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38 Beiträge Seite 1 von 2

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6. April 2020: Von _D_J_PA D. an Martin H. Bewertung: +1.00 [1]

Nachdem Deutschland bezüglich der ZÜP weiterhin irrlichternd voranschreitet

[wer ist für den Murks eigentlich hauptverantwortlich: Horsti, Andi? Oder hat Krisenmanager Södi (das ist der mit den höchsten gemeldeten Infektionsfällen pro Einwohner in seinem Bundesland) seine Finger mit im Spiel?]

würde ich gerne gemeinsam zusammentragen, was nun konkret zu tun ist, um auszuflaggen. Gerne mit Diskussion relevanter Fragestellungen und Verlinkung zu entsprechenden Dokumenten.

1. Antrag: die Formulare von Austro Control findet man hier:

https://www.austrocontrol.at/luftfahrtbehoerde/formulare__serviceinfo/formulare

2. Nach meinem Verständnis sind dort die folgenden beiden Formulare herunterzuladen und auszufüllen:

a) Änderung des Zuständigkeitsstaates

b) Transfer of Medical Records (SOLI)

3. Fragen

--> Sprachnachweis: wird der aus der Lizenz übertragen oder sind weitere Nachweise zu erbringen?

--> Sprachnachweis: werden Online-Zertifikate (z.B. aus Dänemark) anerkannt?

--> im Formular Änderung des Zuständigkeitsstaates ist unter 3 Angaben zu transferierender Lizenz ATPL vorausgewählt. Es handelt sich um ein interaktives PDF und mir ist es bislang nicht gelungen, die Vorauswahl ATPL in eine andere Lizenz zu ändern.

Daher ist die Frage, ob das das korrekte Formular ist?

--> bezüglich Medical-Übertrag: klappt das inzwischen wieder, oder gibt es immer noch den Fall, dass aufgrund von Datenschutzaspekten die Krankenakte nicht übertragen wird?

--> gilt es weitere Formulare zu beachten?

--> Risiko Corona: wie sind aktuell die Bearbeitungszeiten derartiger Anträge? Muss man mit wesentlichem Zeitverzug rechnen?

Ganz allgemein: wie sind die Erfahrungen derjenigen, die in den letzten Wochen den Übertrag "gewagt" haben?

Gibt es weitere best practices, die es zu beachten gilt?

Wie wahrscheinlich ist, dass die tolle "deutsche" ZÜP in dieser Form EASA-weit Einzug erhält?

6. April 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an _D_J_PA D.

Nach meinem Wissensstand akzeptiert die Austrocontrol keine Online-Sprachprüfung

6. April 2020: Von Rockhopper Flyer an Flieger Max L.oitfelder

Muß man das denn bei einer Lizenzübernahme überhaupt einreichen? Wenn ich mit einer deutschen Lizenz wo Level 6 Deutsch + Englisch draufsteht nach Österreich überflaggen will, fragt dann AustroControl nach dem Zertifikat der Sprachprüfung? Ich hätte jetzt naiv angenommen, dass das einfach 1:1 übernommen wird, was in der anderen Lizenz steht …

(Abgesehen davon steht bei https://ilpt.net zb, dass Österreich anerkennt…)

6. April 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an Rockhopper Flyer

https://www.austrocontrol.at/piloten/pilotenlizenzen/faq/sprachkompetenz

Auf der Homepage der Austrocontrol lese ich dass nur die angeführten Prüfer anerkannt werden (Frage 3, FAQ), Details bitte mit Austrocontrol klären.

Aktuell werden von der Austrocontrol (ACG) Online-Sprachtests anerkannt, wenn der Test von der ACG bewilligt wurde. Da gibt es auch schon welche.

6. April 2020: Von _D_J_PA D. an Herbert SNKF Licenik

Hallo Herbert,

Habe ich die korrekten Dokumente verlinkt?

Hast du weiterführende Hinweise / Korrekturen zu den Ausführungen in diesem Thread?

VG

Dann ist die Info auf der Homepage aber sehr veraltet.

6. April 2020: Von A. M. an Flieger Max L.oitfelder Bewertung: +1.00 [1]

Ich antworte dem Letzen.

Nach meinem Telefonat vor ca 4 Wochen übernimmt Austrocontrol die Spracheinträge.

Nachtrag: Man suchte zu damaligem Zeitpunkt anscheinend zusätzliche Kräfte wegen der vielen Anträge. Bearbeitungszeit mehrere Monate laut Aussage.

