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Wingly - Die Mitflugzentrale
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30. September 2016: Von Lars Klein an Artus

Merci!

30. September 2016: Von Achim H. an Lars Klein Bewertung: +6.00 [6]

An dieser Stelle der Hinweis, dass autorouter seit neuestem über eine Wingly-Integration verfügt. Bei Flügen, die wir grundsätzlich für geeignet halten, kann man direkt aus der Anwendung heraus den Flug auf Wingly publizieren.

Geeignet halten wir einen Flug, sofern:

  • noch mindestens 48h bis zum off block sind;
  • das Flugzeug eine EASA-Registrierung hat oder
  • alternativ das Flugzeug eine N-Registrierung hat und der Flug innerhalb eines Landes stattfindet;
  • das Flugzeug ein MTOM von<= 3500kg hat

Weitere Informationen dazu auf unserem Wiki.

30. September 2016: Von  an Achim H.

Hi, warum die Beschränkung auf die Landesgrenzen bei N-reg?

30. September 2016: Von Joachim P. an Achim H.

Vielen Dank auch für die "disable"-Funktion, gut mitgedacht. ;)

30. September 2016: Von Achim H. an  Bewertung: +4.00 [4]

Weil Kostenteilung mit FAA-Pilotenlizenzen illegal ist in der Form die Wingly in Europa betreibt. Sofern ein Flug innerhalb eines Landes stattfindet, darf das N-reg Flugzeug nach FAR 61.3 1) v) mit einer Pilotenlizenz des Landes geflogen werden. Wir wissen natürlich nicht, ob der Pilot eine solche Lizenz besitzt, daher ist das keine erschöpfende Prüfung. Wir wissen jedoch, dass der Pilot keine 2 EASA-Lizenzen für einen grenzüberschreitenden Flug hat, denn nach EU-Recht darf man nur eine EASA-Lizenz haben.

30. September 2016: Von Lutz D. an Achim H.

Rückfrage: Wenn ich eine EASA und eine US Lizenz habe und mit N-reg unterwegs bin - die Rechte welcher Lizenz übe ich aus? Wenn ich auf einem Kostenteilungsflug in hierbei verunglücke, werden Geschädigte möglicherweise argumentieren wollen und können, dass ich gemäß FAA unterwegs war und Kostenteilung via Mitflugzentrale entsprechend nicht legal war?

30. September 2016: Von Achim H. an Lutz D.

Von allen lutz'schen Hypothesen ist das eine der hypothetischsten ;-)

Die Beurteilung, ob man sich im Rahmen aller unserer 1.000.000 Gesetze befindet, obliegt jedem selbst. Uns ging es darum, offensichtlich illegale Konstellationen auszusieben, nicht dass jemand sagt "ihr hättet doch wissen müssen, dass und ihr habt es trotzdem angeboten".

Mein Hinweis an Lars war, bei nicht in der EU zugelassenen Flugzeugen die Kunden gesondert auf die engen Möglichkeiten hinzuweisen. Nur wenn Wingly in diese Sache a) kompetent und b) problembewusst ist, wird das ein nachhaltiger Erfolg.

30. September 2016: Von Erik N. an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Wenn Du zwei Pässe mit Dir führst, in ein Land einreist, für das beide gültig sind, aber Du wirst nicht kontrolliert - mit welchem Paß reist du ein ?

30. September 2016: Von  an Achim H.

Danke für die Info!

30. September 2016: Von Lutz D. an Erik N.

Erik, da hast Du den Punkt genau erwischt! Wenn ich mit meinem belgischen und meinem deutschen Pass nach Deutschland einreisen und mich nicht als Deutscher ausweisen würde, wäre das eine Ordnungswidrigkeit.

Ich glaube, wenn man N-reg fliegt und einen US-Luftfahrerschein besitzt, ist Kostenteilung via Wingly illegal. Egal, ob man noch eine weitere Lizenz besitzt. Du bleibst halt FAA Airman.

Ist natürlich sehr hypothetisch, dass daraus ein Problem entstehen könnte.

30. September 2016: Von Wolff E. an Lutz D.

ICh denke mit EASA Lizenz im austellendem Land kann man "gefühlt" Flüge geteilt anbieten. Hab darf dann nur in dem Land fliegen, in dem die EASA Lizenz ausgestellt ist.

30. September 2016: Von Lutz D. an Wolff E.

Ja, da denke auch, das kann man so stehen lassen.

