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78 Beiträge Seite 1 von 4

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Luftrecht und Behörden | Ausflaggen nach Österreich  
8. September 2016: Von Martin H. 

Hallo zusammen,

seit einigen Wochen bin ich stolzer Besitzer einer PPL A Lizenz.

Da ich mich schon auf dem Weg zur Lizenz Bedenken bzgl. des Datenschutzes hatte (Medical, ZüP) kam der Gedanke auf nach Österreich auszuflaggen. Erst nur eine kleine Idee, bei den ganzen Geschichten rund um deutsche Behörden aber immer konkreter werdend.

Jetzt habe ich einfach mal in Österreich angerufen um mich über die Möglichkeiten zu informieren. Dort wurde mir mitgeteilt, dass es aus einem Grund nicht ginge, das LBA übermittelt die Ergebnisse des Medicals nicht nach Österreich.

Es muss der Transfer von Behörde zu Behörde stattfinden, sonst geht das nicht. Neues Medical etc. sind nicht möglich.

Beim LBA habe ich bislang den zuständigen Mitarbeiter noch nicht erreicht (dafür aber alle anderen ist mein Gefühl...)

Gibt es unter euch jemanden, der diesbezüglich Erfahrungen hat? Jetzt will ich es auch durchziehen. Ich werde hier weiter berichten von den Fortschritten, wenn es gewünscht ist.

8. September 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Martin H.

Wenn Du Bedenken wegen Datenschutz/Weitergabe persönlicher Daten durch den Fliegerarzt an die Behörde hast ist Österreich nicht unbedingt die beste Alternative, denke ich.

8. September 2016: Von Chris Schu an Martin H.

Zudem war es vor ein paar Jahren war es auch noch so dass der zweijaehrige Checkflug mit Fluglehrer per Formular und Papierpost nach Wien geschickt werden musste.

Das war mir alles zu bloed und ich habe nach Deutschland transferiert - das ist fuer mich persoenlich der einfacherere Weg da ich hier das RP vor der Tuere habe und einfach reinspazieren kann.

up to you...

8. September 2016: Von Achim H. an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Die größte Gefahr in Deutschland ist die unsägliche ZÜP. Du kannst aus vielen Gründen für "unzuverlässig" erklärt werden und dann ist es aus.

Verurteilung wegen Steuervergehen, Auffälligkeiten im Straßenverkehr, Insolvenz einer Firma, etc. pp. Bis dieses unrechtmäßige Stasi-Instrument endgültig fällt, ist eine Lizenz in Deutschland mit Risiken verbunden.

8. September 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Achim H.

Das mag sein, aber in Ö haben wir die "Verlässlichkeit" als Voraussetzung für die Lizenz, ein dehnbarer Begriff. Man bestätigt auch per Unterschrift dass kein Führerschein entzogen wurde bzw. kein diesbezügliches Verfahren anhängig ist.

8. September 2016: Von Ulrich Dr. Werner an Martin H. Bewertung: +6.00 [6]

Das geschilderte Problem ist zwar leider existent, aber gerade kein Beispiel „gegen“ das LBA.

Das LBA kann die Informationen nicht herausrücken, weil es dank deutscher Datenschutzinterpretation seit einiger Zeit nur über pseudonymisierte Unterlagen verfügt. Das Referat Flugmedizin im LBA kann die Anfrage einer europäischen Luftfahrtbehörde über Herrn Meier nicht mit dem Aktensatz des Herrn Meier verknüpfen. Der ist zwar vorhanden. Aber im Referat Flugmedizin eben nur als Nummer mit dem Verbot (!), Nummer und Name (aus dem Referat Lizenzen) zu verknüpfen.

Die akute Problemlösung in Ihrem Fall: Alle Medizindaten/Dokumente beim letzten Fliegerarzt in Kopie erbeten (das ist Ihr Recht, mit Aufbewahrungspflicht des Arztes) und selber an die ausländische Behörde senden. Die muss dann nur gewillt sein, die Daten händisch in ihre EDV einzuarbeiten.