6. April 2020: Von Herbert SNKF Licenik an _D_J_PA D.

Die Austrocontrol geht im Moment immer noch in Arbeit unter, unter Anderem wegen 1000 und mehr Anträgen von Brexit-"Flüchtlingen".

Deswegen hinkt wohl auch die Homepage etwas hinterher.

Im Normalbetrieb ist die ACG immer kompetent und schnell, jetzt ersucht man einfach um Verständnis.

7. April 2020: Von Rockhopper Flyer an A. M.

Danke für die Info!

7. April 2020: Von Steffen Keil an Rockhopper Flyer

Angesichts des Gebarens der selbsternannten Interessensvertretung , siehe hier: https://www.daec.de/news-details/zuep-anfrage-an-den-parlamentarischen-staatssekretaer/

kann man nur hoffen, dass die Ausflaggerei an Fahrt aufnimmt

7. April 2020: Von ch ess an Steffen Keil

Und keinerlei Nachfragen bei der blatant dargelegten Verschärfung der Regelung, die dann fast verhöhnend als quasi-Besserstellung (nicht zu einer Schlechterstellung) dargestellt wird ???

" Vor diesem Hintergrund sah bereits das geltende Recht Befugnisse für die Luftsicherheitsbehörden vor, bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit Auskünfte von Strafverfolgungsbehörden einholen."

"Nach der neuen Rechtslage werden die Luftsicherheitsbehörden – so wie andere vergleichbare Behörden, etwa Waffen- und Sprengstoffbehörden, auch – nunmehr befugt, diese Auskünfte direkt über das vom Bundesamt für Justiz geführte Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister abzufragen. Durch diese elektronische Abfrage werden die bisher notwendigen umfänglichen postalischen Anfragen an die Strafverfolgungsbehörden vermieden. So führt die Neuregelung nicht zu einer Schlechterstellung, sondern vielmehr zu einer deutlichen Verfahrensvereinfachung und –beschleunigung im Sinne der zu Überprüfenden."

VORHER: Erst Zweifel, dann darf man bei den Strafverfolgungsbehörden Auskünfte einholen.

NACHHER: Mal alles anschauen, ob nicht irgendwas bearbeitet wird, ob man nicht Zweifel haben könnte...

Umkehr der Beweislast und faktisch der Unschuldsvermutung - denn bevor aus dem Verfahren eine Verurteilung geworden ist KANN keine Behörde wissen, was daraus wird. Es könnte auch eine Falschanzeige oder ein Irrtum sein... aber die Behörde darf Zweifel haben/bekommen.

Und der DAeC lässt das mal eben unwidersprochen & unkommentiert auf seiner Homepage stehen. Schade, wenn eine Interessenvereinigung zur verlängerten Werkbank der restriktiven Behörden wird.

7. April 2020: Von Steffen Keil an ch ess

Wenn der "Interessensvertreter" sowas wie Cojones hätte ,würde er dem STS mal kräftig gegen die Schienenbeine treten.

Sich in dem Zusammenhang auch noch mit dem Bundeshorst ablichten zu lassen ist eine Verhöhnung ohnegleichen!

8. April 2020: Von _D_J_PA D. an _D_J_PA D. Bewertung: +1.67 [2]

Da mir die bislang zusammengetragenen Infos nicht ausreichten, habe ich heute Morgen an Austro Control geschrieben; keine 25 Minuten später erhielt ich folgende Antwort (welch ein toller Service!!!), die ich euch nicht vorenthalten möchte:

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr XXX,

der Medical Transfer ist möglich und notwendig. Der Punkt 3 kann übersprungen werden, falls es Ihnen nicht möglich ist diesen auf CPL/PPL etc. auszubessern. Es werden alle Komponenten aus Ihrer zu transferierenden Lizenz übernommen.

Hier ein paar allgemeine Infos:

Um einen Transfer zu starten, benötigen wir folgende Dokumente - siehe Link

https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/data/dokumente/Vawpi_FO_LFA_PEL_249_EN.pdf

der Antrag für einen Medical Transfer:

https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/data/dokumente/pc8AS_FO_LFA_AMS_202_EN.pdf

  • Beide Anträge sind – zusammen mit einer Kopie der derzeitigen Lizenz und eines gültigen flugmedizinischen Tauglichkeitszeugnisses - als Scan an Piloten@austrocontrol.at und in cc: an flugmedizin@austrocontrol.at zu senden. Bitte achten sie darauf, dass die Anträge vollständig und unterschrieben sind.

Achtung: Das “Transfer of medical records” Formular bitte nur auf der 1.Seite ausfüllen, die 2. Seite leer lassen.

