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Das neue Heft erscheint am 1. Juli
Respekt vor den Normalos!
Israel – Flug durch ein Land der Extreme
Testflug CAT 4 und MCF
Training: Der Weg zu mehr Motoren
Fliegen mit Dampfmaschinen
Mit Passagieren in den Spiralsturz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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13. August 2018: Von Markus Doerr an Richard Georg

In Bayern: schriftlicher Antrag über LKA Abteilung Schleusung mit Begründung warum man keinen Platz mit Grenzkontrolle benutzen kann.

Jein, das ist nur bei regelmäßiger Benutzung notwendig. Hatte ich auch schon, da muss man eine Grenzerlaubnis beantragen. Geht auch per email blka.sg533.schleusung@polizei.bayern.de

13. August 2018: Von Richard Georg an Markus Doerr

Die generelle Befreiung hatte ich auch über viele Jahre, wird jetzt aber nicht mehr ausgestellt.

Jeder Flug ist einzeln zu beantragen. Inzwischen kennen wir uns schon so gut, dass auch eine Erlaubnis mit nur wenig Vorlaufzeit ausgestellt wird. In den Formularen wird nur noch Tag und Uhrzeit geändert.


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