2. Oktober 2016: Von Lars Klein an Achim H.

Danke für den Beitrag! Wir freuen uns auf tolle Flüge :)

6. Oktober 2016: Von Lars Klein an Lars Klein

Unsere neue Sektion "Wie werde ich Pilot":
https://de.wingly.io/index.php?page=content&sub_page=how-to-become-pilot
Partner sind herzlich willkommen!

6. Oktober 2016: Von Olaf Musch an Lars Klein

Hallo Lars,

der Artikel gefällt mir mit drei Ausnahmen gut:

  1. Ihr macht Werbung für eine spezielle Software, ohne das als Werbung zu kennzeichnen
  2. Nebenkosten: Medical und diverse Gebühren bei Ämtern (ZÜP, Anmeldung zur Ausbildung, Prüfung, ...) sind keine Kleinigkeiten
  3. Es fehlen die HUBSCHRAUBER (PPL-H, Kosten > 20T€)! ;-)

Ok, letzteres ist eher persönlichem Interesse geschuldet (to fly is human, to hover ist divine), aber ersteres solltet Ihr korrigieren, bevor Euch ein anderer Software-Hersteller abmahnt.

Ansonsten passt die Aufstellung aus meiner Sicht ziemlich gut. Ist im Wesentlichen das, was man immer wieder mit Interessenten durchdekliniert. Jetzt hat man einen Link ;-)

Schönen Gruß

Olaf

6. Oktober 2016: Von  an Lars Klein

Es ist ein kleiner Fehler in dem Artikel:

Diese Begrenzung kann jedoch durch entsprechende Musterberechtigung (Type Ratings) aufgehoben werden um so auch noch größere, schwere, mehrmotorige, mit Propeller (Turbo-Prop) oder Turbine angetriebene Maschinen zu fliegen.

Muss heißen:

Diese Begrenzung kann jedoch durch entsprechende Zusatzausbildungen und Musterberechtigungen (Type Ratings) aufgehoben werden um so auch noch größere, schwere, mehrmotorige Maschinen, Turboprops und Jets fliegen zu dürfen.

6. Oktober 2016: Von Olaf Musch an  Bewertung: +1.00 [1]

Und genau genommen wird die Berechtigung ja nicht "aufgehoben" sondern "erweitert" bzw. "ergänzt". Schließlich darf man ja SEPs weiterhin fliegen.

;-)

Olaf

6. Oktober 2016: Von Lars Klein an Olaf Musch

Danke Alexis und Olaf, ist angepasst :)

6. Oktober 2016: Von Olaf Musch an Lars Klein

Hallo Lars,

das mit der Werbung für die Software (und dem Link mit affiliate-code) steht leider immer noch ohne Kennzeichnung drin (Kapitel 5).

Olaf

6. Oktober 2016: Von Lars Klein an Olaf Musch

Hi Olaf,

ich habe es mal deutlich als Partner gekennzeichnet, von Affiliates kann keine Rede sein - die URL Endung ist lediglich für's Tracking einfacher zu handhaben.

Viele Grüße,
Lars

6. Oktober 2016: Von Matthias Reinacher an Lars Klein

Zumindest jetzt ist ein Tippfehler in der URL des Links.

6. Oktober 2016: Von Wolff E. an Matthias Reinacher Bewertung: +1.00 [1]

Da ist es wieder:"Sportpilot". Nenne es Privatpilot oder Hobbypilot. Aber nicht Sportpilot. Fliegen hat so gut wie nie was mit Sport zu tun.

6. Oktober 2016: Von B. Quax F. an Wolff E. Bewertung: +8.00 [8]

Es gibt eh nur "Piloten" die Zusätze Hobby, Privat, Freizeit sind eh alle falsch. Bin auch kein Hobby Autofahrer nur weil ich keine F1 Lizenz habe :-)

6. Oktober 2016: Von Daniel K. an Wolff E.

Du hast lange nicht den Hangar von Hand ein oder ausgeräumt...

...meist steht der gewünschte Flieger in der Ecke und nicht vorn :)

6. Oktober 2016: Von Alfred Obermaier an Lars Klein

Berufspiloten kenne ich mit "ATPL / CPL", die Bezeichnung "MPL" erschließt sich mir nicht als "Berufspiloten" typisch, denn auch als "Privatpilot" kann / darf ich "Multi Engine" unterwegs sein oder habe ich da was verpasst

my 2 cents


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