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Wingly - Die Mitflugzentrale
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6. Oktober 2016: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier

MPL = Multi Crew Pilot License. Siehe Part-FCL 400 ff.

Tobias

6. Oktober 2016: Von Lutz D. an Tobias Schnell Bewertung: +2.33 [4]

..."wie holt man Airbusse vom Himmel"-Lizenz.

6. Oktober 2016: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell

Tobias,

MPL, das ist doch keine eigenständige Lizenz, sondern setzt ATPL/ CPL voraus.

6. Oktober 2016: Von Tobias Schnell an Alfred Obermaier Bewertung: +2.00 [2]

MPL, das ist doch keine eigenständige Lizenz

Doch, durchaus...

sondern setzt ATPL/ CPL voraus

Nein. Die beinhaltet auch deren Rechte nicht - per se nicht mal PPL-Rechte.

Tobias

6. Oktober 2016: Von Lutz D. an Tobias Schnell Bewertung: +3.00 [3]

Ja, völliger Irrweg. Den Jungs muss man mit stick'n'rudder nicht mehr kommen. Für die Haltung nehme ich die rote Eins gerne in Kauf.

6. Oktober 2016: Von Alfred Obermaier an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Tobias,

tatsächlich MPL, ist eine eigenständige Lizenz. Würde nur nie jemanden empfehlen diese anzustreben. Er macht eine Ausbildung wie ein Flugzeugführer, hat aber nicht dessen Rechte. Habe ich irgendwie verdrängt, weil ... ( wie bleifreies Bier, lactose freie Milch, fettfreie Butter, m/w/ anders).

Wo bleiben die roten Einser ?

6. Oktober 2016: Von Wolfgang Lamminger an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]

die MPL ist eine eigenständige Lizenz und an die ausbildende Airline gebunden. (sozusagen CPL als SIC "light")

Angeboten zB. von TFC Käufer/Air Berlin: https://fs.airberlin.com/de/perspektiven.php


FCL.405.A MPL - Rechte

a) Die Rechte für den Inhaber einer MPL bestehen darin, als Kopilot in einem Flugzeug tätig zu sein, das mit einem Kopiloten betrieben werden muss.


b) Der Inhaber einer MPL kann die folgenden zusätzlichen Rechte erwerben:


(1) des Inhabers einer PPL(A), sofern die Anforderungen für die in Abschnitt C genannte PPL(A) erfüllt sind;
(2) einer CPL(A), sofern die in FCL.325.A genannten Anforderungen erfüllt sind.

(...)


Anlage 5

Integrierter MPL-Ausbildungslehrgang

(...)

2. Die Zulassung für einen MPL-Ausbildungslehrgang wird nur einer ATO erteilt, die zu einem gewerblichen Luftverkehrsbetreiber mit einer Zulassung gemäß Teil-ORO gehört oder die eine besondere Vereinbarung mit einem solchen Betreiber besitzt


7. Oktober 2016: Von Achim H. an Wolfgang Lamminger

Klingt nach Zusatzausbildung für Stewardessen?

7. Oktober 2016: Von Wolfgang Lamminger an Achim H. Bewertung: +2.00 [3]

nun ja, manchmal ist Steward(es) die Zusatzausbildung für fertig ausgebildete Copiloten ...

7. Oktober 2016: Von Lars Klein an Wolfgang Lamminger

Vielleicht machen wir die MPL Diskussion in einem anderen Thema - falls noch Feedback zur "Wie wird man Pilot" Seite vorhanden ist, gerne melden!

8. Oktober 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Olaf Musch

Jetzt hat Lars auf Dich gehört und die ursprünglich richtige Formulierung vergewaltigt ;-)

"Die Begrenzung (stand da überhaupt Berechtigung?) aufgehoben" hätte ja gestimmt. Die "Begrenzung erweitert" klingt nicht mehr so schlüssig.

