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Ausflaggen nach Österreich
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29. November 2016: Von Heinz Reiling,Dr. an Michael Stock

Hi, habe mit Interesse deine Beiträge gelesen. Habe wegen ZÜP (Land NRW) keine Scheinverlängerung bekommen ICAO PPL(A) und möchte deshalb auch nach Österreich "ausflaggen". Vielleicht kannst du mir mit deiner Erfahrung helfen. Ich habe alle Unterlagen zu Austro-Control geschickt. Bei einem Rückruf sagte mir die freundliche Dame aus Österreich, dass sie die fliegerärztlichen Unterlagen zurückliegend bis zur ersten Untersuchung(die war 1984 !!) benötigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese noch irgendwo gespeichert sind, und wenn, dann wüßte ich auch nicht wo ich diese anfordern könnte.

Bin für jede Hilfe dankbar.

MfG

29. November 2016: Von  an Heinz Reiling,Dr.
Beitrag vom Autor gelöscht
29. November 2016: Von Michael Stock an Heinz Reiling,Dr.

Servus Heinz,

du hast eine PN.

Viele Gruesse,

Michael

30. November 2016: Von Heinz Reiling,Dr. an Michael Stock

PN ?????

30. November 2016: Von Michael Stock an Heinz Reiling,Dr.

PN = Persönliche Nachricht. Die bekommst du unter deiner im Profil hinterlegten Email-Adresse .....

9. Dezember 2016: Von Walter Braunreuther an Ulrich Dr. Werner

Hallo Herr Dr. Werner,

so leicht geht es leider nicht!

Alle Ergebnisse der flugmedizinischen Untersuchungen liegen bis heute dem LBA nur in Papierform vor.

Das LBA muss alles händisch eintippen, erst dann kann Austro Control via elektronischem Datenaustausch an die Daten kommen!!

Gutes Gelingen an die Betroffenen

13. Dezember 2016: Von Walter Braunreuther an Ulrich Dr. Werner Bewertung: +1.00 [1]

So, hier ist die offizielle Stellungnahme aus Wien:

bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 09. Dezember 2016 erlaubt sich die Aeromedical Section der Austro Control GmbH Ihnen Folgendes mitzuteilen:

Grundsätzlich dürfen Inhaber einer europäischen Lizenz ihre Rechte in allen EASA Mitgliedstaaten ausüben und ein „Lizenztransfer“ (z.B. aus Deutschland) ist somit keine notwendige Voraussetzung für die Ausübung der Rechte in Österreich. Ebenso können Lizenzinhaber, unabhängig vom Standort der für sie zuständigen Lizenzbehörde, bei flugmedizinischen Sachverständigen in allen EASA-Mitgliedstaaten Ihre flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchungen durchführen lassen.

Obwohl nicht erforderlich/notwendig, können Lizenzinhaber gemäß den anzuwendenden unionsrechtlichen Bestimmungen VO (EU) Nr. 1178/2011 einen Wechsel der zuständigen Behörde beantragen.

Voraussetzung hierfür ist die Übertragung des behördlichen Lizenzaktes und des behördlichen flugmedizinischen Aktes des Piloten von der derzeit zuständigen Lizenzbehörde an die neue Behörde, welche verpflichtet ist, den gesamten flugmedizinischen Akt zu übernehmen und aufzubewahren. Ein Wechsel der zuständigen Behörde kann nur dann durchgeführt werden, wenn die Vorgaben gemäß VO (EU) Nr. 1178/2011, wie oben beschrieben, erfüllt werden.

Da in der deutschen Luftfahrtbehörde keine individualisierten vollständigen medizinischen Akte deutscher Lizenzinhaber aufliegen (die Piloten übermitteln meist selbst die Unterlagen an das LBA, damit die Unterlagen dort aufliegen), können seitens des Medical Assessors des LBA diese auch nicht transferiert werden, bzw. wird von diesem auch die Vollständigkeit der medizinischen Unterlagen nicht bestätigt.

Das nötige Formular „Transfer of Medical Records“ ist vom Antragsteller und auf der zweiten Seite von jener zuständigen Behörde auszufüllen und zu bestätigen, von der die flugmedizinische Akte des Piloten an die neue zuständige Lizenzbehörde übertragen werden soll.