Die Problemlösung in den nächsten Monaten: Anfang August ist das neue LuftVG in Kraft getreten, wie in allen anderen europäischen Staaten muss (und darf) im Referat Flugmedizin jetzt eine flugmedizinische Datenbank gem. EU-Verordnung mit den personenbezogenen Daten geführt werden, so dass in Zukunft diese Anfragen ausländischer Luftfahrtbehörden im ureigenen Interesse der Piloten wieder durch das LBA beantwortet werden können. Denn genau das ist ja der Sinn von Europa, gegenseitige Anerkennung aufgrund gemeinsamer Rechtsnormen.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

(Luftfahrtamt der Bundeswehr (LufABw), nicht LBA)

8. September 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Ulrich Dr. Werner

Abgesehen von den in Ö nicht anonymisierten Daten würde ich auch das weitaus höheren Gebührenniveau bedenken, für bestimmte Lizenzeinträge ein Mehrfaches von D.

8. September 2016: Von Martin H. an Ulrich Dr. Werner

Hallo zusamemn,

ich bedanke mich für die hilfreichen Hinweise.

Die Österreicher haben mich zum LBA verwiesen, die Unterlagen beim Fliegerarzt zu kopieren und nach Österreich zu senden war auch mein erster Gedanke. Das scheint wohl aber zu einfach zu sein, jedenfalls war die Aussage der netten Dame aus Österreich, das ginge nur von Behörde zu Behörde.

Ich werde da am Freitag noch einmal nachhören und insb. das von Herrn Dr. Werner aufgeführte Problem schildern und ins Feld führen.

Herr Dr Werner, haben sie eine Vermutung, wann das LBA in der Lage sein dürfte, derartige Anfragen anderer Behörden zu bearbeiten?

Vielen Dank und Grüße zurük,

Martin H.

8. September 2016: Von Ulrich Dr. Werner an Martin H.

Die Software für die flugmedizinische Datenbank sei bereits installiert und in einem internen Probebetrieb. Über die sogenannte Ausfächerung und Nutzung durch die Aeromedical Examiner (Fliegerärzte) habe ich keine Information aus 1. Hand.

"Ihr" erster Datensatz wird dann aber erst bei der nächsten fliegärztlichen Untersuchung generiert werden. Insofern wird das für Sie bei kurzfristigem Bedarf wohl keine Option sein. Ob alte Daten nachträglich eingepflegt werden können entzieht sich meiner Kenntnis. Insofern ist wohl ein Entgegenkommen der östereichischen Behörde nötig.

Gruß

Ulrich Werner

8. September 2016: Von Lutz D. an Ulrich Dr. Werner

Heisst auch - wenn ich bereits Medical Nr 10 und Fliegerarzt Nr 3 bin, ist das Ausflaggen meiner Lizenz möglicherweise für alle Zeiten verunmöglicht?

8. September 2016: Von Ulrich Dr. Werner an Lutz D.

Hallo Lutz,

nein, warum?

Mit dem nächsten Datensatz über mich im System, von welchem Fliegerarzt auch immer ausgestellt, kann die Behörde wieder namentliche Auskunft über mich geben. Es könnte nur individuelle Zeitprobleme geben. Während der eine jedes Jahr zum Arzt geht und daher spätestens in 11 Monaten einen Datensatz generiert(Berufspilot oder ü50) gibt es andere, die erst alle 5 Jahre zur Untersuchung müssen. Dieses Problem wäre beseitigt, wenn es möglich ist, die letzte stattgefundene Untersuchung auch nachträglich in das System einzupflegen. Wenn ich einen der Wissensträger das nächste mal kontaktiere, werde ich diesen Fall erfragen.

Gruß

Ulrich

8. September 2016: Von Lutz D. an Ulrich Dr. Werner

Danke!

Ich erinnerte den Sachverhalt so, dass die annehmende Behörde die vollständigen medizinischen Daten erhalten müssten, quasi eine Historie. Prima, wenn das anders ist.