8. Oktober 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Lutz D.

Lutz, das ist Quatsch. Ich fliege seit einem halben Jahr als Training Captain fast ausschließlich mit MPL-Inhabern und kann das nicht bestätigen.

8. Oktober 2016: Von Willi Fundermann an Flieger Max L.oitfelder

Trotzdem sagen die neuesten Gerüchte aus Bremen, dass LH wieder zur "normalen" ATPL-Ausbildung zurückkehren will.

8. Oktober 2016: Von Flieger Max L.oitfelder an Willi Fundermann

Das kann schon sein, die MPL hat ja auch Nachteile. Aber bis inkl. PPL ist die Ausbildung identisch, wüsste nicht wo da die "stick and rudder" Zeit fehlen soll.

8. Oktober 2016: Von M.... Dr.... an Willi Fundermann

Die LH kehrt deswegen zum ATPL zurück, da NFF jetzt die ganzen Ausbildungskosten selbst tragen müssen. Da kann man denen schlecht erklären, daß sie danach "nur" mit einem MPL da stehen und auch noch (eine Zeit lang)an die LH gebunden sind, wenn sie woanders für den gleichen Preis (oder sogar günstiger) an den ATPL kommen.

10. Oktober 2016: Von Lars Klein an M.... Dr....

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21. November 2016: Von Lars Klein an Lars Klein

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21. Dezember 2016: Von Lars Klein an Lars Klein

Wir bedanken uns bei euch allen für dieses tolle Jahr 2016! Tausende an Mitfliegern, 3.500 registrierte Piloten und über hundert tausend Euronen, die an Piloten an Ersparnis ausgezahlt wurden, sind ein klares Zeichen. Ihr alle habt mitgeholfen. Danke, euch und eurer Familie ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie einen Guten Rutsch und sehen tun wir uns im nächsten Jahr wieder!
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12. Januar 2017: Von Malte Höltken an Lars Klein
13. Januar 2017: Von Chris _____ an Lutz D.

"Ich glaube, wenn man N-reg fliegt und einen US-Luftfahrerschein besitzt, ist Kostenteilung via Wingly illegal. Egal, ob man noch eine weitere Lizenz besitzt. Du bleibst halt FAA Airman."

Ich finde das eine spannende Frage. Auch mal von Kostenteilungsfragen weggedacht. Mein Kenntnisstand war bisher, dass man IMMER der Jurisdiktion und den Gesetzen des Landes unterliegt, über das man fliegt. Das glaube ich auch immer noch. Und dann hängt es eben vom betreffenden Land ab. (nicht mal von der EU).

Mit anderen Worten, darf man in Deutschland

  • in einem N-reg. Flugzeug "die Rechte aus dem US-PPL" auch im deutschen Luftraum ausüben? (dann müsste man die US-Gesetze, also die FARs, beim Fliegen befolgen)

ODER

  • mit einem N-reg. Flugzeug und US-PPL im deutschen Luftraum "nach deutschen Gesetzen" fliegen?

Mir leuchtet irgendwie nicht ein, was viele hier implizit annehmen - dass die Luftverkehrsregeln sich zwar nach dem jeweiligen Land richten, die Kostenteilungsregeln (und anderes) aber nach dem Land, von dem man den Schein hat.

Könnte da mal jemand "mit echt viel Ahnung" was dazu sagen?

Und was gilt bei Verstößen? Schreibt einem die FAA ggf. ein Ticket, gelten US-Strafdrohung usw? Oder doch vielmehr einfach die Behörden und Gerichte des jeweiligen Landes?

14. Januar 2017: Von Olaf Musch an Chris _____

Chris,

ob Du mit den Paxen Kostenteilung machst oder nicht, interessiert zunächst für die Durchführung des Fluges niemanden. Bei dieser bist Du an die Regelungen des Landes, in dem Du fliegst, gebunden.

