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13. August 2018: Von Jens Richter an Bernhard Sünder

Das ist ja auch meine Annahme: daß die Befreiung vom Zollflugplatzzwang in Deutschland für den Ausflug (unter den im Merkblatt genannten Bedingungen) so in den Nachbarländern ggf. nicht gilt: In der Schweiz zumindest mußt Du auch den Ausflug (z.B. bei einem Landeplatz wie Birrfeld oder Wangen-Lachen) beim Zoll anmelden (lassen), zumindestens als Nicht-Schweizer.

13. August 2018: Von Chris _____ an Jens Richter

Gibt's eigentlich auch einen Weg, wie man die Extralandung für die Passkontrolle (für Flüge innerhalb EU aber außerhalb Schengen) vermeiden kann?

Ich meine für den Fall, dass man bei einem x-beliebigen kleinen Grasplatz starten will und, sagen wir, in Kroatien landen will? Kann man die Passkontrolle vielleicht einfach bei einer Polizeidienststelle auf dem Weg zum Flugplatz machen?

13. August 2018: Von Markus Doerr an Chris _____

Du kannst bei deiner örlichen Polizei anfragen.

Das hab ich auch schon mehrmals gemacht. Die kommen dann vorbei und überprüfen dich und deine Passagiere.

13. August 2018: Von Chris _____ an Markus Doerr

Ich werde das ausprobieren, vielen Dank!

13. August 2018: Von Schauss Walter an Chris _____

Zwischen Stop in PORTOROZC

13. August 2018: Von Chris _____ an Schauss Walter

Danke, das kenne ich, es ging mir darum, eine Zwischenlandung nur für die Passkontrolle zu vermeiden.

13. August 2018: Von Richard Georg an Markus Doerr

In Bayern: schriftlicher Antrag über LKA Abteilung Schleusung mit Begründung warum man keinen Platz mit Grenzkontrolle benutzen kann.

Wenn Genehmigung erteilt wird werden Polizei, Zoll und Platzhalter darüber informiert. Kontrolle nimmt dann die örtliche Polizei vor. Erst starten wenn dies erfolgt ist. Kann etwas dauern wenn die Polizei mit sonstigen, wichtigeren Aufgaben gebunden ist.

Es kann auch sein dass der Zoll zusätzlich, obwohl nicht erforderlich erscheint wegen der Geldwäsche. Es darf nur ein bestimmter Betrag Bargeld ausgeführt werden.

13. August 2018: Von Markus Doerr an Richard Georg

In Bayern: schriftlicher Antrag über LKA Abteilung Schleusung mit Begründung warum man keinen Platz mit Grenzkontrolle benutzen kann.

Jein, das ist nur bei regelmäßiger Benutzung notwendig. Hatte ich auch schon, da muss man eine Grenzerlaubnis beantragen. Geht auch per email blka.sg533.schleusung@polizei.bayern.de

13. August 2018: Von Richard Georg an Markus Doerr

Die generelle Befreiung hatte ich auch über viele Jahre, wird jetzt aber nicht mehr ausgestellt.

Jeder Flug ist einzeln zu beantragen. Inzwischen kennen wir uns schon so gut, dass auch eine Erlaubnis mit nur wenig Vorlaufzeit ausgestellt wird. In den Formularen wird nur noch Tag und Uhrzeit geändert.


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