Die Kosten betragen ca.:

ATPL - 740,00 €,

CPL - 540,00 €

PPL - 140,00 €

Aufgrund einer Vielzahl an Transferanträgen angesichts des Brexits, sind unsere Bearbeitungszeiten derzeit erheblich angestiegen. Wir bitten Sie um Verständnis, dass der Prozess mehrere Monate in Anspruch nehmen wird. Wir dürfen Sie bitten, von der Kontaktaufnahme bezüglich des Bearbeitungsstandes Ihres Antrages abzusehen, da die Beantwortung dieser Fragen Ressourcen einbindet, die zur Bearbeitung Ihres Antrags dringend benötigt werden. Wenn die Ausstellung Ihrer Lizenz und Ihres neuen Tauglichkeitszeugnisses anstehen, werden Sie diesbezüglich von einem Mitarbeiter informiert.

Zuständigkeit während des Transferprozesses:

  • Gemäß ARA.GEN.360 (d) der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011, bleibt die ursprüngliche Behörde die zuständige Behörde, bis die Empfängerbehörde alle zu transferierenden Dokumente neu ausgestellt hat. Sie wenden sich im Falle notwendiger Änderungen daher an Ihre bisherige Behörde.

“Nachdem die zuständige Behörde, die den Antrag erhält, dem Lizenzinhaber die Lizenz und das Tauglichkeitszeugnis neu ausgestellt und der Lizenzinhaber die Lizenz und das zugehörige Tauglichkeitszeugnis gemäß Buchstabe c zurückgegeben hat, teilt sie dies der übermittelnden zuständigen Behörde unverzüglich mit. Bis zum Empfang dieser Mitteilung ist die übermittelnde zuständige Behörde weiter für die dem Lizenzinhaber ursprünglich ausgestellte Lizenz und das zugehörige Tauglichkeitszeugnis verantwortlich.“

Mit freundlichen Grüßen

ALSO ---> wenn jemand im bereich BYLAS wohnt....geht ganz schnell...die armen sind mittlerweile die standard-schreiben ausm ösiland gewöhnt...:-)))

Hallo,

bei meiner Ausflaggung (PPL(A)) nach Austria 2019, ging alles schnell, problemlos und unbürokratisch. Medical, Spracheinträge etc. wurden ohneweiteres übernommen.

Antrag ausfüllen, hinschicken, bezahlen und gut ist.

Wenn Fragen auftauchen, anrufen und abklären oder mail schreiben und man bekommt umgehend einen Rückruf oder elektronische Antwort.

Grüße Bernd

8. April 2020: Von Christoph Winter an Bernd Roi

Wie sieht's mit dem Medical aus? Kann ich meine Verlängerungsuntersuchung Klasse 1 weiterhin in Deutschland machen?

8. April 2020: Von Tobias Schnell an Christoph Winter

Kann ich meine Verlängerungsuntersuchung Klasse 1 weiterhin in Deutschland machen?

Natürlich.

11. April 2020: Von Gustav HOLDOSI an Christoph Winter

Ja

wenn du viel fliegst...die easa hat bald ein paar zertifizierte ärzte in bagdad, kabul und kamelbad!

14. Februar 2021: Von Mike G. an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +9.00 [9]

Ich möchte hier nochmal meine Erfahrungen zum Wechsel von UK nach Österreich teilen:

1.) Dokument SOLI muss an BEIDE Behörden verschickt werden (ich hatte es zuerst nur an Austrocontrol geschickt und nach Monaten festgestellt, dass ein ähnliches Formular noch an die britische CAA geschickt werden musste. Danach dauerte der Tranfer ca . 3 Wochen)

2.) ALLE Einträge der ursprünglichen Lizenz werden ohne Zusatzdokumente in die neue Lizenz übernommen

3.) Die Kommunikation mit Austrocontrol erfolgte schnell und problemlos. Emails werden prompt unt kompetent beantwortet. Bei Anrufen geht der Sachbearbeiter ans Telefon und hilft wo er kann! Nach kurzer telefonischer Absprache habe ich meine Lizenzkopie SOFORT!!! per Email erhalten und konnte meine neue Fluglehrerlizenz damit sofort an die Behörde melden.
Nach dem Postversand meiner alten britischen Lizenz an Austrocontrol hatte ich meine neue Lizenz binnen 1 Woche im Briefkasten. Mad bedenke, dass hier zwei Postlaufzeiten von Nürnberg nach Wien und zurück involviert waren! Ich war also nur 1 Woche "gegrounded".