Das LBA bestätigt nur leider die aufliegenden flugmedizinischen Unterlagen nicht und streicht das Formular mit „unknown“ durch, dies kann seitens Austro Control GmbH so nicht akzeptiert werden und es kann somit einem Lizenztransfer nach Österreich derzeit nicht zugestimmt werden.

Eine Übermittlung durch Ihren Fliegerarzt ist gemäß Unionsrecht nicht möglich, da Ihre zuständige Lizenzbehörde Deutschland ist und die Unterlagen samt dem benötigten Formular seitens des LBA an die Austro Control GmbH übermittelt werden müssen.

Die Aeromedical Section der Austro Control GmbH bedauert, Ihnen derzeit keine andere Antwort mitteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

6. März 2017: Von Martin H. an Walter Braunreuther

Hallo zusammen,

seit meinem ersten Posting ist etwas Zeit ins Land gezogen. Ich habe immer noch das Bestreben, meine PPL aus Deutschland rauszubekommen.

Die Geschichte mit Österreich gestaltet sich wirklich etwas schwierig, ich bin da zwar weiterhin am Ball, aber eher skeptisch. Hat jemand von euch Erfahrungen damit, seine PPL in eines der anderen Nachbarländer "auszuflaggen"? Frankreich, Belgien oder Niederlande zum Beispiel?

6. April 2020: Von _D_J_PA D. an Martin H. Bewertung: +1.00 [1]

Nachdem Deutschland bezüglich der ZÜP weiterhin irrlichternd voranschreitet

[wer ist für den Murks eigentlich hauptverantwortlich: Horsti, Andi? Oder hat Krisenmanager Södi (das ist der mit den höchsten gemeldeten Infektionsfällen pro Einwohner in seinem Bundesland) seine Finger mit im Spiel?]

würde ich gerne gemeinsam zusammentragen, was nun konkret zu tun ist, um auszuflaggen. Gerne mit Diskussion relevanter Fragestellungen und Verlinkung zu entsprechenden Dokumenten.

1. Antrag: die Formulare von Austro Control findet man hier:

https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/formulare__serviceinfo/formulare

2. Nach meinem Verständnis sind dort die folgenden beiden Formulare herunterzuladen und auszufüllen:

a) Änderung des Zuständigkeitsstaates

b) Transfer of Medical Records (SOLI)

3. Fragen

--> Sprachnachweis: wird der aus der Lizenz übertragen oder sind weitere Nachweise zu erbringen?

--> Sprachnachweis: werden Online-Zertifikate (z.B. aus Dänemark) anerkannt?

--> im Formular Änderung des Zuständigkeitsstaates ist unter 3 Angaben zu transferierender Lizenz ATPL vorausgewählt. Es handelt sich um ein interaktives PDF und mir ist es bislang nicht gelungen, die Vorauswahl ATPL in eine andere Lizenz zu ändern.

Daher ist die Frage, ob das das korrekte Formular ist?

--> bezüglich Medical-Übertrag: klappt das inzwischen wieder, oder gibt es immer noch den Fall, dass aufgrund von Datenschutzaspekten die Krankenakte nicht übertragen wird?

--> gilt es weitere Formulare zu beachten?

--> Risiko Corona: wie sind aktuell die Bearbeitungszeiten derartiger Anträge? Muss man mit wesentlichem Zeitverzug rechnen?

Ganz allgemein: wie sind die Erfahrungen derjenigen, die in den letzten Wochen den Übertrag "gewagt" haben?

Gibt es weitere best practices, die es zu beachten gilt?

Wie wahrscheinlich ist, dass die tolle "deutsche" ZÜP in dieser Form EASA-weit Einzug erhält?

6. April 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an _D_J_PA D.

Nach meinem Wissensstand akzeptiert die Austrocontrol keine Online-Sprachprüfung

6. April 2020: Von Rockhopper Flyer an Flieger Max L.oitfelder

Muß man das denn bei einer Lizenzübernahme überhaupt einreichen? Wenn ich mit einer deutschen Lizenz wo Level 6 Deutsch + Englisch draufsteht nach Österreich überflaggen will, fragt dann AustroControl nach dem Zertifikat der Sprachprüfung? Ich hätte jetzt naiv angenommen, dass das einfach 1:1 übernommen wird, was in der anderen Lizenz steht …

(Abgesehen davon steht bei https://ilpt.net zb, dass Österreich anerkennt…)

6. April 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an Rockhopper Flyer

https://www.austrocontrol.at/piloten/pilotenlizenzen/faq/sprachkompetenz

Auf der Homepage der Austrocontrol lese ich dass nur die angeführten Prüfer anerkannt werden (Frage 3, FAQ), Details bitte mit Austrocontrol klären.

