Und keinerlei Nachfragen bei der blatant dargelegten Verschärfung der Regelung, die dann fast verhöhnend als quasi-Besserstellung (nicht zu einer Schlechterstellung) dargestellt wird ???
" Vor diesem Hintergrund sah bereits das geltende Recht Befugnisse für die Luftsicherheitsbehörden vor, bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit Auskünfte von Strafverfolgungsbehörden einholen."
"Nach der neuen Rechtslage werden die Luftsicherheitsbehörden – so wie andere vergleichbare Behörden, etwa Waffen- und Sprengstoffbehörden, auch – nunmehr befugt, diese Auskünfte direkt über das vom Bundesamt für Justiz geführte Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister abzufragen. Durch diese elektronische Abfrage werden die bisher notwendigen umfänglichen postalischen Anfragen an die Strafverfolgungsbehörden vermieden. So führt die Neuregelung nicht zu einer Schlechterstellung, sondern vielmehr zu einer deutlichen Verfahrensvereinfachung und –beschleunigung im Sinne der zu Überprüfenden."
VORHER: Erst Zweifel, dann darf man bei den Strafverfolgungsbehörden Auskünfte einholen.
NACHHER: Mal alles anschauen, ob nicht irgendwas bearbeitet wird, ob man nicht Zweifel haben könnte...
Umkehr der Beweislast und faktisch der Unschuldsvermutung - denn bevor aus dem Verfahren eine Verurteilung geworden ist KANN keine Behörde wissen, was daraus wird. Es könnte auch eine Falschanzeige oder ein Irrtum sein... aber die Behörde darf Zweifel haben/bekommen.
Und der DAeC lässt das mal eben unwidersprochen & unkommentiert auf seiner Homepage stehen. Schade, wenn eine Interessenvereinigung zur verlängerten Werkbank der restriktiven Behörden wird.