4.) Die Kosten für den Wechsel (PPL-SEP IR, FI PPL, night) betrugen rund 580 € netto.

Noch einige Anmerkungen zu Austrocontrol, welche ich jedem Piloten als Behörde dringend empfehle:

- Die erhöhten Kosten werden durch hervorragenden Service und Kundennähe mehr als aufgewogen (ja Kunden!).
- ZÜP entfällt (außer jemand benötigt einen Flughafenausweis etc...)
- Kurze Bearbeitungszeiten, "Was ist ein Fax? Haben Sie keinen E-Mail Account?"
- Gute telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeiter
- Sehr hohe Kundenorientierung und Hilfsbereitschaft (Hinweise / Anweisungen (hier NfL) werden sofort nach einem Gespräch per E-Mail geschickt)
- "Die Amerikaner" in Europa - Der allgemeinen Luftfahrt wird geholfen. Es wird niemand übers Ohr gehauen. Hier kann sich jeder vertrauensvoll an die Behörde wenden, um eine pragmatische Lösung zu finden. Beim LBA ist sofort die Lizenz in Gefahr.
- Medizinische Untersuchungen in Deutschland sind anerkannt (was eher die Ausnahme ist, da Deutschland allen anderen europäischen Behörden sinnlos Probleme machte)
- Freie Prüferwahl für alle Lizenzen und Berechtigungen mit Ausnahme Ausstellung ATPL
- keine Schülermeldung erforderlich, also auch kein Auszug KBA etc. erforderlich
- Ausbildung und Prüfung kann ohne Antrag auf dem (vereins-)eigenen Flugzeug erfolgen
- Der Prüfer muss KEIN österreichischer Examiner sein!!!
- Ausbidlung bei ATO in zahlreichen Ländern neben Österreich: Deutschland, UK, Spanien, USA unter anderem
- Pragmatische Lösungen im Gegensatz zu LBA (Beispiel: neue EASA questionbank 2020: LBA - Prüfung muss auf begonnenem Syllabus erfolgen, Austrocontrol - freie Wahl des Schülers, welche Prüfung er schreiben möchte). Dies ist der typische Pragmatismus von Austrocontrol. Beim LBA (Luftfahrtbehinderungsamt) ist von vornherein vom Schlimmsten auszugehen, bei Austrocontrol von einer guten Lösung.

Die deutschen Landesluftfahrtbehörden sind zwar wesentlich näher am Kunden und in der Regel auch kooperativer als das LBA, aber dennoch unterliegen sie alle den unsäglichen deutschen Vorschriften und der ständigen Verschlimmerung. Deshalb kann ich nur jedem neuen Piloten raten, gleich zu Beginn die Lizenz bei Austrocontrol zu beantragen. Sofern ein deutscher Lizenzinhaber z.B. wegen des Erwerbs einer Instrumentenflugberechtigung zum LBA wechseln muss, kann die Gelegenheit zur Abkehr von deutscher Rechthaberei und Gängelung genutzt werden.

Abschließend kann nur gehofft werden, dass die nationalen Luftfahrtbehörden irgendwann in der EASA aufgehen und die Standards der FAA einkehren. Eine zentrale Behörde, ein Regelwerk. Bestenfalls das gleiche der FAA....

5. Mai 2021: Von konrad konrad an Mike G.

Hallo

Woher die Begeisterung, wo die Frist für Transfer doch 31.12.20 eh abgelaufen ist??

Was ist mit Anerkennung Lang. Prof Level 6 ?

LG

Konrad

6. Mai 2021: Von Flo Re an konrad konrad
Language Proficiency Lev. 6 wurde kommentarlos übernommen. Warum auch nicht?
6. Mai 2021: Von konrad konrad an Flo Re

Weil das in kont. Europa so ziemlich nie übernommen wird. Als ob mir ein Österreicher oder Deutscher erklären könnte, wie man Englisch spricht. :) Das ist einer d Gründe, warum ich bei d CAA bleibe

K

7. Mai 2021: Von Flo Re an konrad konrad
Ich wäre gerne bei der CAA geblieben, aber bringt halt nichts, wenn man keine G-reg hat. Der Service in UK war wirklich super.

Meine bisherige Erfahrung mit Austrocontrol ist exzellent, da kann ich mir dem Beitrag vorher nur anschließen.

Der Österreicher mag das Level 6 vllt nicht so gut beurteilen können, übernommen haben sie es und haben sogar Deutsch auf Wunsch auch noch eingetragen.

Die Antwortzeiten auf e-Mail war in der Regel innerhalb eines Arbeitstages.

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