, wie Lufthansa und andere) innerdeutsch auch Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Ich habe mich da unklar ausgedrückt und zwei Dinge in einen Topf geworfen. Bei der Umsatzsteuer zielte ich auf die Verpflichtung der Anbieter ab, sie auf eigene Leistungen zu berechnen.

Ein Beispiel: Wenn ich privat einen Flieger miete und mir einen Piloten suche, der mich damit ins Ausland fliegt, muss mir der Vercharterer Umsatzsteuer in Rechnung stellen - anders als ein Flugbetrieb, der mir den Flug verkauft. Oder andersrum gesagt: Weil Privatkunden anders rechnen müssen (sie können keine Vorsteuer ziehen) spart ein AOC dem Flugbetrieb bei Auslandsflügen, die er an Privatkunden verkauft, derzeit 19%.

4. Mai 2018: Von Lutz D. an Peter S

Habe ich ehrlich gesagt nicht ganz verstanden. Du meinst evtl den Umstand, dass er Teil des Fluges, der im Usland erbracht wird, umsatzsteuerbefreit ist?

4. Mai 2018: Von Mich.ael Brün.ing an Peter S

Es ist eigentlich ganz einfach:

  • Zwischen 2 Unternehmen fällt bei innereuropäischen Rechnungen keine Umsatzsteuer an (Angabe der VAT-Numer erforderlich)
  • Zwischen 2 Unternehmen fällt bei innerdeutschen Rechnungen die Umsatzsteuer zwar an, aber sie kann vom zahlenden Unternehmen vom Finanzamt rückerstattet werden (auch bei vorsteuerberechtigen Einzelunternehmern, z.B. Beratern)
  • Bei einer Rechnung an eine Privatperson muss immer (auch bei innereuropäischen Rechnungen) die Umsatzsteuer ausgewiesen und bezahlt werden.

Der Zahlungsempfänger (z.B. der Vercharterer des Flugzeugs) hat aber nichts von der vereinnahmten Umsatzsteuer, denn er muss diese wieder an das Finanzamt abführen. Für den Leistungserbringer ist es also kostentechnisch irrelevant, wer wieviel Umsatzsteuer zahlen muss.

Auch für den Leistungsempfänger ist es aus Sicht der Umsatzsteuer irrelevant, ob der Leistungserbringer ein AOC hat oder nicht.

Der einzig unterschiedliche Kostenfaktor im Hinblick auf Steuern ist die Mineralölsteuer. Das macht aber im Gesamtkontext nur einen geringen Anteil aus. Aus meiner Erfahrung sind Treibstoffkosten deutlich weniger als 20% der Gesamtkosten eines Fluges von A nach B. Wenn davon dann die Hälfte Steuern sind und - da diese Steuer bei einem Unternehmen als Betriebskosten abzugsfähig ist - diese auch wiederum nur zu einem Teil in die Preiskalkulation einfließen, dann reden wir hier von 3 bis max. 10% Unterschied in den reinen Flugkosten (einschl. Lande-, Flugplatz-, Airwaygebühren, Pilotenhonorar und Abschreibung) für dasselbe Flugzeug einmal mit und einmal ohne Mineralölsteuer.

Wer die Bedingungen kennt, die ein AOC-Betrieber im Vergleich zu NCC/NCO erfüllen müssen, dem dürfte klar sein, dass sich das nur im Rahmen eines großen Flugbetriebes lohnt, aber nicht für ein, zwei Flugzeuge.

4. Mai 2018: Von Peter S an Lutz D.

Ja, genau. Als Charterkunde stellt mir der Vercharterer immer die Umsatzsteuer in Rechnung - egal wo der Flieger war. Da hat ein Flugbetrieb im Privatkundengeschäft ein enormen Vorteil.

4. Mai 2018: Von Peter S an Mich.ael Brün.ing
  • Bei einer Rechnung an eine Privatperson muss immer (auch bei innereuropäischen Rechnungen) die Umsatzsteuer ausgewiesen und bezahlt werden.

AOC-Inhaber sind meiner Kenntis nach bei internationalen Flügen hiervon befreit. Das war mein Punkt.

Bei der Mineralölsteuer finde ich, dass 10% Kostenersparnis recht enorm sind. An welcher anderen Stelle könnte man im Flugbetrieb ähnlich viel sparen? (Ja, die 10% bekommt man nicht geschenkt. Man muss was dafür tun.)

4. Mai 2018: Von Andreas KuNovemberZi an Mich.ael Brün.ing Bewertung: +1.00 [1]

“Aus meiner Erfahrung sind Treibstoffkosten deutlich weniger als 20% der Gesamtkosten eines Fluges von A nach B.“

Das hängt maßgeblich von der jährlich geflogenen Stundenzahl und der Treibstoffsorte ab, aber auch vom verwendeten Flugzeug. Bei Seneca / Golden Eagle betrug / beträgt der Anteil der Treibstoffkosten an den Vollkosten bei 100 h/Jahr zwischen 35 und 40 % (volle Mineralölsteuer, meist IFR mit Airway Fees - die Seneca war D-I...). Bei 40 h/Jahr sieht das ganz anders aus, klar. Damit lässt sich dann aber auch kein Business Case bauen, der unter Vollkosten und Gewinnerzielungsabsicht einer Prüfung durch das Finanzamt standhält.

Bei der C421 gibt‘s für uns aufgrund glücklicher Unternehmensstruktur für einen Teil der Flüge die Mineralölsteuer zurück. Voraussetzung sind Werksflüge innerhalb eines Unternehmensverbundes, wobei nur für jene Flüge die Mineralölsteuer (Energiesteuer) erstattet wird, die für ein anderes Unternehmen des Unternehmensverbundes erfolgen. Private Flüge und solche, die für die das Flugzeug besitzende Gesellschaft erfolgen, sind nicht befreit.

Für den Einsatz im Werksverkehr (bei vom Finanzamt zuerkannter betrieblicher Nutzung) gehört die Mineralölsteuer auch für AVGAS abgeschafft. Die vorhandene Rechtslage entspricht nicht dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Alles, was Jet Fuel fliegt oder im AOC operiert, ist bevorteilt. Dies sorgt für Wettbewerbsnachteile. Sieht übrigens auch unser Sachbearbeiter beim Hauptzollamt so.

AOC Inhaber sind grundsätzlich von der Energiesteuer befreit. Die Beschränkung auf innerdeutsche Flüge hat man schnell wieder fallen lassen.


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