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6. April 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an Rockhopper Flyer

https://www.austrocontrol.at/piloten/pilotenlizenzen/faq/sprachkompetenz

Auf der Homepage der Austrocontrol lese ich dass nur die angeführten Prüfer anerkannt werden (Frage 3, FAQ), Details bitte mit Austrocontrol klären.

Aktuell werden von der Austrocontrol (ACG) Online-Sprachtests anerkannt, wenn der Test von der ACG bewilligt wurde. Da gibt es auch schon welche.

6. April 2020: Von _D_J_PA D. an Herbert SNKF Licenik

Hallo Herbert,

Habe ich die korrekten Dokumente verlinkt?

Hast du weiterführende Hinweise / Korrekturen zu den Ausführungen in diesem Thread?

VG

Dann ist die Info auf der Homepage aber sehr veraltet.

6. April 2020: Von A. M. an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Ich antworte dem Letzen.

Nach meinem Telefonat vor ca 4 Wochen übernimmt Austrocontrol die Spracheinträge.

Nachtrag: Man suchte zu damaligem Zeitpunkt anscheinend zusätzliche Kräfte wegen der vielen Anträge. Bearbeitungszeit mehrere Monate laut Aussage.

6. April 2020: Von Herbert SNKF Licenik an _D_J_PA D.

Die Austrocontrol geht im Moment immer noch in Arbeit unter, unter Anderem wegen 1000 und mehr Anträgen von Brexit-"Flüchtlingen".

Deswegen hinkt wohl auch die Homepage etwas hinterher.

Im Normalbetrieb ist die ACG immer kompetent und schnell, jetzt ersucht man einfach um Verständnis.

7. April 2020: Von Rockhopper Flyer an A. M.

Danke für die Info!

7. April 2020: Von Steffen Keil an Rockhopper Flyer

Angesichts des Gebarens der selbsternannten Interessensvertretung , siehe hier: https://www.daec.de/news-details/zuep-anfrage-an-den-parlamentarischen-staatssekretaer/

kann man nur hoffen, dass die Ausflaggerei an Fahrt aufnimmt

7. April 2020: Von ch ess an Steffen Keil

Und keinerlei Nachfragen bei der blatant dargelegten Verschärfung der Regelung, die dann fast verhöhnend als quasi-Besserstellung (nicht zu einer Schlechterstellung) dargestellt wird ???

" Vor diesem Hintergrund sah bereits das geltende Recht Befugnisse für die Luftsicherheitsbehörden vor, bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit Auskünfte von Strafverfolgungsbehörden einholen."

"Nach der neuen Rechtslage werden die Luftsicherheitsbehörden – so wie andere vergleichbare Behörden, etwa Waffen- und Sprengstoffbehörden, auch – nunmehr befugt, diese Auskünfte direkt über das vom Bundesamt für Justiz geführte Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister abzufragen. Durch diese elektronische Abfrage werden die bisher notwendigen umfänglichen postalischen Anfragen an die Strafverfolgungsbehörden vermieden. So führt die Neuregelung nicht zu einer Schlechterstellung, sondern vielmehr zu einer deutlichen Verfahrensvereinfachung und –beschleunigung im Sinne der zu Überprüfenden."

VORHER: Erst Zweifel, dann darf man bei den Strafverfolgungsbehörden Auskünfte einholen.

NACHHER: Mal alles anschauen, ob nicht irgendwas bearbeitet wird, ob man nicht Zweifel haben könnte...

Umkehr der Beweislast und faktisch der Unschuldsvermutung - denn bevor aus dem Verfahren eine Verurteilung geworden ist KANN keine Behörde wissen, was daraus wird. Es könnte auch eine Falschanzeige oder ein Irrtum sein... aber die Behörde darf Zweifel haben/bekommen.

Und der DAeC lässt das mal eben unwidersprochen & unkommentiert auf seiner Homepage stehen. Schade, wenn eine Interessenvereinigung zur verlängerten Werkbank der restriktiven Behörden wird.

7. April 2020: Von Steffen Keil an ch ess

Wenn der "Interessensvertreter" sowas wie Cojones hätte ,würde er dem STS mal kräftig gegen die Schienenbeine treten.

Sich in dem Zusammenhang auch noch mit dem Bundeshorst ablichten zu lassen ist eine Verhöhnung ohnegleichen!


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