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32 Beiträge Seite 1 von 2

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Luftrecht und Behörden | Befreiung von der Zollflugplatzpflicht  
24. April 2018: Von Matthias Klein  Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Zusammen,

ich möchte demnächst aus dem Birrfeld in der Schweiz (LSZF) nach St. Peter-Ording (EDXO) fliegen. Bekanntlich muss ich dafür ja durch den Zoll. Während das hier in der Schweiz relativ einfach und unbürokratisch gehandhabt wird, ist das Verfahren in Deutschland wesentlich bürokratischer.
Anstatt irgendwo auf einem zolltauglichen Flugplatz (leider werden das ja immer weniger) eine (überflüssige und zeitraubende) Zwischenlandung zu machen, überlege ich, das auf zoll.de zu findende Formblatt zu benutzen, mit dem man sich von der Zolllflugplatzpflicht befreien lassen kann. Hat einer von Euch mit diesem Verfahren schon Erfahrungen gesammelt? Was wird das ungefähr kosten?

24. April 2018: Von Achim H. an Matthias Klein

So um die 3-500 €. Vergiss es...

24. April 2018: Von Markus Doerr an Achim H.

Da geb ich dir recht. Das kann auch noch höher ausfallen, wenn du am Wochenende Zoll haben möchstest.

Ich hab beim Zollamt angefragt. Die würden dann 2 bis 3 Beamte (für mich allein) schicken. Zeit läuft wenn die das Zollamt verlassen + die Fahrtkosten + Sonntagszuschlag. Da reichen 500 Euro nimmer. Da ist die Zwischenlandung in EDDN, mit 56 Euro schon ein Schnäppchen.

24. April 2018: Von E. Jung an Matthias Klein Bewertung: +4.00 [4]

Matthias,

flieg doch einfach nach Bremgarten oder Freiburg. Teile denen vorher mit, dass Du kommst. In der Regel kommt nicht einmal der Zoll. Du bezahlst Landegebühr und weiter geht es. Und noch einfacher geht es mit der Handybezahlapp https://www.aerops.com/. dann musst Du nicht mal die Treppen im Tower in EDTG steigen...

Wenn der Zoll kommt, sind die eher am Flugzeug und am Fliegen interessiert als an irgendwelchen "Mitbringseln". Ich hatte vor ca 3 Jahren einmal in Freiburg einen Zollcheck - ca. 10 Minuten....

Und glaube mir, das ist noch einfacher wie im Birrfeld - da muss man sich nicht einmal in die gelbe Umrandung stellen ohne mit einem Zollverfahren rechnen zu müssen.....

Noch einfacher geht es in Memmingen - da gibt es ab und an "Air Customs". Ich melde den Zoll in Memmingen an (Formular), melde mich per Funk, ob die mich sehen wollen. In der Regel gibt der Zoll im Flug über den Tower die Freigabe für den sofortigen Weiterflug ohne "Zwischenlandung" - wie geht das noch einfacher?

Kritisch wird es ab 300 KG Schokolade :-) - das ist die Freimenge für Schoki hatte mir der Zoll mal erklärt.

Und wenn Du es jetzt auch noch billig und einfach haben willst, dann fliege nach Colmar - da ist nie irgendjemand vom Zoll da. 11,35 Landegebühr (aber nur wenn Bürozeiten sind :-)) , 1,85 EUR / l AVGAS. Übrigens am Towergebäude links raus, 250 Meter tolles Steakrestaurant. Du kannst in Colmar auch nach 19 Uhr landen - kein Tower mehr da und Du kannst per MIC die Befeuerung steuern.....

Gruß

24. April 2018: Von Guido Frey an Matthias Klein Bewertung: +2.00 [2]

Die hier aufgeführten Summen erscheinen mir realistisch. Ich habe eine ähnliche Auskunft vom hiesigen Zollamt bekommen.

Zwischen Birrfeld und Sankt Peter Ording liegt Paderborn-Lippstadt grob in der Mitte. Der Platz hat rund um die Uhr auf, ist IFR und VFR anfliegbar, keine Handlingpflicht und ist gleichzeitig auch ein Zollplatz. Die Wege zum Bezahlen sind kurz (geht auch ohne Verlassen des Sicherheitsbereiches). Die Landegebühren sind erträglich. Das GAT ist ebenfalls rund um die Uhr geöffnet. Vielleicht ist das noch eine Möglichkeit?

Viele Grüße aus Paderborn!

24. April 2018: Von Schauss Walter an Matthias Klein

Abstecher in Colmar LFGA

24. April 2018: Von Karl Lang an Matthias Klein

Ich fliege von LSZC häufig nach D. und habe gleiche Erfahrung mit Zollbefreiung in D, wie schon beschrieben. Aufwändige Prozedur, dauert Tage und kostet mehr als der ganze Flug an die Nordsee.

