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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. September 2016: Von Michael Stock an Martin H.

Servus Martin,

ich habe schon seit über 10 Jahren eine Austrocontrol-Lizenz und meine deutsche wegen der ZÜP nach einem gewonnen Prozeß gegen mein Luftamt verfallen lassen. Meine Fliegerarzt ist immer noch ein Deutscher, ebenso wie ich meine Übungsflüge mit deutschen Fluglehrern absolviere. Mit Austrocontrol gab es bisher damit keinerlei Probleme, allerdings muß ich die Unterlagen (auch die medizinischen) jedesmal nach Wien schicken. Für einen "normalen" PPL sind die Austrocontrol-Gebühren in etwa dieselben wie die in Deutschland, allerdings wird es bei verschiedenen Ratings etc. tatsächlich sehr schnell recht teuer. Dafür bin ich die menschenverachtende deutsche Luftfahrtbürokratie los, das ist es mir wert.

Eine einfache Lösung für dich wäre eine Erstuntersuchung bei einem österreichischen Fliegerarzt, die hatte ich damals auch gemacht. Dauert einen Vormittag, danach einen "Verlängerten" am Opernplatz in Wien und das Thema ist durch. Ich habe bisher nur außerordentlich positive Erfahrungen mit Austrocontrol gemacht und kann das nach vielen Jahren "Ausflaggung" nur empfehlen.

Die ZÜP ist nämlich eine echte Waffe, wie für deutsche Behörden geschaffen. Mit der Aberkennung deiner "Zuverlässigkeit" (die sich an allem Möglichen und Unmöglichen festmachen läßt) können Behörden deine Existenz relativ schnell vernichten. Aus diesem Grund versuchen die deutschen Luftfahrtbehörden, diese gegenüber den Piloten mit aller Gewalt durchzusetzen, und da ist keine Besserung in Sicht.

Sinnvoll ist es übrigens auch, zusätzlich ein von europäischen Lizenzen unabhängiges FAA Private Pilot Certificate zu erwerben, dann bist du behördlicher Willkür noch weniger ausgeliefert.

Viele Grüße,

Michael

8. September 2016: Von Martin H. an Michael Stock

Danke für Deinen Erfahrungsbericht.

Derzeit scheint es aber nicht möglich zu sein, ein Medical in Österreich zu machen und mit einer deutschen Lizenz zu kombinieren. Das hatte ich auch am Telefon vorgeschlagen, ein Kurzurlaub in Wien wäre sicherlich möglich gewesen.

Die Dame von Austroctr. hatte aber gesagt, das ginge nicht.

8. September 2016: Von Thore L. an Michael Stock

Für die FAA PPL benötigt man mittlerweile auch kein Medical mehr...

https://www.aopa.org/news-and-media/all-news/2016/july/15/medical-reform-becomes-law

8. September 2016: Von Achim H. an Thore L.

Für die FAA PPL benötigt man mittlerweile auch kein Medical mehr...

Nur wenn man in Besitz eines US-Führerscheins ist, was die US-Staatsbürgerschaft oder einen Aufenthaltstitel (Green Card, Visum, etc.) voraussetzt.

8. September 2016: Von Roland Schmidt an Michael Stock Bewertung: +2.00 [2]

können Behörden deine Existenz relativ schnell vernichten. Aus diesem Grund versuchen die deutschen Luftfahrtbehörden, diese gegenüber den Piloten mit aller Gewalt durchzusetzen

Du scheinst ja echt schlechte Erfahrungen gemacht haben. Trotzdem bin ich mir sicher, dass das nicht das Ziel der Luftfahrtbehörden ist. Das ist doch eher 'ne politische Entscheidung und in den Luftfahrtbehörden arbeitet auch so manche Pilotin und Pilot, denen die ZÜP auch auf die Nerven geht.

8. September 2016: Von Michael Stock an Martin H.

Das ist seltsam. Du willst ja nicht ein österreichisches Medical mit einer deutschen Lizenz kombinieren, sondern mit einer österreichischen Lizenz. Ich habe aber mal gehört, daß Österreich eine solide Begründung dafür haben möchte, wenn man dorthin "ausflaggt". Aus Sicht der Österreicher besteht ja die berechtigte Gefahr, daß deutsche Piloten in Scharen nach deren Zivilluftfahrerscheinen nachsuchen, und das würde Austrocontrol irgendwann überfordern. Schließlich können die Österreicher nicht als Reparaturbetrieb für die total bescheuerte Situation der deutschen Luftfahrtbürokratie herhalten.

Frag doch mal bei der Motorflugunion Klosterneuburg nach (www.mfu.at). Die haben mich bei meiner Umschreibung damals sehr gut unterstützt.