Es wäre also aus meiner Sicht kein "Rechtskonflikt" mit jeweiligen nationalen Flugregeln, wenn Du mit US-Schein auf N-Reg das in keinem Land der Welt machen dürftest.
Das heißt aber nicht, dass jetzt auch klar wäre, ob das so ist, oder ob nicht. DAS kann ich Dir leider nicht sagen.
Und noch mal spannender wird es ja, wenn Du einen US-PPL und einen EASA-PPL gleichzeitig führst (keine Validation). Dann kommt die Frage, ob man auf N-Reg keine, aber auf D-Reg (oder anderer EASA-Reg) sehr wohl Kostenteilung machen dürfte...

Ich hab's mit meiner JAR-FCL only da noch sehr einfach ;-)

Olaf

15. Januar 2017: Von Chris _____ an Olaf Musch Bewertung: +1.00 [1]

Danke. Der Punkt, den ich irgendwie nicht verstehe, ist: manche scheinen der Meinung zu sein, weil sie einen FAA-Schein in der Tasche haben, würde deshalb in Deuschland beim Fliegen für sie US-Recht gelten. Das kann doch nicht stimmen, bzw. höchstens mittelbar, nämlich wenn es in Deutschland eine Regelung (Gesetz, Verordnung) der Art gibt, dass bei US-Scheinnutzung die in USA verbindlichen Verpflichtungen gelten.

Oder wo ist mein Denkfehler?

Richtig interessant wird es beim Medical. Ohne den Thread kapern zu wollen: offenbar besteht für US-Scheininhaber unter bestimmten Voraussetzungen keine Medical-Pflicht mehr https://www.flyingmag.com/faa-adopts-third-class-medical-reform-rule . Die Voraussetzungen scheinen (nach diesem Text) NICHT einen Wohnsitz in USA zu beinhalten. Also gilt das im Umkehrschluss dann auch für jemanden, der in D ein N-reg. Flugzeug fliegt?

15. Januar 2017: Von Achim H. an Chris _____ Bewertung: +6.00 [6]

Die Rechte aus einer FAA-Pilotenlizenz gewährt der US-Gesetzgeber. Macht man etwas mit der Lizenz, das der US-Gesetzgeber nicht direkt erlaubt, dann übt man Rechte aus, die man nicht hat und begeht somit eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Inwiefern man vom US-Gesetzgeber erteilte Rechte auch in der Bundesrepublik (oder allgemein EU/EASA) ausüben darf, regeln dann wiederum unsere Gesetze.

Es ist schlichtweg unmöglich, mit einer FAA-Pilotenlizenz in Deutschland etwas zu tun, das in USA verboten wäre -- außer die US-Gesetze gestatten dies explizit. Eigentlich ist das ganz einfach...

15. Januar 2017: Von Alexander Callidus an Achim H.

Wenn Fliegen mit FAA-Lizenz ohne Medical erlaubt ist, gilt das dann also auch hier. Sonst muesste ein Pilot mit amerikanischer Lizenz sich bei jeder Landung im Ausland nach den gerade dort gültigen Regeln richten.

15. Januar 2017: Von Achim H. an Alexander Callidus Bewertung: +4.00 [4]

Nein, es handelt sich nicht um "Fliegen ohne Medical", sondern um ganz spezifische Erleichterungen für das Medical. Eine Voraussetzung ist ein US-Führerschein, den man heutzutage nicht mehr so einfach bekommen kann.

Desweiteren fällt die Sache mit dem deutschen (und wohl jedem anderen) Recht. Deutschland gestattet die Nutzung des Luftraums mit ausländischen ICAO-konformen Lizenzen. Ein FAA PPL mit dem "Führerschein-Medical" ist nicht ICAO-konform und kann daher hierzulande nicht genutzt werden. Das ist genauso wie mit einem LAPL in den USA.

Die USA kennen übrigens eine ganze Reihe von Konzessionen, die nur im US-Luftraum gewährt werden. So kann man bspw. unter bestimmten Voraussetzungen als Diabetiker ein FAA-Medical erhalten und als PIC agieren, jedoch ausdrücklich nur im US-Luftraum.


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