8. September 2016: Von Michael Stock an Martin H.

Servus Martin,

ich habe schon seit über 10 Jahren eine Austrocontrol-Lizenz und meine deutsche wegen der ZÜP nach einem gewonnen Prozeß gegen mein Luftamt verfallen lassen. Meine Fliegerarzt ist immer noch ein Deutscher, ebenso wie ich meine Übungsflüge mit deutschen Fluglehrern absolviere. Mit Austrocontrol gab es bisher damit keinerlei Probleme, allerdings muß ich die Unterlagen (auch die medizinischen) jedesmal nach Wien schicken. Für einen "normalen" PPL sind die Austrocontrol-Gebühren in etwa dieselben wie die in Deutschland, allerdings wird es bei verschiedenen Ratings etc. tatsächlich sehr schnell recht teuer. Dafür bin ich die menschenverachtende deutsche Luftfahrtbürokratie los, das ist es mir wert.

Eine einfache Lösung für dich wäre eine Erstuntersuchung bei einem österreichischen Fliegerarzt, die hatte ich damals auch gemacht. Dauert einen Vormittag, danach einen "Verlängerten" am Opernplatz in Wien und das Thema ist durch. Ich habe bisher nur außerordentlich positive Erfahrungen mit Austrocontrol gemacht und kann das nach vielen Jahren "Ausflaggung" nur empfehlen.

Die ZÜP ist nämlich eine echte Waffe, wie für deutsche Behörden geschaffen. Mit der Aberkennung deiner "Zuverlässigkeit" (die sich an allem Möglichen und Unmöglichen festmachen läßt) können Behörden deine Existenz relativ schnell vernichten. Aus diesem Grund versuchen die deutschen Luftfahrtbehörden, diese gegenüber den Piloten mit aller Gewalt durchzusetzen, und da ist keine Besserung in Sicht.

Sinnvoll ist es übrigens auch, zusätzlich ein von europäischen Lizenzen unabhängiges FAA Private Pilot Certificate zu erwerben, dann bist du behördlicher Willkür noch weniger ausgeliefert.

Viele Grüße,

Michael

8. September 2016: Von Martin H. an Michael Stock

Danke für Deinen Erfahrungsbericht.

Derzeit scheint es aber nicht möglich zu sein, ein Medical in Österreich zu machen und mit einer deutschen Lizenz zu kombinieren. Das hatte ich auch am Telefon vorgeschlagen, ein Kurzurlaub in Wien wäre sicherlich möglich gewesen.

Die Dame von Austroctr. hatte aber gesagt, das ginge nicht.

8. September 2016: Von Thore L. an Michael Stock

Für die FAA PPL benötigt man mittlerweile auch kein Medical mehr...

https://www.aopa.org/news-and-media/all-news/2016/july/15/medical-reform-becomes-law

8. September 2016: Von Achim H. an Thore L.

Für die FAA PPL benötigt man mittlerweile auch kein Medical mehr...

Nur wenn man in Besitz eines US-Führerscheins ist, was die US-Staatsbürgerschaft oder einen Aufenthaltstitel (Green Card, Visum, etc.) voraussetzt.

8. September 2016: Von Roland Schmidt an Michael Stock Bewertung: +2.00 [2]

können Behörden deine Existenz relativ schnell vernichten. Aus diesem Grund versuchen die deutschen Luftfahrtbehörden, diese gegenüber den Piloten mit aller Gewalt durchzusetzen

Du scheinst ja echt schlechte Erfahrungen gemacht haben. Trotzdem bin ich mir sicher, dass das nicht das Ziel der Luftfahrtbehörden ist. Das ist doch eher 'ne politische Entscheidung und in den Luftfahrtbehörden arbeitet auch so manche Pilotin und Pilot, denen die ZÜP auch auf die Nerven geht.

8. September 2016: Von Michael Stock an Martin H.

Das ist seltsam. Du willst ja nicht ein österreichisches Medical mit einer deutschen Lizenz kombinieren, sondern mit einer österreichischen Lizenz. Ich habe aber mal gehört, daß Österreich eine solide Begründung dafür haben möchte, wenn man dorthin "ausflaggt". Aus Sicht der Österreicher besteht ja die berechtigte Gefahr, daß deutsche Piloten in Scharen nach deren Zivilluftfahrerscheinen nachsuchen, und das würde Austrocontrol irgendwann überfordern. Schließlich können die Österreicher nicht als Reparaturbetrieb für die total bescheuerte Situation der deutschen Luftfahrtbürokratie herhalten.

