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Hallo Bernhard,
Dein Weltbild war richtig und die Herren wissen offensichtlich nicht, wovon Sie sprechen.
Schengen hat zunächst einmal nichts mit Zoll zu tun und erleichtert in erster Linie den Grenzverkehr für Personen
Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Zollunion und somit aus Sicht der EU im Prinzip ein Drittstaat.
Es gibt zwar einige Besonderheiten und Erleichterungen im Zollverkehr EU-Schweiz, die beziehen sich aber meiner Kenntnis nach nicht auf den Zollflugplatzzwang ( es gibt für kleine Plätze in der Schweiz wie z.B Birrfeld wie auch in Deutschland z.B. Eggenfeld vereinfachte Anmelde-Verfahren, ohne dass der Zoll dort stetig präsent ist, das gilt aber für Flüge aus oder in alle Drittstaaten)
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Alles nicht ganz richtig.
Für den Flug Deutschland-irgendwas-Platz zu non-EU-Platz ist auf deutscher Seite kein Zollflugplatz notwendig, sofern
1) das Flugzeug EU-immatrikuliert ist
2) der Flug nicht kommerziell ist
3) es nichts zu verzollen gibt
Das ist im deutschen Zollrecht explizit so festgelegt. Für den Flug nach Deutschland von non-EU-Platz ist immer ein Zollflugplatz oder eine Befreiung vom Zollflugplatzzwang notwendig.
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Achim, kennst Du die entsprechenden Teststellen im Zollkodex, der ZolldurchführungsVO, o.ä. ?
Die möchte ich dann beim nächsten Mal gerne den Zöllnern in EDLW unter die Nase halten, die mich wiederholt beim Abflug in die Schweiz kontrolliert haben.
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Dies wird Dir nichts nutzen...
Der Zoll hat jederzeit das Recht, dich zu kontrollieren, wenn Du ins Zoll-Ausland fliegst...
Aber er muss es nicht...
Von daher gibts bei Erfüllung des §3 Abs 3 der ZollV eine allgemeine Befreiung vom Zollflugplatzzwang, ansonsten kann eine Einzelbefreiung beantragt werden
Wenn Du also der Belästigung des Dortmunder Zolls entgehen willst, musst Du auf einem Platz ohne Zoll zwischenlanden...
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https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/Zoll/merkblatt_befreiung_zollflugplatzzwang.pdf?__blob=publicationFile
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Danke, liebe Foristen, mit Eurer Hilfe wieder etwas dazugelernt
Weiss jemand wie der Punkt „Ausflug aus der EU“ in den Ländern: Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien gehandhabt wird. Zollflugplatzzwang oder nicht ?
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Ein Umstand muss man den Zöllnern am Bodensee zugutehalten: In FDH sind die ja auch für die Personenkontrollen von/nach non-Schengen verantwortlich. Daher wahrscheinlich die Verwirrung.
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Von Altenrhein zurück habe ich Zwischenstopp in Innsbruck gemacht. Dort meinte die Luftaufsicht, sowohl Einflug wie Ausflug muss von einem Zollflugplatz erfolgen.
Das Merkblatt zur Befreiung vom Zollflugplatzzwang ist sehr interessant, das solllte man immer dabei haben. Ich interpretiere dies (als Nicht-Jurist) so: Raus kein Zollflugplatz (Pkt. 2), rein nur über Zollflugplatz oder "besonderen Landeplatz". Also gleiche Schlußfolgerung wie Achim.H sowie Dokumentreferenz von Sebastian Reis.
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Noch eine Autorouter Frage hierzu:
Im Autorouter sollten für EDNY nach Altenrhein die persönlichen Daten aller Personen eingegeben werden (Passnummer, etc.) mit dem Hinweis, später kann dies optional verschickt werden. Ein später mit dieser Option gab es nicht. Der (i) Button zeigt nur eine Seite mit UK-Informationen. Was, wann und wofür passiert etwas im Autorouter?
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Das ist ja auch meine Annahme: daß die Befreiung vom Zollflugplatzzwang in Deutschland für den Ausflug (unter den im Merkblatt genannten Bedingungen) so in den Nachbarländern ggf. nicht gilt: In der Schweiz zumindest mußt Du auch den Ausflug (z.B. bei einem Landeplatz wie Birrfeld oder Wangen-Lachen) beim Zoll anmelden (lassen), zumindestens als Nicht-Schweizer.
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Gibt's eigentlich auch einen Weg, wie man die Extralandung für die Passkontrolle (für Flüge innerhalb EU aber außerhalb Schengen) vermeiden kann?
Ich meine für den Fall, dass man bei einem x-beliebigen kleinen Grasplatz starten will und, sagen wir, in Kroatien landen will? Kann man die Passkontrolle vielleicht einfach bei einer Polizeidienststelle auf dem Weg zum Flugplatz machen?
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Du kannst bei deiner örlichen Polizei anfragen.
Das hab ich auch schon mehrmals gemacht. Die kommen dann vorbei und überprüfen dich und deine Passagiere.
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Ich werde das ausprobieren, vielen Dank!
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Zwischen Stop in PORTOROZC
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Danke, das kenne ich, es ging mir darum, eine Zwischenlandung nur für die Passkontrolle zu vermeiden.
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In Bayern: schriftlicher Antrag über LKA Abteilung Schleusung mit Begründung warum man keinen Platz mit Grenzkontrolle benutzen kann.
Wenn Genehmigung erteilt wird werden Polizei, Zoll und Platzhalter darüber informiert. Kontrolle nimmt dann die örtliche Polizei vor. Erst starten wenn dies erfolgt ist. Kann etwas dauern wenn die Polizei mit sonstigen, wichtigeren Aufgaben gebunden ist.
Es kann auch sein dass der Zoll zusätzlich, obwohl nicht erforderlich erscheint wegen der Geldwäsche. Es darf nur ein bestimmter Betrag Bargeld ausgeführt werden.
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In Bayern: schriftlicher Antrag über LKA Abteilung Schleusung mit Begründung warum man keinen Platz mit Grenzkontrolle benutzen kann.
Jein, das ist nur bei regelmäßiger Benutzung notwendig. Hatte ich auch schon, da muss man eine Grenzerlaubnis beantragen. Geht auch per email blka.sg533.schleusung@polizei.bayern.de
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Die generelle Befreiung hatte ich auch über viele Jahre, wird jetzt aber nicht mehr ausgestellt.
Jeder Flug ist einzeln zu beantragen. Inzwischen kennen wir uns schon so gut, dass auch eine Erlaubnis mit nur wenig Vorlaufzeit ausgestellt wird. In den Formularen wird nur noch Tag und Uhrzeit geändert.
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