Aktuell werden von der Austrocontrol (ACG) Online-Sprachtests anerkannt, wenn der Test von der ACG bewilligt wurde. Da gibt es auch schon welche.

6. April 2020: Von _D_J_PA D. an Herbert SNKF Licenik

Hallo Herbert,

Habe ich die korrekten Dokumente verlinkt?

Hast du weiterführende Hinweise / Korrekturen zu den Ausführungen in diesem Thread?

VG

Dann ist die Info auf der Homepage aber sehr veraltet.

6. April 2020: Von A. M. an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Ich antworte dem Letzen.

Nach meinem Telefonat vor ca 4 Wochen übernimmt Austrocontrol die Spracheinträge.

Nachtrag: Man suchte zu damaligem Zeitpunkt anscheinend zusätzliche Kräfte wegen der vielen Anträge. Bearbeitungszeit mehrere Monate laut Aussage.

6. April 2020: Von Herbert SNKF Licenik an _D_J_PA D.

Die Austrocontrol geht im Moment immer noch in Arbeit unter, unter Anderem wegen 1000 und mehr Anträgen von Brexit-"Flüchtlingen".

Deswegen hinkt wohl auch die Homepage etwas hinterher.

Im Normalbetrieb ist die ACG immer kompetent und schnell, jetzt ersucht man einfach um Verständnis.

7. April 2020: Von Rockhopper Flyer an A. M.

Danke für die Info!

7. April 2020: Von Steffen Keil an Rockhopper Flyer

Angesichts des Gebarens der selbsternannten Interessensvertretung , siehe hier: https://www.daec.de/news-details/zuep-anfrage-an-den-parlamentarischen-staatssekretaer/

kann man nur hoffen, dass die Ausflaggerei an Fahrt aufnimmt

7. April 2020: Von ch ess an Steffen Keil

Und keinerlei Nachfragen bei der blatant dargelegten Verschärfung der Regelung, die dann fast verhöhnend als quasi-Besserstellung (nicht zu einer Schlechterstellung) dargestellt wird ???

" Vor diesem Hintergrund sah bereits das geltende Recht Befugnisse für die Luftsicherheitsbehörden vor, bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit Auskünfte von Strafverfolgungsbehörden einholen."

"Nach der neuen Rechtslage werden die Luftsicherheitsbehörden – so wie andere vergleichbare Behörden, etwa Waffen- und Sprengstoffbehörden, auch – nunmehr befugt, diese Auskünfte direkt über das vom Bundesamt für Justiz geführte Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister abzufragen. Durch diese elektronische Abfrage werden die bisher notwendigen umfänglichen postalischen Anfragen an die Strafverfolgungsbehörden vermieden. So führt die Neuregelung nicht zu einer Schlechterstellung, sondern vielmehr zu einer deutlichen Verfahrensvereinfachung und –beschleunigung im Sinne der zu Überprüfenden."

VORHER: Erst Zweifel, dann darf man bei den Strafverfolgungsbehörden Auskünfte einholen.

NACHHER: Mal alles anschauen, ob nicht irgendwas bearbeitet wird, ob man nicht Zweifel haben könnte...

Umkehr der Beweislast und faktisch der Unschuldsvermutung - denn bevor aus dem Verfahren eine Verurteilung geworden ist KANN keine Behörde wissen, was daraus wird. Es könnte auch eine Falschanzeige oder ein Irrtum sein... aber die Behörde darf Zweifel haben/bekommen.

Und der DAeC lässt das mal eben unwidersprochen & unkommentiert auf seiner Homepage stehen. Schade, wenn eine Interessenvereinigung zur verlängerten Werkbank der restriktiven Behörden wird.

7. April 2020: Von Steffen Keil an ch ess

Wenn der "Interessensvertreter" sowas wie Cojones hätte ,würde er dem STS mal kräftig gegen die Schienenbeine treten.