8. September 2016: Von Michael Stock an Roland Schmidt

Servus Roland,

wer in euren Luftämtern sitzt, weiß ich nicht. Der damalige Leiter des Luftamtes Südbayern hat mit jedenfalls (nach dem für seine Behörde verlorenen Prozeß) persönlich gesagt, er wüßte auch, daß die ZÜP hinsichtlich der Terrorismusbekämpfung völlig sinnlos sei. Er würde sich aber darüber freuen, daß er jetzt endlich ein Mittel hätte, um möglichst viele Menschen aus Flugzeugcockpits zu entfernen.

Dem ist ja wohl nichts hinzuzufügen.

Viele Grüße,

Michael

8. September 2016: Von Thore L. an Achim H.

>> was die US-Staatsbürgerschaft oder eine Green Card voraussetzt.

Nö, man benötigt lediglich eine US Adresse, wo die Behörde den Führerschein nach Ausstellung hinschicken kann. Umschreibung des deutschen Führerscheins in einen US Schein ist eine kurze, reine Theorieprüfung, die allerdings tatsächlich ein paar Stunden an Vorbereitung bedarf weil sie genau die Unterschiede zwischen den EU- und den US Regeln adressiert und dann sage und schreibe 20 Dollar kostet. Bereitet man sich da nicht drauf vor ("ich fahre schon ewig Auto") fliegt man ziemlich sicher durch.

9. September 2016: Von Achim H. an Thore L.

Thore, ich glaube Du bist nicht ganz auf dem aktuellen Stand was den Erwerb von US-Führerscheinen angeht. Ohne Aufenthaltserlaubnis ist das nicht mehr möglich.

9. September 2016: Von Markus Wagner an Achim H.

EDIT: Thore war schneller - und ja, initial benötigt(e) man eine Aufenthaltserlaubnis. (Geht aber auch mit Visum)

@Achim: das ist nicht korrekt: Man kann eine US-Driver's licence auch ohne Staatsbürgerschaft/Green Card bekommen.
Hatte ich zumindest bei längerem Aufenthalt und temporärem Wohnsitz in den USA. Die verlängerte drivers's licence wird sogar mit dtscher Adresse ausgestellt.
Es wird mit einer social security no. verknüpft; diese wird aber ausgestellt mit dem Vermerk "Nor for work"

9. September 2016: Von Achim H. an Markus Wagner

185 Tage muss man einen Wohnsitz in einem US-Bundesstaat haben und das erfordert eine Aufenthaltserlaubnis oder etwa nicht?

9. September 2016: Von Peter Schneider an Achim H.

Nein, das erfordert ein Visum (ist auch eine Art Aufenthaltsgenehmigung). Beispielsweise, um studieren oder forschen zu können. Besitzt man dort ein Auto und versichert das, kommt die Versicherung nach 180 Tagen auf einen zu und will den US-Führerschein sehen, den man wie beschrieben zwischenzeitlich erwerben muss. Der Internationale Führerschein wird nach einem halben Jahr nicht mehr anerkannt. So war's vor einiger Zeit.

9. September 2016: Von Johannes König an Peter Schneider

Kann ich bestätigen.

Ich hatte ein 6-Monats-Visum für ein Praktikum und habe dann dort meinen US-Führerschein gemacht. Leider war die Warteliste an meinem DMV-Office unsäglich lang, so das sich die Prüfung erst 1,5 Monate vor Ende meines Praktikums gemacht habe.

Eine Plastikkarte habe ich dann nicht mehr bekommen. Aussage der DMV-Angestellten: "Bring me an update on your immigration"

Zumindest habe ich aber noch den Papierausdruck, der sich beim nächsten - nicht-touristischen - Aufenthalt in eine Plastikkarte umwandeln lassen sollte.

Viele Grüße

Johannes

29. November 2016: Von Heinz Reiling,Dr. an Michael Stock

Hi, habe mit Interesse deine Beiträge gelesen. Habe wegen ZÜP (Land NRW) keine Scheinverlängerung bekommen ICAO PPL(A) und möchte deshalb auch nach Österreich "ausflaggen". Vielleicht kannst du mir mit deiner Erfahrung helfen. Ich habe alle Unterlagen zu Austro-Control geschickt. Bei einem Rückruf sagte mir die freundliche Dame aus Österreich, dass sie die fliegerärztlichen Unterlagen zurückliegend bis zur ersten Untersuchung(die war 1984 !!) benötigt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese noch irgendwo gespeichert sind, und wenn, dann wüßte ich auch nicht wo ich diese anfordern könnte.

Bin für jede Hilfe dankbar.

MfG

29. November 2016: Von  an Heinz Reiling,Dr.
Beitrag vom Autor gelöscht
29. November 2016: Von Michael Stock an Heinz Reiling,Dr.

Servus Heinz,

du hast eine PN.

Viele Gruesse,

Michael

30. November 2016: Von Heinz Reiling,Dr. an Michael Stock

PN ?????

30. November 2016: Von Michael Stock an Heinz Reiling,Dr.

PN = Persönliche Nachricht. Die bekommst du unter deiner im Profil hinterlegten Email-Adresse .....


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