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8. September 2016: Von Ulrich Dr. Werner an Lutz D.

Hallo Lutz,

nein, warum?

Mit dem nächsten Datensatz über mich im System, von welchem Fliegerarzt auch immer ausgestellt, kann die Behörde wieder namentliche Auskunft über mich geben. Es könnte nur individuelle Zeitprobleme geben. Während der eine jedes Jahr zum Arzt geht und daher spätestens in 11 Monaten einen Datensatz generiert(Berufspilot oder ü50) gibt es andere, die erst alle 5 Jahre zur Untersuchung müssen. Dieses Problem wäre beseitigt, wenn es möglich ist, die letzte stattgefundene Untersuchung auch nachträglich in das System einzupflegen. Wenn ich einen der Wissensträger das nächste mal kontaktiere, werde ich diesen Fall erfragen.

Gruß

Ulrich

8. September 2016: Von Lutz D. an Ulrich Dr. Werner

Danke!

Ich erinnerte den Sachverhalt so, dass die annehmende Behörde die vollständigen medizinischen Daten erhalten müssten, quasi eine Historie. Prima, wenn das anders ist.


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