Sich in dem Zusammenhang auch noch mit dem Bundeshorst ablichten zu lassen ist eine Verhöhnung ohnegleichen!

8. April 2020: Von _D_J_PA D. an _D_J_PA D. Bewertung: +1.67 [2]

Da mir die bislang zusammengetragenen Infos nicht ausreichten, habe ich heute Morgen an Austro Control geschrieben; keine 25 Minuten später erhielt ich folgende Antwort (welch ein toller Service!!!), die ich euch nicht vorenthalten möchte:

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr XXX,

der Medical Transfer ist möglich und notwendig. Der Punkt 3 kann übersprungen werden, falls es Ihnen nicht möglich ist diesen auf CPL/PPL etc. auszubessern. Es werden alle Komponenten aus Ihrer zu transferierenden Lizenz übernommen.

Hier ein paar allgemeine Infos:

Um einen Transfer zu starten, benötigen wir folgende Dokumente - siehe Link

https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/data/dokumente/Vawpi_FO_LFA_PEL_249_EN.pdf

der Antrag für einen Medical Transfer:

https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/data/dokumente/pc8AS_FO_LFA_AMS_202_EN.pdf

  • Beide Anträge sind – zusammen mit einer Kopie der derzeitigen Lizenz und eines gültigen flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses - als Scan an Piloten@austrocontrol.at und in cc: an flugmedizin@austrocontrol.at zu senden. Bitte achten sie darauf, dass die Anträge vollständig und unterschrieben sind.

Achtung: Das “Transfer of medical records” Formular bitte nur auf der 1.Seite ausfüllen, die 2. Seite leer lassen.

Die Kosten betragen ca.:

ATPL - 740,00 €,

CPL - 540,00 €

PPL - 140,00 €

Aufgrund einer Vielzahl an Transferanträgen angesichts des Brexits, sind unsere Bearbeitungszeiten derzeit erheblich angestiegen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass der Prozess mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. Wir dürfen Sie bitten, von der Kontaktaufnahme bezüglich des Bearbeitungsstandes Ihres Antrages abzusehen, da die Beantwortung dieser Fragen Ressourcen einbindet, die zur Bearbeitung Ihres Antrags dringend benötigt werden. Wenn die Ausstellung Ihrer Lizenz und Ihres neuen Tauglichkeitszeugnisses anstehen, werden Sie diesbezüglich von einem Mitarbeiter informiert.

Zuständigkeit während des Transferprozesses:

  • Gemäß ARA.GEN.360 (d) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, bleibt die ursprüngliche Behörde die zuständige Behörde, bis die Empfängerbehörde alle zu transferierenden Dokumente neu ausgestellt hat. Sie wenden sich im Falle notwendiger Änderungen daher an Ihre bisherige Behörde.

“Nachdem die zuständige Behörde, die den Antrag erhält, dem Lizenzinhaber die Lizenz und das Tauglichkeitszeugnis neu ausgestellt und der Lizenzinhaber die Lizenz und das zugehörige Tauglichkeitszeugnis gemäß Buchstabe c zurückgegeben hat, teilt sie dies der übermittelnden zuständigen Behörde unverzüglich mit. Bis zum Empfang dieser Mitteilung ist die übermittelnde zuständige Behörde weiter für die dem Lizenzinhaber ursprünglich ausgestellte Lizenz und das zugehörige Tauglichkeitszeugnis verantwortlich.“

Mit freundlichen Grüßen

ALSO ---> wenn jemand im bereich BYLAS wohnt....geht ganz schnell...die armen sind mittlerweile die standard-schreiben ausm ösiland gewöhnt...:-)))

Hallo,

bei meiner Ausflaggung (PPL(A)) nach Austria 2019, ging alles schnell, problemlos und unbürokratisch. Medical, Spracheinträge etc. wurden ohneweiteres übernommen.

Antrag ausfüllen, hinschicken, bezahlen und gut ist.

Wenn Fragen auftauchen, anrufen und abklären oder mail schreiben und man bekommt umgehend einen Rückruf oder elektronische Antwort.

Grüße Bernd

8. April 2020: Von Christoph Winter an Bernd Roi

Wie sieht's mit dem Medical aus? Kann ich meine Verlängerungsuntersuchung Klasse 1 weiterhin in Deutschland machen?


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