Entlang der Strecke liegen zig Plätze, bei denen kurze tel Voranmeldung genügt, aber dann i.d.R kein Zoll erscheint. Kurzer turn around, geringe Landegebühr und weiter nach St. Peter. Guten Flug!

29. Juni 2018: Von Guido Frey an Matthias Klein

Habe gerade den zugehörigen Pirep über EDLP auf eddh.de gelesen. Es freut mich, dass der Zwischenstop dort anscheinend gut funktioniert hat!

29. Juni 2018: Von Bernd Noll an Matthias Klein

EDDG wird auf www.eddh.de sehr gelobt.

29. Juni 2018: Von Andreas Müller an Bernd Noll Bewertung: +1.00 [1]

EDDG wird auf www.eddh.de sehr gelobt.

Kann ich bestätigen, ist meine Homebase. Zoll gibt es dort natürlich vor Ort, Landegebühren sehr gering. Freundliches Personal. Ich glaube, EDLP ist teurer, daher würde ich EDDG empfehlen. Liegt ja auf dem Weg.

29. Juni 2018: Von Guido Frey an Andreas Müller Bewertung: +1.00 [1]

"...ich glaube, EDLP ist teurer..."

Ich persönlich halte EDDG ebenfalls für eine gute Möglichkeit, allerdings bin ich mir bei den Gebühren nicht wirklich sicher, ob EDLP teurer ist:

Im Bereich bis 2t scheint EDLP bei den Landegebühren minimal günstiger zu sein.

Siehe hier und hier.

Zusätzlich wird in EDLP das Landegebührengutscheinheft von airshampoo akzeptiert, was in EDDG meines Wissens nach keine Gültigkeit besitzt.

Auch fällt in EDLP keine DFS-Gebühr, sondern nur eine etwas geringere Anfluggebühr an.

29. Juni 2018: Von Walter Adam an Andreas Müller Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Andreas,

Deine Meinung kann ich voll bestätigen:

EDDG ist ein Klasse Trainingsplatz, super freundliche Menschen, am Funk, Tanke und "C"....alles suuupie!

Und die Gebühren sind so, wie sie überall sein sollten!

Gruss Walter

11. August 2018: Von Bernhard Sünder an Matthias Klein

Wollte gestern von EDCJ (Kein Zollplatz) nach Altenrhein (CH). Bin in Friedrichshafen zwischengelandet wegen Zoll. Den ersten Zöllner gefragt, wie wir denn jetzt Zoll machen sollen, bekomme ich zur Antwort: "Wo wollen Sie denn hin?". Ich: "Nach Altenrhein.". Der Zöllner: "Was machen Sie denn dann hier in Friedrichshafen?". Ich "Zollpflicht". Er: "Schweiz ist nicht EU aber Schengen, da gibt es keine Zollpflicht." Ich verduzt und mein Weltbilds zerstört. Um sicher zu gehen, noch zwei weitere Zöllner und einen (Grenz-)Polizisten gefragt. Alle gaben die gleiche Antwort. Kein Zoll oder sonstiges nötig.

Jetzt die Schwarmintelligenz: Wie sieht es denn korrekt aus?

11. August 2018: Von Christian Weidner an Bernhard Sünder Bewertung: +1.00 [1]

Gute Leute sind schwer zu bekommen, auch die Behörden haben da so ihre Probleme.

Schengen-keine Passkontrolle (manche Schengen Länder haben das aber für die Luftfahrt ausgesetzt!)

EU-kein Zoll.

Ich bin mir sicher, daß man nicht aktiv den Zoll aufsuchen muss, wenn man nichts zu verzollen hat. Die haben uns dann auch immer seltsam angeschaut und verwirrtes Zeugs gebrabbelt. Die Landung auf einem Zollflugplatz reicht völlig aus. Wenn die was wollen, haben die ja die Möglichkeit, dich und dein Flugzeug zu filzen.

11. August 2018: Von Jens Richter an Bernhard Sünder

Hallo Bernhard,

Dein Weltbild war richtig und die Herren wissen offensichtlich nicht, wovon Sie sprechen.

Schengen hat zunächst einmal nichts mit Zoll zu tun und erleichtert in erster Linie den Grenzverkehr für Personen

Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Zollunion und somit aus Sicht der EU im Prinzip ein Drittstaat.

Es gibt zwar einige Besonderheiten und Erleichterungen im Zollverkehr EU-Schweiz, die beziehen sich aber meiner Kenntnis nach nicht auf den Zollflugplatzzwang ( es gibt für kleine Plätze in der Schweiz wie z.B Birrfeld wie auch in Deutschland z.B. Eggenfeld vereinfachte Anmelde-Verfahren, ohne dass der Zoll dort stetig präsent ist, das gilt aber für Flüge aus oder in alle Drittstaaten)

11. August 2018: Von Achim H. an Jens Richter Bewertung: +6.00 [6]

Alles nicht ganz richtig.