Frag doch mal bei der Motorflugunion Klosterneuburg nach (www.mfu.at). Die haben mich bei meiner Umschreibung damals sehr gut unterstützt.

8. September 2016: Von Michael Stock an Roland Schmidt

Servus Roland,

wer in euren Luftämtern sitzt, weiß ich nicht. Der damalige Leiter des Luftamtes Südbayern hat mit jedenfalls (nach dem für seine Behörde verlorenen Prozeß) persönlich gesagt, er wüßte auch, daß die ZÜP hinsichtlich der Terrorismusbekämpfung völlig sinnlos sei. Er würde sich aber darüber freuen, daß er jetzt endlich ein Mittel hätte, um möglichst viele Menschen aus Flugzeugcockpits zu entfernen.

Dem ist ja wohl nichts hinzuzufügen.

Viele Grüße,

Michael

8. September 2016: Von Thore L. an Achim H.

>> was die US-Staatsbürgerschaft oder eine Green Card voraussetzt.

Nö, man benötigt lediglich eine US Adresse, wo die Behörde den Führerschein nach Ausstellung hinschicken kann. Umschreibung des deutschen Führerscheins in einen US Schein ist eine kurze, reine Theorieprüfung, die allerdings tatsächlich ein paar Stunden an Vorbereitung bedarf weil sie genau die Unterschiede zwischen den EU- und den US Regeln adressiert und dann sage und schreibe 20 Dollar kostet. Bereitet man sich da nicht drauf vor ("ich fahre schon ewig Auto") fliegt man ziemlich sicher durch.

9. September 2016: Von Achim H. an Thore L.

Thore, ich glaube Du bist nicht ganz auf dem aktuellen Stand was den Erwerb von US-Führerscheinen angeht. Ohne Aufenthaltserlaubnis ist das nicht mehr möglich.

9. September 2016: Von Markus Wagner an Achim H.

EDIT: Thore war schneller - und ja, initial benötigt(e) man eine Aufenthaltserlaubnis. (Geht aber auch mit Visum)

@Achim: das ist nicht korrekt: Man kann eine US-Driver's licence auch ohne Staatsbürgerschaft/Green Card bekommen.
Hatte ich zumindest bei längerem Aufenthalt und temporärem Wohnsitz in den USA. Die verlängerte drivers's licence wird sogar mit dtscher Adresse ausgestellt.
Es wird mit einer social security no. verknüpft; diese wird aber ausgestellt mit dem Vermerk "Nor for work"

9. September 2016: Von Achim H. an Markus Wagner

185 Tage muss man einen Wohnsitz in einem US-Bundesstaat haben und das erfordert eine Aufenthaltserlaubnis oder etwa nicht?

9. September 2016: Von Peter Schneider an Achim H.

Nein, das erfordert ein Visum (ist auch eine Art Aufenthaltsgenehmigung). Beispielsweise, um studieren oder forschen zu können. Besitzt man dort ein Auto und versichert das, kommt die Versicherung nach 180 Tagen auf einen zu und will den US-Führerschein sehen, den man wie beschrieben zwischenzeitlich erwerben muss. Der Internationale Führerschein wird nach einem halben Jahr nicht mehr anerkannt. So war's vor einiger Zeit.

9. September 2016: Von Johannes König an Peter Schneider

Kann ich bestätigen.

Ich hatte ein 6-Monats-Visum für ein Praktikum und habe dann dort meinen US-Führerschein gemacht. Leider war die Warteliste an meinem DMV-Office unsäglich lang, so das sich die Prüfung erst 1,5 Monate vor Ende meines Praktikums gemacht habe.

Eine Plastikkarte habe ich dann nicht mehr bekommen. Aussage der DMV-Angestellten: "Bring me an update on your immigration"

Zumindest habe ich aber noch den Papierausdruck, der sich beim nächsten - nicht-touristischen - Aufenthalt in eine Plastikkarte umwandeln lassen sollte.

Viele Grüße

Johannes


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