Für den Flug Deutschland-irgendwas-Platz zu non-EU-Platz ist auf deutscher Seite kein Zollflugplatz notwendig, sofern

1) das Flugzeug EU-immatrikuliert ist

2) der Flug nicht kommerziell ist

3) es nichts zu verzollen gibt

Das ist im deutschen Zollrecht explizit so festgelegt. Für den Flug nach Deutschland von non-EU-Platz ist immer ein Zollflugplatz oder eine Befreiung vom Zollflugplatzzwang notwendig.

11. August 2018: Von Jens Richter an Achim H.

Achim, kennst Du die entsprechenden Teststellen im Zollkodex, der ZolldurchführungsVO, o.ä. ?

Die möchte ich dann beim nächsten Mal gerne den Zöllnern in EDLW unter die Nase halten, die mich wiederholt beim Abflug in die Schweiz kontrolliert haben.

11. August 2018: Von Karpa Lothar an Jens Richter

Dies wird Dir nichts nutzen...

Der Zoll hat jederzeit das Recht, dich zu kontrollieren, wenn Du ins Zoll-Ausland fliegst...

Aber er muss es nicht...

Von daher gibts bei Erfüllung des §3 Abs 3 der ZollV eine allgemeine Befreiung vom Zollflugplatzzwang, ansonsten kann eine Einzelbefreiung beantragt werden

Wenn Du also der Belästigung des Dortmunder Zolls entgehen willst, musst Du auf einem Platz ohne Zoll zwischenlanden...

11. August 2018: Von Sebastian Reis an Jens Richter Bewertung: +3.00 [3]

https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/Zoll/merkblatt_befreiung_zollflugplatzzwang.pdf?__blob=publicationFile

11. August 2018: Von Jens Richter an Sebastian Reis

Danke, liebe Foristen, mit Eurer Hilfe wieder etwas dazugelernt

Weiss jemand wie der Punkt „Ausflug aus der EU“ in den Ländern: Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien gehandhabt wird. Zollflugplatzzwang oder nicht ?

11. August 2018: Von Markus Doerr an Jens Richter

Ein Umstand muss man den Zöllnern am Bodensee zugutehalten: In FDH sind die ja auch für die Personenkontrollen von/nach non-Schengen verantwortlich. Daher wahrscheinlich die Verwirrung.

13. August 2018: Von Bernhard Sünder an Jens Richter

Von Altenrhein zurück habe ich Zwischenstopp in Innsbruck gemacht. Dort meinte die Luftaufsicht, sowohl Einflug wie Ausflug muss von einem Zollflugplatz erfolgen.

Das Merkblatt zur Befreiung vom Zollflugplatzzwang ist sehr interessant, das solllte man immer dabei haben. Ich interpretiere dies (als Nicht-Jurist) so: Raus kein Zollflugplatz (Pkt. 2), rein nur über Zollflugplatz oder "besonderen Landeplatz". Also gleiche Schlußfolgerung wie Achim.H sowie Dokumentreferenz von Sebastian Reis.

13. August 2018: Von Bernhard Sünder an Bernhard Sünder

Noch eine Autorouter Frage hierzu:

Im Autorouter sollten für EDNY nach Altenrhein die persönlichen Daten aller Personen eingegeben werden (Passnummer, etc.) mit dem Hinweis, später kann dies optional verschickt werden. Ein später mit dieser Option gab es nicht. Der (i) Button zeigt nur eine Seite mit UK-Informationen. Was, wann und wofür passiert etwas im Autorouter?

13. August 2018: Von Jens Richter an Bernhard Sünder

Das ist ja auch meine Annahme: daß die Befreiung vom Zollflugplatzzwang in Deutschland für den Ausflug (unter den im Merkblatt genannten Bedingungen) so in den Nachbarländern ggf. nicht gilt: In der Schweiz zumindest mußt Du auch den Ausflug (z.B. bei einem Landeplatz wie Birrfeld oder Wangen-Lachen) beim Zoll anmelden (lassen), zumindestens als Nicht-Schweizer.

13. August 2018: Von Chris _____ an Jens Richter

Gibt's eigentlich auch einen Weg, wie man die Extralandung für die Passkontrolle (für Flüge innerhalb EU aber außerhalb Schengen) vermeiden kann?

Ich meine für den Fall, dass man bei einem x-beliebigen kleinen Grasplatz starten will und, sagen wir, in Kroatien landen will? Kann man die Passkontrolle vielleicht einfach bei einer Polizeidienststelle auf dem Weg zum Flugplatz machen?


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